Ihre staatlich-geförderte Weiterbildung

Bildungsgutschein beantragen

Bildungsgutschein beantragen - Neustart mit Plan

Manchmal braucht es einen ersten Schnitt. Ein neuer Beruf. Neue Perspektiven. Doch bevor Sie starten, steht eine wichtige Frage im Raum: Wie finanzieren Sie die Weiterbildung? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie einen Bildungsgutschein beantragen, welche Voraussetzungen geprüft werden und welche Vorteile Ihnen diese staatliche Förderung konkret bietet. So wissen Sie genau, welche Schritte notwendig sind – und worauf Sie achten sollten.

Inhalt

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist ein schriftlich ausgestelltes Dokument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenter. Er enthält die verbindliche Zusage zur staatlichen Förderung einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung. Er übernimmt die Kosten einer staatlich zugelassenen Weiterbildung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Das bedeutet: Sowohl der Bildungsträger als auch der Kurs müssen offiziell zertifiziert sein.

Wichtige Frist

Der Bildungsgutschein ist in der Regel drei Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Weiterbildung verbindlich begonnen werden. Nach Ablauf verliert der Gutschein seine Gültigkeit.

Diese Angaben enthält der Gutschein:

  • Name des Teilnehmers
  • Ziel der Weiterbildung
  • Dauer der Maßnahme
  • Gültigkeitsfrist (z. B. drei Monate ab Ausstellungsdatum)
  • Regionaler Geltungsbereich
  • Umfang der Kostenübernahme

Der Gutschein ist keine Auszahlung, sondern eine verbindliche Zusage zur Finanzierung einer konkret definierten, staatlich zugelassenen Weiterbildung.

Welche Voraussetzungen gelten für den Bildungsgutschein?

Ein Bildungsgutschein wird nicht automatisch bewilligt. Die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach einem persönlichen Beratungsgespräch. Grundlage sind §§ 81f SGB III. Entscheidend ist, ob die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre berufliche Situation nachhaltig zu verbessern. In der Regel kommt ein Bildungsgutschein infrage, wenn Sie arbeitslos sind oder Arbeitslosigkeit konkret droht. Ein weiterer wichtiger Punkt ist ein fehlender Berufsabschluss. Wer keinen anerkannten Abschluss hat oder diesen nachholen muss, hat häufig gute Chancen auf eine Bewilligung.

Im Gespräch prüft die Vermittlungsfachkraft vor allem drei Aspekte:

  • Lässt sich die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beenden?
  • Erhöht die geplante Maßnahme realistisch Ihre Vermittlungschancen?
  • Und besteht für den angestrebten Beruf eine erkennbare Nachfrage am Arbeitsmarkt?

Nur wenn diese Fragen positiv bewertet werden, wird der Bildungsgutschein ausgestellt.

Wichtig zu wissen: Es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch. Jede Entscheidung erfolgt individuell auf Basis Ihrer persönlichen Situation und der aktuellen Arbeitsmarktlage.

Bildungsgutschein für Erwerbstätige: Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen

Auch als erwerbstätige Person können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Bildungsgutschein erhalten. Die rechtliche Grundlage bildet § 81 SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung). Dort ist geregelt, dass eine Förderung möglich ist, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern.

Eine Förderung kommt insbesondere dann infrage, wenn:

  • der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist (z. B. durch Digitalisierung, Automatisierung oder betriebliche Umstrukturierungen),
  • die vorhandene Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht,
  • die betroffene Person keinen anerkannten Berufsabschluss besitzt und diesen nachholen möchte
  • oder eine Anpassungsqualifizierung erforderlich ist, um im Unternehmen weiter eingesetzt werden zu können.

Die Agentur für Arbeit prüft dabei drei zentrale Punkte:

  1. Notwendigkeit (§ 81 Abs. 1 SGB III)
    Ist die Weiterbildung erforderlich, um eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern?
  2. Arbeitsmarktbezug
    Verbessert die Maßnahme nachweislich Ihre Beschäftigungsfähigkeit?
  3. Zertifizierung der Maßnahme (§ 82 SGB III i. V. m. AZAV)
    Ist der Bildungsträger und die Maßnahme staatlich zugelassen?

