Weiterbildung fördern lassen
- Sparen Sie bis zu 100 % der Weiterbildungskosten.
- Holen Sie sich Förderungen zum Arbeitsentgelt (Bruttolohn + Sozialabgaben).
- Jetzt Anspruch prüfen lassen.
Weiterbildung fördern lassen
- Sparen Sie bis zu 100 % der Weiterbildungskosten.
- Holen Sie sich Förderungen zum Arbeitsentgelt (Bruttolohn + Sozialabgaben).
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Der Staat fördert Ihre Weiterbildung
Diese außergewöhnlich hohen Förderungen sind möglich:
- Bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und
- Bis 75 % des Arbeitsentgelts (Bruttolohn + Sozialabgaben) während der Weiterbildung.
- Sie haben laut dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) alle 4 Jahre einen Anspruch auf die Förderung einer AZAV-zertifizierten Weiterbildung. Voraussetzung: Ihre Berufsausbildung ist bereits seit 4 Jahren abgeschlossen.
Förderungen für Unternehmen
Hier erfahren Sie, wie hoch die Förderungen ab welcher Unternehmensgröße sind. Erstattet werden Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt (Bruttolohn und Sozialabgaben).
Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG)
Größe des Unternehmens
10-249 Beschäftigte
250-2.499 Beschäftigte
2.500 und mehr Beschäftigte
Erstattung der Weiterbildungskosten*
Bis zu 100 % ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen.
Förderung zum Arbeitsentgelt (Bruttolohn + Sozialabgaben)
während der Weiterbildung (QCG)*
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen.
* Erstattung + Förderung sind an
Bedingungen geknüpft, die wir
gerne für Sie prüfen.
** Weitere 15 % zusätzliche Förderung (unabhängig der Betriebsgröße) möglich, wenn Mitarbeiter:
✓ Vertragliche Regelung für Weiterbildung besteht.
✓ Wissen dringend benötigen.
So werden Unternehmen durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) gefördert
Bis zu 100 % ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen.
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen.
10-249 Beschäftigte
Bis zu 100 % ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen.
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen.
250-2.499 Beschäftigte
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen.
2.500 und mehr Beschäftigte
Förderung zum Arbeitsentgelt (Bruttolohn + Sozialabgaben)
während der Weiterbildung (QCG)*
Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen.
* Erstattung + Förderung sind an
Bedingungen geknüpft, die wir
gerne für Sie prüfen.
** Weitere 15 % zusätzliche Förderung (unabhängig der Betriebsgröße) möglich, wenn Mitarbeiter:
✓ Vertragliche Regelung für Weiterbildung besteht.
✓ Wissen dringend benötigen.
So wird Ihre Weiterbildung gefördert:
- Für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten.
- Das erworbene Wissen wird direkt im Unternehmen angewendet.
- Durch die Förderung kostet die Weiterbildung Ihr Unternehmen nichts.
- Das Arbeitsentgelt (Bruttolohn + Sozialabgaben) wird bis zu 75 % während der Weiterbildung vom Staat übernommen.
Erstattet werden bis zu:
- 100 % der Weiterbildungskosten.
- 75 % des Arbeitsentgelts (Bruttolohn + Sozialabgaben).
Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt sparen
Auch mittlere Unterhemen profitieren von der staatlichen Förderung. Bei weniger als 250 Beschäftigten sparen Unternehmen bis zu 50 % an Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt. Das bedeutet: Interessante Zuschüsse für die berufliche Weiterbildung. Und vor allem: Gut ausgebildetes Personal!
Erstattet werden bis zu:
- 50 % der Weiterbildungskosten.
- 50 % des Arbeitsentgelts (Bruttogehalt).
Förderansprüche jetzt prüfen
Ab 250 Beschäftigten übernimmt der Staat bis zu 25 % Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt. Auch größere Unternehmen profitieren vom QCG. Die voranschreitende Digitalisierung macht es notwendig, gezielt in Wissen zu investieren: Um für die neuen Herausforderungen gerüstet zu sein!
Erstattet werden bis zu:
- 25 % der Weiterbildungskosten.
- 25 % des Arbeitsentgelts (Bruttogehalt).
Gezielt fördern mit beruflicher Weiterbildung
Ab 2.500 Beschäftigten übernimmt der Staat bis zu 15 % Weiterbildungskosten und 25 % Arbeitsentgelt. Auch große Unternehmen profitieren vom QCG. Die voranschreitende Digitalisierung macht es notwendig, gezielt in Wissen zu investieren: Um für die neuen Herausforderungen gerüstet zu sein!
Erstattet werden bis zu:
- 15 % der Weiterbildungskosten.
- 25 % des Arbeitsentgelts (Bruttogehalt).
Ihr Anspruch
Gerne prüfen wir für Sie, was Ihnen zusteht. Füllen Sie dazu das Formular aus. Wir melden uns bei Ihnen und sagen, mit welcher Förderung Sie rechnen können.
Direkter Kontakt via E-Mail
Fragen, Interesse, mehr Details? Senden Sie uns eine E-Mail. Gerne melden wir uns dann direkt bei Ihnen.