Ihre staatlich-geförderte Weiterbildung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Textakademie GmbH für geförderte Weiterbildungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden ausschließlich auf sämtliche von der Textakademie GmbH (nachfolgend „Textakademie“) erbrachten Leistungen Anwendung.

  2. Dies gilt auch für den Fall, dass der Teilnehmer ein Vertragsangebot oder eine Auftragserteilung unter Zugrundelegung eigener, abweichender bzw. ergänzender Geschäftsbedingungen unterbreitet. Abweichende bzw. ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden, denen die Textakademie nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden auch ohne ausdrückliche Zurückweisung in keinem Fall Vertragsinhalt.

  3. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Textakademie in Kenntnis entgegenstehender, ergänzender oder abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

  4. Alle Vereinbarungen zwischen der Textakademie und dem Teilnehmer, die zur Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Soweit Verträge oder diesbezügliche Angebote vom Teilnehmer schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den AGB abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Die Textakademie veranstaltet Lehrgänge/Weitbildungsmaßnahmen. Der konkrete Name des Lehrgangs wird im Weiterbildungsvertrag bezeichnet. Die Maßnahmen erfolgen unter anderem in virtueller Form über ein von der Textakademie geschaffenes Portal. Der Teilnehmer erhält hierfür Zugangsdaten (Benutzername, Kennwort). Dauer und Umfang der Inhalte des Lehrgangs werden ebenfalls im Weiterbildungsvertrag bezeichnet.

  2. Bestandteil des Lehrgangs ist fachpraktischer Unterricht mit begleitendem Lehrmaterial und Fremdkontrollaufgaben. Eine Vorbereitung auf Prüfung erfolgt nicht.

  3. Die Teilnahme am Lehrgang beinhaltet die Erlaubnis zur Nutzung des Lehrgangsmaterials in Form von Videos, Texten, Bildern, Mustern, u. ä., die Teilnahme an den von der Textakademie im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahme vorgesehenen Veranstaltungen und Feedback zu den vom Teilnehmer ein-gereichten Arbeiten.

  4. Der Teilnehmer erhält die Unterlagen rechtzeitig zu den Terminen des fachtheoretischen Unterrichts bzw. während der Maßnahme per E-Mail oder über einen Download Link. Bei Präsenzveranstaltungen erhalten die Teilnehmer die Unterlagen vor Ort.

  5. Eine Betreuung der Teilnehmer findet nicht statt an: Wochenenden (samstags und sonntags), an bundeseinheitlichen Feiertagen oder Feiertagen, die regionenspezifisch sind (vgl. Augsburger Friedensfest, Mariä Himmelfahrt, und dergleichen).

  6. Die Textakademie ist – vorbehaltlich der zertfizierenden Stelle – berechtigt, Teile oder den gesamten Inhalt des Angebots ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen, um so Verbesserungen zu erzielen und auf dem Stand der Zeit zu bleiben. Der Kern des Angebots bleibt bei Anpassungen erhalten.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots der Textakademie nach Übersendung des durch den Teilnehmer unterschriebenen Vertragsformulars zustande.

  2. Sollten die Angebote von der Textakademie Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten der Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zugrunde liegen, ist die Textakademie zur Anfechtung berechtigt, wobei die Textakademie den Irrtum beweisen muss.

§ 4 Kursgebühr, Bildungsgutschein

  1. Der Teilnehmer ist berechtigt, zum Ausgleich der Vergütung den von einer deutschen Arbeitsagentur ausgestellten Bildungsgutschein zu verwenden.

  2. Nicht enthalten in den Kursgebühren sind die Kosten, die dem Teilnehmer durch die Nutzung von Telefon, Internet, Fax, E-Mail oder Post im Rahmen des Lehrgangs entstehen.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung

  1. Der Teilnehmer kann nur aus demselben Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Darüber hinaus sind sämtliche Zurückbehaltungsrechte – gleich aus welchem Rechtsverhältnis – gegenüber der Textakademie ausgeschlossen.

  2. Der Teilnehmer ist nur mit anerkannten, rechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung berechtigt.

  3. Die Rechte des Teilnehmers sind bei einer durch die Arbeitsagentur geförderten Maßnahme nicht abtretbar.

§ 6 Pflichten des Kunden und Voraussetzungen

  1. Die vom Teilnehmer zur Person getätigten Angaben entsprechen der Wahrheit. Dies betrifft auch die Selbsteinstufung.

  2. Die durchgeführten Probeaufgaben werden vom Teilnehmer selbst, eigenverantwortlich und ohne Zuhilfenahme von externen Quellen bearbeitet. Die Probeaufgabe dient der Einstufung der Teilnehmerkompetenz.