Wichtig ist: Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen wird zusätzlich geprüft, ob zunächst der Arbeitgeber für die Qualifizierung verantwortlich ist. In vielen Fällen greift hier ergänzend das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III), das speziell die Weiterbildung von Beschäftigten fördert. Ein Bildungsgutschein für Erwerbstätige ist also möglich – aber nur dann, wenn eine arbeitsmarktliche Notwendigkeit besteht und diese nachvollziehbar begründet werden kann.

Bildungsgutschein beantragen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Wenn Sie eine staatlich geförderte Weiterbildung planen, ist der erste Schritt klar: Sie müssen den Bildungsgutschein aktiv beantragen. Zuständig ist entweder die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Welche Stelle ist für Sie zuständig?

  • Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, ist die Agentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner.
  • Beziehen Sie Bürgergeld, ist das Jobcenter zuständig.

Beratungstermin vereinbaren

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Stelle. In diesem Gespräch erklären Sie:

  • warum Sie eine Weiterbildung absolvieren möchten,
  • welches Berufsziel Sie verfolgen und
  • welche konkreten Kurse oder Umschulungen infrage kommen.

Hilfreich ist es, wenn Sie vorbereitet erscheinen. Bringen Sie:

  • aktuelle Bewerbungsunterlagen,
  • Nachweise über bisherige Bewerbungsbemühungen,
  • konkrete Informationen zur gewünschten Weiterbildung und
  • ggf. Stellenanzeigen mit, die Ihre neue Qualifikation verlangen.

Je konkreter Sie Ihr Ziel begründen, desto besser kann Ihre Vermittlungsfachkraft einschätzen, ob die Weiterbildung sinnvoll und arbeitsmarktrelevant ist.

Prüfung der Voraussetzungen

Im nächsten Schritt wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist:

  • Verbessert die Weiterbildung Ihre Jobchancen deutlich?
  • Ist der angestrebte Beruf am Arbeitsmarkt gefragt?
  • Ist die Maßnahme notwendig, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden oder zu vermeiden?

Es besteht kein automatischer Anspruch. Die Entscheidung erfolgt individuell.

Auswahl einer zugelassenen Weiterbildung

Wird der Bildungsgutschein bewilligt, enthält er genaue Vorgaben, etwa zur Dauer, zum Bildungsziel und zum regionalen Geltungsbereich. Wichtig: Die Maßnahme muss staatlich zugelassen und nach AZAV zertifiziert sein. Nur dann kann sie mit einem Bildungsgutschein gefördert werden. Der Bildungsträger bestätigt Ihre Aufnahme in den Kurs. Diese Bestätigung reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein. Erst danach können Sie starten.

Beginn der Weiterbildung und Kostenübernahme

Nach finaler Bestätigung können Sie mit der geförderten Weiterbildung beginnen. Übernommen werden in der Regel:

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • Lernmittel
  • Fahrtkosten
  • Kosten für Unterkunft (bei auswärtiger Teilnahme)
  • Kinderbetreuungskosten

So können Sie sich vollständig auf Ihre Qualifizierung konzentrieren.

Was passiert bei einer Ablehnung?

Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch führt nicht automatisch zur Bewilligung. Er kann jedoch sinnvoll sein, wenn neue Argumente oder zusätzliche Nachweise vorliegen. Der Antrag auf einen Bildungsgutschein ist ein strukturierter Prozess. Gute Vorbereitung erhöht Ihre Chancen deutlich. Entscheidend ist, dass Ihre Weiterbildung realistisch, arbeitsmarktrelevant und notwendig ist.

Eine kompakte Darstellung des gesamten Ablaufs sehen Sie in nachfolgender Infografik.

Bildungsgutschein beantragen als Arbeitnehmer: Ablauf, Besonderheiten und Unterschiede

Wenn Sie erwerbstätig sind, unterscheidet sich der Antragsprozess in wichtigen Punkten von dem Verfahren für arbeitslose oder arbeitssuchende Personen. Auch hier ist die Agentur für Arbeit zuständig – jedoch erfolgt die Prüfung deutlich differenzierter.

