Der Staat fördert Ihre Weiterbildung
- Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten.
- Bis zu 75 % der Gehaltskosten (Bruttolohn + Sozialabgaben).
- Wir prüfen Ihren Anspruch - unverbindlich und kostenlos.
Startseite > Förderung > Weiterbildung fördern lassen
Förderungen für Unternehmen
Kostenloses Webinar für die staatlich-geförderte Weiterbildung
Hier erfahren Sie, wie hoch die Förderungen ab welcher Unternehmensgröße sind. Erstattet werden Weiterbildungs- und Gehaltskosten (Bruttolohn und Sozialabgaben).
Berechnen Sie die Gesamtsumme der staatlich geförderten Weiterbildung
Einfach, schnell und unverbindlich: Hier kalkulieren Sie vorab, mit was Sie rechnen können. Wichtig: Die voraussichtliche Gesamtsumme der Förderung ist keine verbindliche Garantie. In einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch sagen wir Ihnen, was Sie für die Gesamtsumme Ihrer Förderung tun müssen.
** Der Gehaltskostenzuschuss je Mitarbeiter wird direkt an das Unternehmen ausbezahlt.
Ihr Anspruch auf die Förderung
Gesetzliche Förderung
(nach dem Qualifizierungschancengesetz QCG)
Größe des Unternehmens
50-499 Mitarbeiter
Über 500 Mitarbeiter
Erstattung der Weiterbildungskosten*
Bis zu 100 % ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen.
(Bruttolohn + Sozialabgaben) während der Weiterbildung
Bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen.
* Weitere 5 % zusätzliche Förderung (unabhängig der Betriebsgröße) möglich, bei:
✓ Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung,
✓ Tarifvertrag, der eine betriebsbezogene berufliche Weiterbildung vorsieht.
Gesetzliche Förderung
(nach dem Qualifizierungschancengesetz QCG)
Größe des Unternehmens
50-449 Mitarbeiter
Über 500 Mitarbeiter
2.500 und mehr Beschäftigte
Erstattung der Weiterbildungskosten*
Bis zu 100 % ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen.
(Bruttolohn + Sozialabgaben) während der Weiterbildung
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen.
* Weitere 15 % zusätzliche Förderung (unabhängig der Betriebsgröße) möglich, wenn Mitarbeiter:
✓ Vertragliche Regelung für Weiterbildung besteht.
✓ Wissen dringend benötigen.
Gesetzliche Förderung
(nach dem Qualifizierungschancengesetz QCG)
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen.
50-499 Mitarbeiter
Bis zu 100 % ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen.
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen.
Über 500 Mitarbeiter
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen.
* Weitere 5 % zusätzliche Förderung (unabhängig der Betriebsgröße) möglich, bei:
✓ Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung,
✓ Tarifvertrag, der eine betriebsbezogene berufliche Weiterbildung vorsieht.
- Arbeitnehmer haben laut Gesetz (Qualifizierungschancengesetz QCG) alle 2 Jahre einen Anspruch auf:
Ab dem 1. Weiterbildungstag:
- Wird das erworbene Wissen während der Weiterbildung direkt im Unternehmen angewendet.
- Optimieren Sie permanent und sofort die eigenen Arbeitsprozesse.
- Steigen Arbeits-Qualität und -Geschwindigkeit.
Förderung nach Unternehmensgröße
Der Staat fördert die Weiterbildung abhängig der Unternehmensgröße. Klicken Sie unten Ihre entsprechende Unternehmensgröße an und lesen Sie konkret, wie hoch Ihre Förderung ist.
Rechenbeispiel
Der Bund fördert bis zu 75 % der Gehaltskosten (Brutto + Sozialabgaben), und das über 14 Monate. Damit ist die Förderhöhe direkt mit dem Bruttogehalt verbunden.
Beispielrechnung:
- Ihr Mitarbeiter erhält 4.000 € monatliches Bruttogehalt (1.Spalte)
- Damit haben Sie Gehaltskosten i. H. v. 4.800 € inkl. 20 % Sozialabgaben (2. Spalte)
- Aus dem Bruttogehalt inklusive der Sozialabgaben errechnet sich die monatliche Fördersumme der Gehaltskosten: Bis zu 75 % sind ca. 3.600 € (3. Spalte)
- 3.600 € x 14 Monate ergibt eine Gesamtfördersumme von ca. 50.400 € (4. Spalte).
