Häufige Fragen
Sie haben eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Fordern Sie Ihre kostenlose Beratung an.
Was geschieht bei Abbruch der Weiterbildung?
Der Gehaltszuschuss endet und die Teilnahme an der Weiterbildung erlischt. Wir stellen eine Teilnahme-Bestätigung aus. Das ist alles!
Muss ich empfangene Zahlungen zurückerstatten?
Nein! Vertraglich ist Ihnen zugesichert, dass die Teilnahme an der Weiterbildung ohne Risiko und Rückzahlungspflicht ist.
Erhalte ich Hilfe beim Antrag auf Weiterbildung?
Ja. Wir unterstützen Sie im gesamten Antragsprozess. Mit unserer Hilfe ist der Antrag innerhalb 20 Minuten für Sie erledigt. Den Rest übernehmen wir für Sie.
Welche Angaben benötigen Sie vorab von mir?
1. Ihre Entscheidung, die Förderung unverbindlich zu beantragen.
2. Die Anzahl der Teilnehmer und Mitarbeiter im Unternehmen.
3. Ihre Betriebsnummer.
Was muss ich Schritt für Schritt für die Teilnahme an der Weiterbildung tun?
- Der Antragsprozess wird über die Agentur für Arbeit gesteuert. Dafür benötigen Sie Ihre Betriebsnummer. Diese 8-stellige Zahl finden Sie auf jedem Lohnkonto. Mit der Betriebsnummer fordern wir den Erhebungsbogen bei der Agentur für Arbeit an.
- Sie entscheiden, wer an der Weiterbildung teilnimmt. Bitte sprechen Sie vorab mit den teilnehmenden Personen.
- Den Erhebungsbogen füllen wir gemeinsam aus. Mit unserer Unterstützung dauert das ca. 20 Minuten.
- Den Erhebungsbogen senden Sie an die Agentur für Arbeit zurück.
- In 2-6 Wochen stellt die Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein für Sie aus. Das ist Ihr verbrieftes Recht: Die Weiterbildungskosten werden übernommen und das Gehalt wird bezuschusst.