1. Beratungsgespräch – stärkerer Begründungsbedarf

Während bei Arbeitssuchenden häufig die Beendigung der Arbeitslosigkeit im Mittelpunkt steht (§ 81 Abs. 1 SGB III), müssen Erwerbstätige konkret darlegen, warum die Weiterbildung notwendig ist, um ihre Beschäftigung zu sichern.
Sie sollten daher nachvollziehbar erläutern:

  • Welche Veränderungen es in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche gibt (z. B. Digitalisierung, neue Software, neue gesetzliche Anforderungen).
  • Warum Ihre bisherigen Qualifikationen nicht mehr ausreichen.
  • Welche konkreten Tätigkeiten Sie künftig übernehmen sollen oder möchten.
  • Wie die Weiterbildung Ihre Position im Unternehmen stabilisiert oder Ihre Beschäftigungsfähigkeit langfristig sichert.

Hier genügt keine allgemeine Weiterbildungsabsicht. Die Notwendigkeit muss arbeitsmarktlich begründet sein.

2. Prüfung der Arbeitgeberverantwortung

Ein wesentlicher Unterschied zu Arbeitssuchenden: Bei Erwerbstätigen prüft die Agentur für Arbeit, ob zunächst der Arbeitgeber zur Finanzierung verpflichtet ist. Ist die Weiterbildung betriebsintern notwendig (z. B. Einführung einer neuen Software), wird häufig erwartet, dass das Unternehmen die Kosten trägt. In solchen Fällen kommt eine Förderung nach § 82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz) infrage. Dabei können Lehrgangskosten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Teile des Arbeitsentgelts bezuschusst werden.

3. Abstimmung mit dem Arbeitgeber

Im Gegensatz zu Arbeitssuchenden müssen Erwerbstätige klären:

  • Wird eine Freistellung gewährt?
  • Erfolgt die Weiterbildung in Vollzeit oder berufsbegleitend?
  • Gibt es eine Kostenbeteiligung des Arbeitgebers?

Ohne diese Abstimmung ist eine Förderung meist nicht realistisch.

4. Maßnahme darf noch nicht begonnen haben

Wie bei Arbeitssuchenden gilt: Die Weiterbildung darf erst starten, nachdem der Bildungsgutschein schriftlich bewilligt wurde. Ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung in der Regel aus.

ArbeitssuchendeErwerbstätige
Ziel: Beendigung der ArbeitslostigkeitZiel: Vermeidung von Arbeitslosigkeit
Geringerer BegründungsaufwandHöherer Begründungsaufwand
Kein Arbeitgeber einzubeziehenArbeitgeber wird einbezogen
Klassischer BildungsgutscheinHäufig Prüfung nach § 82 SGB III

Für Erwerbstätige ist ein Bildungsgutschein möglich, aber die Hürden sind höher. Entscheidend ist der Nachweis, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Beschäftigung zu sichern oder Ihre Arbeitsmarktchancen langfristig zu erhalten. Worin die Unterschiede zwischen Arbeitssuchenden und Erwerbstätigen bei der Antragsstellung liegen, zeigt folgende Infografik.

Welche Vorteile bietet der Bildungsgutschein?

Vielleicht stehen Sie gerade vor einer wichtigen beruflichen Entscheidung. Sie spüren, dass sich etwas verändern muss. Mehr Sicherheit. Mehr Perspektive. Mehr Entwicklung. Genau hier setzt der Bildungsgutschein an. Er verschafft Ihnen finanziellen Spielraum für eine Weiterbildung. Er stärkt Ihre Qualifikation in gefragten Bereichen. Und er eröffnet konkrete Chancen – sei es zur Stabilisierung Ihres Arbeitsplatzes oder für einen beruflichen Neustart. Im Folgenden erfahren Sie, welche Vorteile sich daraus ergeben und wie sie sich in der Praxis auswirken können.