- Der Bund übernimmt i. d. R. die Weiterbildungskosten in Höhe von 19.392 € für Sie. Das kann eine Gesamtsumme von ca. 50.400 € + 19.392 € = ca. 69.792 € ausmachen (5. Spalte)
Unternehmen mit 50 bis 499 Mitarbeiter
Bei dieser Betriebsgröße unterscheidet man:
- Teilnehmer über 45 Jahre
- Teilnehmer unter 45 Jahre
Teilnehmer über 45 Jahre
- Erstattet werden bis zu:
- 100 % der Weiterbildungskosten.
- 50 % der Gehaltskosten (Bruttolohn+ Sozialabgaben).
- ∅ werden ca. 37.000 € pro Teilnehmer an Sie gezahlt.
Beispielrechnung Mitarbeiter über 45 Jahre
Beispielrechnung:
- Ihr Mitarbeiter erhält 4.000 € monatliches Bruttogehalt (1.Spalte)
- Damit haben Sie Gehaltskosten i. H. v. 4.800 € inkl. 20 % Sozialabgaben (2. Spalte)
- Aus dem Bruttogehalt inklusive der Sozialabgaben errechnet sich die monatliche Fördersumme der Gehaltskosten: Bis zu 50 % sind ca. 2.400 € (3. Spalte)
- 2.400 € x 14 Monate ergibt eine Gesamtfördersumme von ca. 33.600 € (4. Spalte).
- Der Bund übernimmt i. d. R. die Weiterbildungskosten in Höhe von 19.392 € für Sie. Das kann eine Gesamtsumme von ca. 33.600 € + 19.392 € = ca. 52.992 € ausmachen (5. Spalte)
Teilnehmer unter 45 Jahre
- Erstattet werden bis zu:
- 50 % der Weiterbildungskosten.
- 50 % der Gehaltskosten (Bruttolohn+ Sozialabgaben).
- ∅ werden ca. 33.000 € pro Teilnehmer an Sie gezahlt.
Beispielrechnung Mitarbeiter unter 45 Jahre
Beispielrechnung:
- Ihr Mitarbeiter erhält 4.000 € monatliches Bruttogehalt (1.Spalte)
- Damit haben Sie Gehaltskosten i. H. v. 4.800 € inkl. 20 % Sozialabgaben (2. Spalte)
- Aus dem Bruttogehalt inklusive der Sozialabgaben errechnet sich die monatliche Fördersumme der Gehaltskosten: Bis zu 50 % sind ca. 2.400 € (3. Spalte)
- 2.400 € x 14 Monate ergibt eine Gesamtfördersumme von ca. 33.600 € (4. Spalte).
- Der Bund übernimmt i. d. R. die Weiterbildungskosten in Höhe von 50 % für Sie (50 % von 19.392 € = 9.696 €). Das kann eine Gesamtsumme von ca. 33.600 € + 9.696 € = ca. 43.296 € ausmachen (5. Spalte)
Rechenbeispiel
Der Bund fördert bis zu 25 % der Gehaltskosten (Brutto + Sozialabgaben), und das über 14 Monate. Damit ist die Förderhöhe direkt mit dem Bruttogehalt verbunden.
Beispielrechnung:
- Ihr Mitarbeiter erhält 4.000 € monatliches Bruttogehalt (1.Spalte)
- Damit haben Sie Gehaltskosten i. H. v. 4.800 € inkl. 20 % Sozialabgaben (2. Spalte)
- Aus dem Bruttogehalt inklusive der Sozialabgaben errechnet sich die monatliche Fördersumme der Gehaltskosten: Bis zu 25 % sind ca. 1.200 € (3. Spalte)
- 1.200 € x 14 Monate ergibt eine Gesamtfördersumme von ca. 16.800 € (4. Spalte).
- Der Bund übernimmt i. d. R. die Weiterbildungskosten in Höhe von 4.848 € für Sie. Das kann eine Gesamtsumme von ca. 16.800 € + 4.848 € = ca. 21.648 € ausmachen (5. Spalte)
Meistern Sie den Strukturwandel und sichern Sie sich Ihre Förderung
Der Staat unterstützt Sie beim Strukturwandel und Erlernen neuer Kompetenzen.
Ihr Förderungs-Anspruch
Wir berechnen für Sie immer individuell Ihre konkreten Förderungshöhen. Auch bei der Antragsstellung begleiten wir Sie und nehmen Ihnen Arbeit ab. Das machen wir für Sie kostenlos und unverbindlich:
Wir sind Ihr Ansprechpartner und beraten Sie zu Ihren Fördermöglichkeiten.
Wir beantragen Ihre Unterlagen für Sie.
Wir füllen für Sie den Großteil des Antrags aus.
Sie benötigen nur ca. 20 Minuten für Ihren Förderungs-Antrag. Machen Sie gleich mit einem Experten einen Termin aus.