  3. Der Teilnehmer ist selbst für seine Datensicherung verantwortlich.

  4. Der Teilnehmer wird für den Zugriff auf die Inhalte der Weiterbildungsmaßnahme Zugang zum Online-Portal der Textakademie erhalten. Seinen Benutzernamen und Passwort hat der Teilnehmer geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Er haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung seiner Zugangsdaten resultiert.

  5. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Dritten den Zugang zu den Inhalten der Weiterbildungsmaßnahme Zugang zu verschaffen.

  6. Zur Nutzung des Kursangebotes muss der Teilnehmer folgende Voraussetzungen schaffen:

    – Grundlagen MS Office oder vergleichbare Anwendungen
    – Internetfähiges Endgerät
    – Internetverbindung
    – Webcam
    – Headset bzw. Kopfhörer/Lautsprecher und Mikrofon
    – Deutsch Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen

  7. Der Teilnehmer ist verpflichtet, in dem von ihm beantragten und von der Behörde bewilligten Umfang am Kurs teilzunehmen. Der Teilnehmer hat Abwesenheit im Falle von Krankheit und Urlaub anzuzeigen.

  8. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seiner Mitwirkungs- und Auskunftspflicht zur Qualitätsprüfung i. S. d. § 318 Satz 2 SGB III nachzukommen. Insbesondere sind die monatlichen Leistungsnachweise zu unterzeichnen und an die Textakademie zu übersenden.

§ 7 Verfügbarkeit

  1. Anpassungen/Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

  2. Die Überwachung der Grundfunktionen des Online-Portals erfolgt täglich. Die Wartung des Online-Portals ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09.00 – 18.00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung des Online-Portals ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 24 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den Teilnehmer. Die Textakademie wird dem Teilnehmer von den Wartungsarbeiten verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 24 Stunden möglich sein sollte, wird die Textakademie den Teilnehmer davon innerhalb von 24 Stunden per E-Mail verständigen. Sofern möglich wird die Textakademie mitteilen welcher Zeitraum für die Fehlerbehebung benötigt wird.

  3. Der Zugang zum Online-Portal mit den gebuchten Weiterbildungsmaßnahmen nach § 1 Abs. 2 dieses Vertrags beträgt 97,5% im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als drei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

  4. Sofern es durch die Wartungsarbeiten zu einer Unterbrechung des Lehrgangs oder Teilen des Lehrgangs kommt, werden diese Zeiten nachgeholt.

§ 8 Widerruf

Dem Teilnehmer steht ein kostenloses Widerrufsrecht innerhalb von vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu. Die Widerrufsbelehrung und ein Muster-Formular zur Ausübung des Widerrufsrechts findet der Teilnehmer hier.

§ 9 Beendigung des Vertragsverhältnisses

  1. Der Teilnehmer ist bis zum letzten Werktag vor Beginn des Lehrgangs zum Rücktritt berechtigt. Im Falle des Rücktritts entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Sofern bereits Lernmaterialien an den Teilnehmer übersandt wurden, sind diese zurückzusenden. Digitale Dateien sind zu löschen. Ein Recht zur Nutzung des Lernmaterials besteht im Falle des Rücktritts nicht.

  2. Der Teilnehmer ist darüber hinaus zur Kündigung berechtigt, sofern er nach Kursantritt ein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis antritt oder die Förderung entfällt.

  3. Der Teilnehmer kann darüber hinaus den Vertrag jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende kündigen.

  4. Die Textakademie ist zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

    – wenn der Teilnehmer innerhalb eines Monats mehr als 10% unentschuldigt fehlt – maßgeblich zur Berechnung der Fehlzeiten ist der vom Teilnehmer beantragte und bewilligte Umfang der Teilnahme (vgl. auch § 6 Ziff. 7);

    – wenn der Teilnehmer im Verhältnis zur Gesamtdauer der Fortbildung mehr als 20 % unentschuldigte Fehlzeiten hat – maßgeblich zur Berechnung der Fehlzeiten ist der vom Teilnehmer beantragte und bewilligte Umfang der Teilnahme (vgl. auch § 6 Ziff. 7);

    – wenn die Textakademie den Maßnahmeerfolg aufgrund nicht vorgenommener Bearbeitung des Kursmaterials oder der Aufgaben durch den Teilnehmer gefährdet sieht;

    – wenn ein geplanter Kurs nicht zustande kommt – die Textakademie ist aber berechtigt, dem Teilnehmer einen Kurs mit einem anderen Starttermin anzubieten;

    – wenn der Teilnehmer seiner Auskunfts- und Mitwirkungspflicht nicht nachkommt bspw. die unterzeichneten Leistungsnachweise nicht an die Textakademie übersendet;

    – wenn durch den behördlich ausgestellten Bildungsgutschein die Lehrgangskosten nicht in voller Höhe übernommen werden und der Arbeitgeber des Teilnehmers den offenstehenden Teil nicht ausgleicht.

