Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) gilt seit dem 1. Januar 2019. Es ist kein eigenes Gesetz, sondern Teil des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Die zentralen Regelungen finden sich insbesondere in § 81 SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung) und § 82 SGB III (Weiterbildung von Beschäftigten). Ziel des QCG ist es, Beschäftigte und Unternehmen beim digitalen und strukturellen Wandel zu unterstützen. Wenn sich Tätigkeiten durch Digitalisierung, Automatisierung oder neue Marktanforderungen verändern, kann der Staat Weiterbildungen fördern.
Die Textakademie bietet als privater Bildungsträger AZAV-zertifizierte Weiterbildungen im Bereich KI und Digitalisierung an. Viele Angebote können dadurch staatlich gefördert werden.
Alle Inhalte werden digital vermittelt und direkt auf Ihre Projekte angewendet.
Sie lernen, was Sie direkt anwenden können: Klar, konkret und nah an Ihrem Arbeitsalltag.
Persönliche Betreuung für Ihren individuellen Lernerfolg.
Gefördert werden:
- Lehrgangskosten (anteilig oder vollständig, je nach Unternehmensgröße)
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, wenn Mitarbeitende während der Weiterbildung freigestellt werden
Detaillierte Hintergrundinformationen erhalten Sie in folgendem Erklärvideo:
Die Förderung soll Arbeitslosigkeit vermeiden und Qualifikationen frühzeitig an neue Anforderungen anpassen.




