Ihre staatlich-geförderte Weiterbildung

Weiterbildung fördern lassen

Weiterbildung fördern lassen

Ihre Weiterbildung wird bis zu 100% vom Staat gefördert

Es gibt viele Möglichkeiten auf finanzielle Förderungen. Stärken Sie ganz gezielt die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens und qualifizieren Sie sich und Ihre Beschäftigten. Unterstützung kommt vom Staat mit finanziellen Hilfen. Suchen Sie sich die Angebote aus und machen Sie sich fit für die Zukunft.

Unabhängig davon, ob Sie in Kurzarbeit, Beschäftigung oder arbeitsuchend sind.

Ihres Unternehmens und Ihrer Anstellung

ob Sie diese in Voll- oder Teilzeit absolvieren

Ohne Berufsverkehr und sicher.

Fördermöglichkeiten

Das QCG ist die gängigste Fördermöglichkeit von Weiterbildungen. Es ist Teil der Qualifizierungsoffensive – WEITER.BILDUNG der Bundesregierung.
Ihre Vorteile:

  • Förderung der Weiterbildungskosten bis zu 100%.
  • Erstattung des Arbeitsentgelts (Bruttolohn + Sozialabgaben) während der Teilnahme an Weiterbildungen.
  • Weitere Erstattungen möglich, z.B. der Kindesbetreuung, auswärtige Unterbringung,
    Verpflegung und Fahrkosten.

Ab 31.12.2021 erhalten Unternehmen nur noch 50% der Sozialversicherungsbeiträge für Ihre MitarberInnen in Kurzarbeit erstattet. Wer weiterhin 100% Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge erhalten will, muss MitarbeiterInnen in zertifizierten Weiterbildungen über mind. 121 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten schulen. Wir bieten Ihnen passende Weiterbildungen in den Bereichen (Online-) Kommunikation & Digitalisierung. Unsere Weiterbildungen.

Dabei profitieren Sie mehrfach:

  • 100% Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Zeit in der eine Weiterbildung wahrgenommen wird.
  • Förderung der Weiterbildungskosten bis zu 100%.
  • Ihre MitarbeiterInnen bilden sich in der Kurzarbeit fort und kommen gestärkt aus der Krisensituation.
  • Mit kostengünstigen Weiterbildungen sparen Sie effektiv.

Tipp

Wer Weiterbildungen bucht, deren Kosten günstiger sind als die Kosten der sonst zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge spart und bildet MitarbeiterInnen gleichzeitig weiter. Einen Überblick über die Kostenersparnis gibt Ihnen diese Tabelle.

Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Förderberechtigten inklusive Informationen zu:

  • Voraussetzungen
  • Ablauf
  • Weiterführende Informationen

Für wen gilt die Förderung

Auch Beschäftigte, die nicht in Kurzarbeit sind, können Förderungen für AZAV zertifizierte Weiterbildungen beantragen. Sie erhalten einen Bildungsgutschein für die Weiterbildung und sparen Kosten. Voraussetzungen für eine Förderung
  • Der Beschäftigte ist (in der Regel) seit mindestens 4 Jahren nicht mehr im Ausbildungsverhältnis. Bei besonderem Bedarf gibt es hier Ausnahmen.
  • Der Beschäftigte hat innerhalb der letzten 4 Jahre keine Förderung für Weiterbildungen erhalten. Eine Förderung ist nur alle 4 Jahre möglich.
  • Ab einer Beschäftigungsgröße von 250 MitarbeiterInnen muss der Beschäftigte eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
    • Es handelt sich um einen Engpassberuf.
    • Die Tätigkeit des Beschäftigten könnte in Zukunft durch Technik ersetzt werden.
    • Die Beschäftigungssituation ist auf sonstige Weise vom Strukturwandel betroffen.