  5. Kündigung und Rücktritt bedürfen der Textform (bspw. Brief, Fax, E-Mail).

§ 10 Nutzungsrecht

  1. Der Teilnehmer ist berechtigt, die von der Textakademie im Rahmen des Lehrgangs zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen auch über die Dauer des Lehrgangs hinaus zu eigenen Zwecken zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

  2. Es ist nicht gestattet die von der Textakademie im Rahmen des Lehrgangs bereitgestellten Videos oder Live-Präsentation, per Video abzufilmen oder Audioaufnahmen zu erstellen. Dies umfasst auch das Screen Recording.

§ 11 Haftungsausschluss

  1. Die Textakademie garantiert den Zugang zum Online-Portal und den Inhalten der Weiterbildungsmaßnahme nach den Bestimmungen des Vertrages und dieser AGB.

  2. Für den Fall, dass Leistungen von der Textakademie von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Teilnehmers in Anspruch genommen werden, haftet der Teilnehmer für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Auftrags zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Teilnehmer am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

  3. Einen irgendwie bestimmten Lernerfolg schuldet die Textakademie nicht.

  4. Schadensersatzansprüche gegen die Textakademie sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Textakademie ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Textakademie nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch die Textakademie, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Ange-stellte oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Die Textakademie haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrages waren und auf deren Erfüllung der Teilnehmer vertrauen darf.

  5. Für den Verlust von Daten haftet die Textakademie insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Teilnehmer unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

  6. Die Textakademie haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Textakademie, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

  7. Für alle Ansprüche aus Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen die Textakademie geltend gemacht werden – außer in den Fällen des Vorsatzes oder bei Verletzung von Leib, Leben, Körper und Gesundheit – gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Sonstige Verjährungsvorschriften dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt.

  8. Die Textakademie haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs-, Terror-, oder Naturereignisse oder durch sonstige nicht von ihr zu vertretende Vorkommnisse eintreten; hierzu gehören z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen oder Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland.

§ 12 Teilnahmebestätigung

Der Teilnehmer erhält nach Abschluss des Lehrgangs ein Zertifikat / eine Teilnahmebestätigung inklusive Titel, Zeitraum und Inhalt der Maßnahme.

§ 13 Datenschutz

Zur Durchführung des Lehrgangs und des Vertrags über die Teilnahme daran ist die Verarbeitung und von personenbezogenen Daten der teilnehmenden Person zwingend erforderlich. Die Rechtsgrund-lage der Verarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Der Veranstalter behandelt die Daten vertraulich und unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts (DSGVO, BDSG, u.a.). Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogenen Daten durch die Textakademie sowie den Ihnen zustehenden Rechten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 14 Sonstiges

  1. Um eine fortlaufende Weiterentwicklung und Verbesserung der Usability und der Performance zu er-möglichen werden die Aktionen auf der Oberfläche der Website getrackt/geloggt und gespeichert.

  2. Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter https://www.ec.europa.eu/consum-ers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. An einem Schlichtungsverfahren nehmen wir nicht Teil.

  3. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und der Textakademie gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Teilnehmer seinen Wohn- oder Firmensitz im Ausland hat.

  4. Soweit rechtlich zulässig, ist Augsburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung. Die Textakademie ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

  5. Erfüllungsort ist der Sitz der Textakademie.

§ 15 Salvatorische Klausel

  1. Sollten eine oder mehrere dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, unvollständig oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.

  2. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall eine Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was wirtschaftlich gewollt war. In gleicher Weise ist mit Regelungslücken zu verfahren.

Stand: November 2023

Maximal weitere 15 % zusätzliche Förderung möglich:

5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner

Wenn Ihre Weiterbildung vertraglich festgelegt ist: Es zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitergeber eine Vereinbarung oder einen Tarifvertrag gibt.

10 % bei bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb

Wenn eine Weiterbildung dringend benötigt wird, um das Unternehmen zukunftsträchtig aufzustellen. Und um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden.

15 % bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf

Wenn beide bereits genannten Voraussetzungen eintreffen.

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