Übernahme der Weiterbildungskosten – auch bei virtuellen Kursen

Eine Weiterbildung ist eine Investition. Der Bildungsgutschein sorgt dafür, dass diese Investition nicht an Ihren finanziellen Möglichkeiten scheitert. Die Lehrgangskosten werden übernommen. Das gilt nicht nur für Präsenzkurse. Auch virtuelle Weiterbildungen, die vollständig online stattfinden, können gefördert werden – sofern sie staatlich zugelassen und zertifiziert sind. Sie lernen von zu Hause aus. Per Live-Unterricht, Lernplattform und digitalen Projekten. Die Inhalte sind identisch mit Präsenzformaten. Der Abschluss ist anerkannt. Das schafft Flexibilität. Und Planbarkeit.

Höhere Jobchancen durch gefragte Qualifikationen

Der Arbeitsmarkt ist zunehmend digital geprägt. Viele Stellenprofile verlangen heute Kenntnisse in Online-Kommunikation, Datenanalyse und im strukturierten Umgang mit digitalen Tools. Auch der sichere und verantwortungsvolle Einsatz von KI-Anwendungen zählt immer häufiger zu den gefragten Kompetenzen. Hier setzen staatlich geförderte Weiterbildungen an. Sie vermitteln aktuelles Fachwissen und praxisnahe Fähigkeiten, die den Anforderungen moderner Berufsbilder entsprechen. Das Zusammenspiel aus digitaler Strategie, analytischem Verständnis und KI-Kompetenz erweitert die beruflichen Einsatzmöglichkeiten und stärkt langfristig die Position im Arbeitsmarkt.

Hierbei sind insbesondere KI-Kurse ratsam, um beruflich Fuß zu fassen oder weiterhin eine gefragte Fachkraft zu bleiben.

Stabilisierung eines gefährdeten Arbeitsplatzes

Manchmal steht nicht ein beruflicher Neustart im Vordergrund, sondern die Sicherung der eigenen Position. Viele Unternehmen digitalisieren ihre Abläufe. Prozesse werden automatisiert, Entscheidungen datenbasiert getroffen und Kommunikation verlagert sich auf digitale Kanäle. Wer hier nicht über aktuelle Kenntnisse verfügt, läuft Gefahr, den Anschluss zu verlieren. Eine gezielte Weiterbildung ermöglicht es, neue Aufgaben zu übernehmen, moderne Tools sicher zu nutzen und veränderte Arbeitsprozesse aktiv mitzugestalten. So bleibt die eigene Qualifikation auf dem aktuellen Stand und die berufliche Relevanz langfristig erhalten.

Schnellere Rückkehr in den Arbeitsmarkt

Sind Sie arbeitslos, zählt vor allem eines: Anschlussfähigkeit. Nehmen wir an, Sie kommen aus einer Branche, die stark zurückgegangen ist.  Oder Sie steigen nach einer längeren Pause wieder ein. Ein aktuelles Zertifikat signalisiert: Ihr Wissen ist auf dem neuesten Stand. Arbeitgeber sehen nicht die Lücke. Sie sehen die Qualifikation.

Nachholen eines Berufsabschlusses

Fehlt ein formaler Abschluss, bleibt oft eine Hürde bestehen. Vielleicht haben Sie jahrelang praktisch gearbeitet. Sie kennen Abläufe. Sie tragen Verantwortung. Doch im Lebenslauf fehlt der offizielle Nachweis. Mit einer geförderten Umschulung oder einem anerkannten Abschluss schließen Sie diese Lücke. Ihr Erfahrungswissen erhält eine formale Grundlage. Das schafft Vertrauen – bei Personalentscheidern und bei Ihnen selbst.

Vorteile für Unternehmen und Arbeitsmarkt

Der Bildungsgutschein stärkt nicht nur einzelne Personen, sondern auch Unternehmen und den gesamten Arbeitsmarkt. Betriebe gewinnen qualifizierte Fachkräfte mit aktuellem, praxisrelevantem Wissen. Offene Stellen können schneller besetzt werden. Einarbeitungszeiten verkürzen sich, da neue Mitarbeitende bereits über gefragte Kompetenzen verfügen. Gleichzeitig trägt die Förderung dazu bei, Qualifikationslücken zu schließen und dem Fachkräftemangel gezielt zu begegnen. Unternehmen bleiben wettbewerbsfähig, während der Arbeitsmarkt insgesamt stabilisiert wird.