Tipp

Wenn Sie die Voraussetzungen nicht oder nur teilweise erfüllen, hängt die Freigabe einer Förderung oft auch von der Einschätzung Ihres Ansprechpartners bei der Bundesagentur für Arbeit ab. Erklären Sie Ihrem Ansprechpartner daher ausführlich, warum diese Maßnahme für Sie sinnvoll ist. Wenn Ihre Ansicht geteilt wird, erhalten Sie die Förderung möglicherweise dennoch. Ein Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.

Was wird gefördert Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten: Die Weiterbildungskosten werden ganz oder teilweise vom Staat übernommen. Wie hoch Ihre Erstattung ist, hängt in erster Linie von der Größe Ihres Unternehmens ab. Wie viel Zuschüsse Sie erhalten, zeigt diese Tabelle. Dabei werden MitarbeiterInnen, die nicht in Vollzeit angestellt sind, anteilig berechnet:
  • Maximal 10 Wochenstunden = 0,25 mitzuzählende MitarbeiterInnen
  • Maximal 20 Wochenstunden = 0,50 mitzuzählende MitarbeiterInnen
  • Maximal 30 Wochenstunden = 0,75 mitzuzählende MitarbeiterInnen
Auch andere Stellschrauben beeinflussen die Höhe der Erstattung. Haben Sie eine Qualifizierungsvereinbarung im Arbeitsvertrag vereinbart, erhält der Teilnehmende weitere 5% Förderung. Bei einem erhöhten Weiterbildungsbedarf in Ihrem Unternehmen sind weitere 10% Förderung möglich. Ältere Beschäftigte oder Menschen mit schweren Behinderungen erhalten unabhängig der Unternehmensgröße bis zu 100%. Wie viel Sie exakt erhalten, prüft Ihr Ansprechpartner der Bundesagentur für Arbeit. Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (Bruttolohn + Sozialabgaben) : Für die Zeit in der Sie sich in der Weiterbildung befinden wird Ihr Arbeitsentgelt bezuschusst. Auch hier ist die Förderung von der Größe Ihres Unternehmens abhängig. Wie viel Zuschüsse Sie erhalten, zeigt diese Tabelle. Ablauf: So erhalten Sie die Förderung

Suchen Sie sich die Weiterbildung aus, die Ihnen den größtmöglichen Nutzen verspricht.
Hier finden Sie eine Übersicht.

Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner bei der Bundesagentur für Arbeit. Falls Sie noch nicht in Kontakt sind, erhalten Sie im Bereich Arbeitgeber-Service Informationen zur richtigen Kontaktperson unter 0800 4 5555 20 (Gebührenfrei).

Die Kontaktaufnahme sollte vom Arbeitgeber durchgeführt werden. In der Realität machen dies meist Angestellte, z.B. aus dem Bereich Personalentwicklung. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber als Kostenträger im Boot ist und der Weiterbildung zustimmt.

Nennen Sie der Arbeitsagentur die Maßnahmennummer für die Weiterbildung, die Sie fördern lassen wollen. Kontaktieren Sie uns um die Maßnahmennummer zu erhalten.

Es findet ein Beratungsgespräch mit dem Ansprechpartner der Arbeitsagentur statt, in dem die Situation Ihrer Beschäftigten und der Nutzen der Weiterbildung analysiert werden. Meist reicht dafür ein Telefonat.

Sie erhalten einen Bildungsgutschein. Bitte senden Sie diesen im Original an:

Textakademie GmbH
Walter-Oehmichen-Weg 6
86150 Augsburg

Wichtig: Der Bildungsgutschein muss vor Anmeldung  und vor Beginn der Weiterbildung bei uns eingehen.
Die Beratung, Freigabe und der Versand nehmen Zeit in Anspruch. Planen Sie daher 2-4 Wochen vor Beginn der Weiterbildung Ihre Teilnahme.

Im Anschluss erhalten Sie Ihre Anmelde-Bestätigung, Informationen zum Ablauf, Ihre Login-Daten und ggf. eine Rechnung über die verbliebenen Weiterbildungskosten.

