Ihre staatlich-geförderte Weiterbildung

Der Staat fördert Ihre Weiterbildung

Förderungen für Unternehmen

Kostenloses Webinar für die staatlich-geförderte Weiterbildung

Hier erfahren Sie, wie hoch die Förderungen ab welcher Unternehmensgröße sind. Erstattet werden Weiterbildungs- und Gehaltskosten (Bruttolohn und Sozialabgaben).

Gesetzliche Förderung

(nach dem Qualifizierungschancengesetz QCG)

Größe des Unternehmens

Unter 50 Mitarbeiter

50-499 Mitarbeiter

Über 500 Mitarbeiter

Erstattung der Weiterbildungskosten*

Bis zu 100 %
Bis zu 50 – 100 %*
Bis zu 25 %*

Bis zu 100 % ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen.

Förderung der Gehaltskosten
(Bruttolohn + Sozialabgaben) während der Weiterbildung
Bis zu 75 %*
Bis zu 50 %*
Bis zu 25 %*

Bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen.

* Weitere 5 % zusätzliche Förderung (unabhängig der Betriebsgröße) möglich, bei:

✓ Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung,
✓ Tarifvertrag, der eine betriebsbezogene berufliche Weiterbildung vorsieht.

Gesetzliche Förderung

(nach dem Qualifizierungschancengesetz QCG)

Größe des Unternehmens

Unter 50 Mitarbeiter

50-449 Mitarbeiter

Über 500 Mitarbeiter

2.500 und mehr Beschäftigte

Erstattung der Weiterbildungskosten*

Bis zu 100 %
Bis zu 50 – 100 %*
Bis zu 25 – 40 %*
Bis zu 15 – 30 %*

Bis zu 100 % ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen.

Förderung der Gehaltskosten
(Bruttolohn + Sozialabgaben) während der Weiterbildung
Bis zu 75 – 90 %*
Bis zu 50 – 65%*
Bis zu 25 – 40 %*
Bis zu 25 – 40 %*

Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen.

* Weitere 15 % zusätzliche Förderung (unabhängig der Betriebsgröße) möglich, wenn Mitarbeiter:

✓ Vertragliche Regelung für Weiterbildung besteht.
✓ Wissen dringend benötigen.

Gesetzliche Förderung

(nach dem Qualifizierungschancengesetz QCG)

Unter 50 Mitarbeiter
Erstattung der Weiterbildungskosten bis zu 100 %
Förderung der Gehaltskosten bis zu 75 %*

Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen.



50-499 Mitarbeiter

Erstattung der Weiterbildungskosten bis zu 50 – 100 %*

Bis zu 100 % ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen.

Förderung der Gehaltskosten bis zu 50 %*

Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen.



Über 500 Mitarbeiter

Erstattung der Weiterbildungskosten bis zu 25 %*
Förderung der Gehaltskosten bis zu 25 %*

Bis zu 100% bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen.



* Weitere 5 % zusätzliche Förderung (unabhängig der Betriebsgröße) möglich, bei:

✓ Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung,
✓ Tarifvertrag, der eine betriebsbezogene berufliche Weiterbildung vorsieht.

• die Förderung einer staatlich geprüften und zertifizierten Weiterbildung.

Ab dem 1. Weiterbildungstag:

Förderung nach Unternehmensgröße

Der Staat fördert die Weiterbildung abhängig der Unternehmensgröße. Klicken Sie unten Ihre entsprechende Unternehmensgröße an und lesen Sie konkret, wie hoch Ihre Förderung ist. 

Rechenbeispiel

Der Bund fördert bis zu 75 % der Gehaltskosten (Brutto + Sozialabgaben), und das über 14 Monate. Damit ist die Förderhöhe direkt mit dem Bruttogehalt verbunden. 

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Beispielrechnung:

  • Ihr Mitarbeiter erhält 4.000 € monatliches Bruttogehalt (1.Spalte)
  • Damit haben Sie Gehaltskosten i. H. v. 4.800 € inkl. 20 % Sozialabgaben (2. Spalte)
  • Aus dem Bruttogehalt inklusive der Sozialabgaben errechnet sich die monatliche Fördersumme der Gehaltskosten: Bis zu 75 % sind ca. 3.600 € (3. Spalte)
  • 3.600 € x 14 Monate ergibt eine Gesamtfördersumme von ca. 50.400 € (4. Spalte).
  • Der Bund übernimmt  i. d. R. die Weiterbildungskosten in Höhe von 19.392 € für Sie. Das kann eine Gesamtsumme von ca. 50.400 € + 19.392 € = ca. 69.792 € ausmachen (5. Spalte)