FAQ zum Bildungsgutschein - häufige Fragen verständlich beantwortet

Rund um den Bildungsgutschein entstehen oft viele Detailfragen. Wer darf ihn beantragen? Welche Fristen gelten? Was passiert bei einem Abbruch? Und worauf sollten Sie besonders achten? Im folgenden FAQ finden Sie die wichtigsten Punkte kompakt und verständlich zusammengefasst. Die Antworten greifen typische Unsicherheiten auf und geben Ihnen eine Orientierung – von den Voraussetzungen über die Antragstellung bis hin zu möglichen Sonderfällen. So erhalten Sie einen schnellen Überblick über alles, was Sie zum Thema Bildungsgutschein wissen sollten.

Ja, grundsätzlich ist auch eine berufsbegleitende oder Teilzeit-Weiterbildung möglich, sofern sie staatlich zugelassen und nach AZAV zertifiziert ist. Entscheidend ist, dass die Maßnahme Ihre Vermittlungschancen realistisch verbessert und mit Ihrer persönlichen Situation vereinbar ist. Wenn Sie beispielsweise in einem bestehenden Arbeitsverhältnis stehen, das gefährdet ist, kann eine Teilzeit-Weiterbildung sinnvoll sein. Die zuständige Stelle – entweder die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter – prüft individuell, ob Umfang, Dauer und Ziel der Weiterbildung zur angestrebten beruflichen Integration passen.

Ja, Sie können sich grundsätzlich selbst einen Anbieter und eine passende Weiterbildung suchen. Voraussetzung ist jedoch, dass sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme staatlich zugelassen und AZAV-zertifiziert sind. Zudem muss der Kurs inhaltlich zu den im Bildungsgutschein festgelegten Vorgaben passen, etwa zum Bildungsziel, zur Dauer und zum regionalen Geltungsbereich. Ihre Vermittlungsfachkraft prüft, ob die ausgewählte Maßnahme arbeitsmarktrelevant und geeignet ist. Erst nach dieser Prüfung wird die Teilnahme verbindlich bestätigt.

Ein Abbruch kann im Bereich der Arbeitslosenförderung finanzielle und leistungsrechtliche Folgen haben. Wenn die Weiterbildung ohne wichtigen Grund beendet wird, kann dies zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder zu Leistungskürzungen führen. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise eine nachweisbare Erkrankung oder eine unvorhersehbare familiäre Situation sein. In jedem Fall sollten Sie vor einem Abbruch das Gespräch mit Ihrer zuständigen Stelle suchen. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und mögliche Alternativen prüfen.

Nein. Auch wenn eine Weiterbildung grundsätzlich förderfähig und AZAV-zertifiziert ist, erfolgt keine automatische Genehmigung. Entscheidend ist Ihre persönliche Situation. Die zuständige Stelle prüft, ob die Maßnahme notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, zu vermeiden oder Ihre Vermittlungschancen deutlich zu erhöhen. Erst wenn diese individuelle Notwendigkeit festgestellt wird, wird der Bildungsgutschein ausgestellt. Die Förderfähigkeit des Kurses allein reicht also nicht aus.

In der Regel ist ein Bildungsgutschein drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieser Frist muss die Weiterbildung verbindlich begonnen werden. Wird die Frist überschritten, verliert der Gutschein seine Gültigkeit und muss gegebenenfalls neu beantragt werden. Das genaue Ablaufdatum ist im Dokument vermerkt. Daher sollten Sie frühzeitig einen geeigneten Kurs auswählen und die Teilnahme bestätigen lassen.