Weitere Informationen: Wenn Sie dieselbe Weiterbildung mehrerer Beschäftigter über das Qualifizierungschancengesetz fördern lassen wollen, stellen Sie einen Sammelantrag nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme. So müssen Sie nicht für jede*n MitarbeiterIn einen eigenen Antrag ausfüllen. Diesen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Eine Weiterbildung in der Kurzarbeit lohnt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei wird die Zeit in der Kurzarbeit sinnvoll genutzt und Angestellte bilden sich weiter. Das verringert einerseits die Abwanderung und gibt gleichzeitig Motivation in einer schwierigen Situation. So sind Angestellte nach der Kurzarbeit noch besser in ihrer Tätigkeit und helfen tatkräftig das angeschlagene Unternehmen wieder zu stärken.

Teilnehmende an unseren Weiterbildungen optimieren bereits während der Weiterbildung ihre
gesamte Unternehmens-Kommunikation und verbessern so die Darstellung des Unternehmens, während sie sich weiterbilden. Eine Win-Win – Situation.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Die Weiterbildung muss während der Kurzarbeit aufgenommen werden. Die Weiterbildung darf also nicht vor dem Eintritt in die Kurzarbeit begonnen haben.

Was wird gefördert

Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten:

Auch beim §106a werden die Weiterbildungskosten ganz oder teilweise vom Staat übernommen. Wie hoch Ihre Erstattung der Kosten ist, ist in erster Linie abhängig von der Größe Ihres Unternehmens. Wie viel Zuschüsse Sie erhalten, zeigt diese Tabelle.
Beachten Sie: Bei einer Förderung über §106a werden MitarbeiterInnen in Teilzeit wie MitarbeiterInnen in Vollzeit gezählt und nicht anteilig wie beim QCG. Wenn Sie also viele Angestellte in Teilzeit oder als Minijobber haben, ist eine Förderung über das QCG womöglich besser.

Auch andere Einflüsse wirken sich auf die Höhe der Erstattung aus. Wenn Sie eine Qualifizierungsvereinbarung vereinbart haben (diese muss im Arbeitsvertrag verankert sein), erhält der Teilnehmende weitere 5% Förderung. Bei einem erhöhten Weiterbildungsbedarf in Ihrem Unternehmen sind weitere 10% Förderung möglich. Ältere Beschäftigte oder Menschen mit schweren Behinderungen erhalten unabhängig der Unternehmensgröße bis zu 100%. Wie viel Sie exakt erhalten, prüft Ihr Ansprechpartner der Bundesagentur für Arbeit.

Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge:

Ab dem 31.12.2021 erhalten Unternehmen nur noch 50% der Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Das gilt nicht, wenn MitarbeiterInnen an einer zertifizierten Weiterbildung über mindestens 121 Unterrichtseinheiten teilnehmen. Dann erhält das Unternehmen für die Zeit, an der Ihre MitarbeiterInnen an der Weiterbildung teilnehmen 100% der Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

Ablauf: So erhalten Sie die Förderung

Sie stellen einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit. Diesen Antrag finden Sie hier.
Der Antrag muss spätestens in dem Monat, in welchem die Maßnahme beginnt bei der Bundesagentur für Arbeit eingehen.
Dem Antrag legen Sie außerdem unsere Trägerzertifizierung und eine Gesamt-Rechnung über die Weiterbildungskosten bei. Sie erhalten außerdem monatlich eine Rechnung über die monatlichen Kosten zum Einreichen mit Ihrem Kurzarbeitergeld-Antrag. Gerne lassen wir Ihnen alle Dokumente zukommen, füllen Sie dazu einfach das Kontaktformular aus.

In jedem Monat reichen Sie für die MitarbeiterInnen in Kurzarbeit einen Antrag über Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit ein. Auf diesem vermerken Sie zusätzlich die Weiterbildungs-Teilnahme. Außerdem erhalten Sie von uns für jeden Monat eine Teilrechnung für die Weiterbildungs-Teilnahme. Diese fügen Sie Ihrem Antrag auf Kurzarbeitergeld an.


