Ihre staatlich-geförderte Weiterbildung

Community-Richtlinien

Die Community von Weiterbildung-Förderung setzt sich aus unseren Dozenten, Betreuern und den Kursteilnehmern zusammen. Auf dieser Plattform dreht sich alles um das gemeinsame Lernen und die persönliche Weiterbildung. Damit diese Form des Wissensaustauschs bestand hat und das Lernen Ihnen Freude bereitet müssen einige Grundsätze eingehalten werden.

Somit gilt für alle Kommunikations-Kanäle der Plattform:

Der Umgang miteinander ist respektvoll.

Gegenseitige Unterstützung ist ausdrücklich erwünscht!

Unterschiedliche Meinungen werden akzeptiert.

Die Mitglieder der Community haben sich an geltende Gesetze zu halten.

Diese Verhaltensweisen werden von uns nicht toleriert:

Beleidigung oder Diskriminierung anderer Community Mitglieder.

Veröffentlichung privater Daten oder vertraulicher Inhalte.

Verstöße gegen das Urheber- und Persönlichkeitsrecht.

Diese Regeln gelten sowohl im öffentlich einsehbaren Bereich wie auch im privaten Austausch.

Konsequenzen bei Regelverstößen

Verstößt ein Mitglied der Community gegen diese Regeln werden diese Verstöße durch die Administratoren sanktioniert. Dies geschieht im Interesse der Community, da wir gemeinsam einen vertrauensvollen Umgang miteinander pflegen möchten.

Abschlussklausel

Wir freuen uns auf eine lehrreiche gemeinsame Zeit.

Bei Fragen oder Problemen stehen Ihnen diese Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

• Ein Chat mit dem Betreuer-Team.

• Der telefonische Kontakt über die Rufnummer 0821 /41 90 360.

• Die E-Mail an info@weiterbildung-förderung.de.

Maximal weitere 15 % zusätzliche Förderung möglich:

5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner

Wenn Ihre Weiterbildung vertraglich festgelegt ist: Es zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitergeber eine Vereinbarung oder einen Tarifvertrag gibt.

10 % bei bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb

Wenn eine Weiterbildung dringend benötigt wird, um das Unternehmen zukunftsträchtig aufzustellen. Und um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden.

15 % bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf

Wenn beide bereits genannten Voraussetzungen eintreffen.

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