Nein, grundsätzlich müssen Sie die Förderung nicht zurückzahlen, sofern die Weiterbildung ordnungsgemäß absolviert wird. Der Bildungsgutschein ist keine Darlehensleistung, sondern eine staatliche Kostenübernahme. Rückforderungen können jedoch entstehen, wenn falsche Angaben gemacht wurden oder die Maßnahme im Falle einer bestehenden Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund abgebrochen wird. Solange Sie die Teilnahmebedingungen einhalten, entstehen Ihnen keine finanziellen Rückzahlungspflichten.

Ja, auch vollständig virtuelle Weiterbildungen können gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der Kurs staatlich zugelassen und AZAV-zertifiziert ist. Inhalt, Dauer und Ziel müssen den Vorgaben im Bildungsgutschein entsprechen. Viele moderne Qualifizierungen im Bereich Online-Marketing, IT oder digitale Kommunikation werden inzwischen als Live-Online-Formate angeboten und sind förderfähig. Die Qualität und Anerkennung unterscheiden sich dabei nicht von Präsenzmaßnahmen.

Ein Bildungsgutschein wird in der Regel für eine konkrete Maßnahme mit klar definiertem Bildungsziel ausgestellt. Mehrere Kurse sind nur dann möglich, wenn sie inhaltlich zusammengehören und als Gesamtmaßnahme bewilligt wurden. Separate Weiterbildungen erfordern in der Regel eine erneute Prüfung und gegebenenfalls einen neuen Antrag. Die Entscheidung hängt von Ihrem individuellen Qualifizierungsbedarf ab.

Eine gute Vorbereitung steigert Ihre Erfolgsaussichten deutlich. Recherchieren Sie konkrete, arbeitsmarktrelevante Weiterbildungen und bringen Sie passende Stellenanzeigen zum Beratungsgespräch mit. Legen Sie dar, warum die Qualifizierung notwendig ist und welche beruflichen Ziele Sie verfolgen. Je klarer der Zusammenhang zwischen Weiterbildung und Arbeitsmarktbedarf ist, desto eher wird die Maßnahme als sinnvoll eingestuft. Eine strukturierte Argumentation zeigt Motivation und Zielorientierung – zwei wichtige Faktoren bei der Entscheidung.

Nein, es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein. Die Förderung ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüfen Ihre persönliche Situation und entscheiden individuell. Maßgeblich ist, ob die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden, zu vermeiden oder Ihre Vermittlungschancen deutlich zu verbessern. Auch die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt spielt eine Rolle. Wird der Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen.

Bildungsgutschein als strategische Chance nutzen

Der Bildungsgutschein ist mehr als eine finanzielle Unterstützung. Er ist ein gezieltes Förderinstrument, um Ihre beruflichen Perspektiven nachhaltig zu verbessern. Wer arbeitslos ist, von Arbeitslosigkeit bedroht wird oder einen fehlenden Berufsabschluss nachholen möchte, kann damit eine staatlich finanzierte und zertifizierte Weiterbildung absolvieren.

Entscheidend ist eine gute Vorbereitung. Je klarer Sie Ihr berufliches Ziel formulieren und den Bezug zum Arbeitsmarkt herstellen, desto höher sind Ihre Chancen auf eine Bewilligung. Wichtig ist auch, Fristen einzuhalten und eine zugelassene Maßnahme auszuwählen.
Richtig eingesetzt, schafft der Bildungsgutschein Planungssicherheit, stärkt Ihre Qualifikation und erhöht Ihre Vermittlungschancen. Er kann der konkrete Schritt sein, um beruflich neu durchzustarten oder Ihre Position langfristig zu sichern. Prüfen Sie Ihren Förderanspruch und bereiten Sie Ihren Antrag strukturiert vor. Lassen Sie sich bei der Beantragung gezielt von der Textakademie begleiten und reichen Sie Ihren Antrag vollständig ein.

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5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner

Wenn Ihre Weiterbildung vertraglich festgelegt ist: Es zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitergeber eine Vereinbarung oder einen Tarifvertrag gibt.

10 % bei bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb

Wenn eine Weiterbildung dringend benötigt wird, um das Unternehmen zukunftsträchtig aufzustellen. Und um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden.

15 % bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf

Wenn beide bereits genannten Voraussetzungen eintreffen.

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