Unternehmen mit 50 bis 499 Mitarbeiter

Bei dieser Betriebsgröße unterscheidet man:

Teilnehmer über 45 Jahre

  • Erstattet werden bis zu:
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Beispielrechnung Mitarbeiter über 45 Jahre

Beispielrechnung:

  • Ihr Mitarbeiter erhält 4.000 € monatliches Bruttogehalt (1.Spalte)
  • Damit haben Sie Gehaltskosten i. H. v. 4.800 € inkl. 20 % Sozialabgaben (2. Spalte)
  • Aus dem Bruttogehalt inklusive der Sozialabgaben errechnet sich die monatliche Fördersumme der Gehaltskosten: Bis zu 50 % sind ca. 2.400 € (3. Spalte)
  • 2.400 € x 14 Monate ergibt eine Gesamtfördersumme von ca. 33.600 € (4. Spalte).
  • Der Bund übernimmt  i. d. R. die Weiterbildungskosten in Höhe von 19.392 € für Sie. Das kann eine Gesamtsumme von ca. 33.600 € + 19.392 € = ca. 52.992 € ausmachen (5. Spalte)

Teilnehmer unter 45 Jahre

  • Erstattet werden bis zu:
Zum Download als PDF klicken

Beispielrechnung Mitarbeiter unter 45 Jahre

Beispielrechnung:

  • Ihr Mitarbeiter erhält 4.000 € monatliches Bruttogehalt (1.Spalte)
  • Damit haben Sie Gehaltskosten i. H. v. 4.800 € inkl. 20 % Sozialabgaben (2. Spalte)
  • Aus dem Bruttogehalt inklusive der Sozialabgaben errechnet sich die monatliche Fördersumme der Gehaltskosten: Bis zu 50 % sind ca. 2.400 € (3. Spalte)
  • 2.400 € x 14 Monate ergibt eine Gesamtfördersumme von ca. 33.600 € (4. Spalte).
  • Der Bund übernimmt  i. d. R. die Weiterbildungskosten in Höhe von 50 % für Sie (50 % von 19.392 € = 9.696 €). Das kann eine Gesamtsumme von ca. 33.600 € + 9.696 € = ca. 43.296 € ausmachen (5. Spalte)

Rechenbeispiel

Der Bund fördert bis zu 25 % der Gehaltskosten (Brutto + Sozialabgaben), und das über 14 Monate. Damit ist die Förderhöhe direkt mit dem Bruttogehalt verbunden. 

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Beispielrechnung:

  • Ihr Mitarbeiter erhält 4.000 € monatliches Bruttogehalt (1.Spalte)
  • Damit haben Sie Gehaltskosten i. H. v. 4.800 € inkl. 20 % Sozialabgaben (2. Spalte)
  • Aus dem Bruttogehalt inklusive der Sozialabgaben errechnet sich die monatliche Fördersumme der Gehaltskosten: Bis zu 25 % sind ca. 1.200 € (3. Spalte)
  • 1.200 € x 14 Monate ergibt eine Gesamtfördersumme von ca. 16.800 € (4. Spalte).
  • Der Bund übernimmt  i. d. R. die Weiterbildungskosten in Höhe von 4.848 € für Sie. Das kann eine Gesamtsumme von ca. 16.800 € + 4.848 € = ca. 21.648 € ausmachen (5. Spalte)

Meistern Sie den Strukturwandel und sichern Sie sich Ihre Förderung.

Ihr Förderungs-Anspruch

Wir berechnen für Sie immer individuell Ihre konkreten Förderungshöhen. Auch bei der Antragsstellung begleiten wir Sie und nehmen Ihnen Arbeit ab. Das machen wir für Sie kostenlos und unverbindlich:

Wir sind Ihr Ansprechpartner und beraten Sie zu Ihren Fördermöglichkeiten.

Wir beantragen Ihre Unterlagen für Sie.

Wir füllen für Sie den Großteil des Antrags aus.

Sie benötigen nur ca. 20 Minuten für Ihren Förderungs-Antrag. Machen Sie gleich mit einem Experten einen Termin aus.

Suchen Sie sich Ihren Wunsch-Termin aus:

Maximal weitere 15 % zusätzliche Förderung möglich:

5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner

Wenn Ihre Weiterbildung vertraglich festgelegt ist: Es zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitergeber eine Vereinbarung oder einen Tarifvertrag gibt.

10 % bei bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb

Wenn eine Weiterbildung dringend benötigt wird, um das Unternehmen zukunftsträchtig aufzustellen. Und um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden.

15 % bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf

Wenn beide bereits genannten Voraussetzungen eintreffen.

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