Weitere Informationen:

Es geht entweder oder – eine Förderung über das QCG oder über §106a. Auch nach der Kurzarbeit kann der Teilnehmende nicht mehr in das QCG rutschen. Daher überlegen Sie sich vorab, ob es sich lohnt den/die MitarbeiterIn aus der Kurzarbeit zu holen und seine Teilnahme über das QCG zu fördern. Dies kommt auf den Einzelfall und die dabei entstehenden Kosten und Ersparnisse an.

Aber keine Sorge: Wenn Sie die Kurzarbeit beenden, kann der Teilnehmende weiterhin an der Weiterbildung teilnehmen und erhält auch weiterhin die Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten.  

Wer Weiterbildungen geschickt plant spart Kosten. Ein Beispiel:

Mitarbeiter A verdient 2.000,- € brutto und kostet das Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 490,- €. 245,- € kriegt das Unternehmen bereits gefördert, weitere 245,-€, wenn Mitarbeiter A an einer Weiterbildung teilnimmt.

Wenn die Weiterbildung nun über 6 Monate geht liegt die Förderung bei 1.470,- € (6×245,-€).
Wir bieten Weiterbildungen über 6 Monate ab 1.000,- € an. Wenn Sie in einem Großbetrieb arbeiten und nur die Mindestförderung von 15% Weiterbildungskosten-Erstattung erhalten, liegen Ihre Kosten bei 850,-€.
Sie sparen also insgesamt 620,-€ ein und erhalten zusätzlich eine sinnvolle Weiterbildung für Ihre MitarbeiterInnen. Ein Geschenk, das Sie annehmen sollten.

Im Gegensatz zum QCG haben MitarbeiterInnen in Kurzarbeit, die an einer entsprechenden Weiterbildung teilnehmen, einen (Rechts-)Anspruch auf die Förderung.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Die Weiterbildung dient dazu, dass Sie auf dem Arbeitsmarkt eine neue Anstellung finden.

Was wird gefördert

Förderung der Weiterbildungskosten:

Nach Ermessen und Budget Ihres Arbeitsvermittlers erhalten Sie einen entsprechenden Bildungsgutschein, den Sie auf die Weiterbildung anwenden.

Ablauf: So erhalten Sie die Förderung

Hier gibt es keinen festgelegten Ablauf. Sie können die Weiterbildung formlos beantragen, z.B. über eine E-Mail an Ihre regionale Arbeitsagentur, besser via Kontakt zu Ihrem Arbeitsvermittler.
Auch hier gilt: Einen Anspruch auf die Förderung gibt es nicht. Überzeugen Sie daher Ihren Arbeitsvermittler, warum die entsprechende Weiterbildung Ihnen weiterhilft eine neue Anstellung zu erhalten.

Tipp

Haben Sie MitarbeiterInnen in Kurzarbeit und Beschäftigte, die normal angestellt sind? Dann können Sie auf beide Förderungsmöglichkeiten zugreifen. Kontaktieren Sie einfach Ihren Ansprechpartner bei der Bundesagentur für Arbeit im Bereich Arbeitgeber-Service unter 0800 4 5555 20 (Gebührenfrei).

Den Antrag auf Förderung stellen

Sie benötigen Hilfe beim Stellen des Antrags? Wir haben Ihnen alle Schritte verständlich zusammengefasst und aufbereitet. Außerdem erhalten Sie Video-Anleitungen und Muster-Anträge.

Direkter Kontakt via E-Mail

Fragen, Interesse, mehr Details? Senden Sie uns eine E-Mail. Gerne melden wir uns dann direkt bei Ihnen.

FAQ

Grundsätzlich kann Jeder eine Förderung erhalten. Welche Förderung für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrem Beschäftigungsverhältnis ab. Sind Sie in Kurzarbeit, dann werden Sie über den neuen §106a gefördert. Für Beschäftigte und Arbeitssuchende ist das Qualifizierungschancengesetz die richtige Wahl. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach der richtigen Förderung. Kontaktieren Sie uns via Kontaktformular oder telefonisch unter 0821 / 41 90 360.

Eine Kombination der Förderungen ist nicht möglich. Sie können aber beide Förderungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. MitarbeiterInnen in Kurzarbeit werden dann über den §106a gefördert und MitarbeiterInnen ohne Kurzarbeit über das Qualifizierungschancengesetz.

Selbstverständlich steht die Teilnahme an einer Weiterbildung der Beendigung der Kurzarbeit nicht im Weg. Die Weiterbildung läuft auch nach Beendigung der Kurzarbeit weiter und Teilnehmende können nach wie vor an der Weiterbildung teilnehmen. Auch die Weiterbildungskosten-Erstattung für die monatliche Abrechnung erhalten Sie weiterhin. Die Weiterbildung wird nach wie vor über §106a gefördert, eine Umwandlung der Förderung in das Qualifizierungschancengesetz ist hingegen nicht möglich.

Es wird also auch nach Beendigung der Kurzarbeit kein Arbeitsentgelt bezuschusst. Daher sollten Sie vorab prüfen, ob es sinnvoller ist, den Beschäftigten aus der Kurzarbeit zu nehmen und eine Förderung nach QCG zu beantragen. Dies ist abhängig vom Einzelfall. Wir und die Bundesagentur für Arbeit beraten Sie gerne.

So erreichen Sie uns: Kontaktformular oder telefonisch unter 0821 41 90 360.
So erreichen Sie die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitgeber-Service): 0800 4 5555 20 (Gebührenfrei).

Wir als Träger und alle unsere Weiterbildungen sind AZAV-zertifiziert. Außerdem finden alle Weiterbildungen über mindestens 121 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in Voll- und Teilzeit statt.
Somit können Sie für alle Weiterbildungen eine Förderung erhalten.

Gerne besprechen wir, ob Sie die Weiterbildung pausieren, aussetzen oder umbuchen. In jedem Fall sollten Sie die Bundesagentur für Arbeit über Ihre Krankheit informieren, wenn diese längerfristig ist. Verpassen Sie lediglich einzelne Stunden, ist dies noch im Rahmen und es bedarf keiner Kontaktaufnahme zur Arbeitsagentur.

Sie müssen sich aber keine Sorgen machen, die Arbeitsagentur wird Ihnen den Bildungsgutschein nicht entziehen und Sie bleiben nicht auf den Kosten sitzen. Beachten Sie jedoch, dass der Bildungsgutschein für einen bestimmten Termin gilt. Wenn Sie also die Weiterbildung neu zu einem späteren Zeitpunkt antreten möchten, benötigt es einen neuen Bildungsgutschein. Daher ist es wichtig, dass Sie mit der Arbeitsagentur Kontakt halten.

Somit können Sie für alle Weiterbildungen eine Förderung erhalten.

Nein. Wenn Ihnen die Weiterbildung nicht mehr weiterhilft oder sich Ihre Situation grundlegend ändert und Sie die Weiterbildung abbrechen ist das schade. Eine Rückzahlung ist jedoch kein Thema.

Bei Förderungen von Beschäftigten in Kurzarbeit (§106a) werden alle Angestellten unabhängig ihrer Arbeitszeit voll mitgezählt.
Bei Förderungen von Beschäftigten über das Qualifizierungschancengestz (§82) werden MitarbeiterInnen, die nicht in Vollzeit angestellt sind, anteilig berechnet:

  • Maximal 10 Wochenstunden = 0,25
  • Maximal 20 Wochenstunden = 0,50
  • Maximal 30 Wochenstunden = 0,75

Eine Beispielrechnung: Unternehmen A hat:

  • 10 MitarbeiterInnen in Vollzeit,
  • 6 MitarbeiterInnen, die maximal 20 Wochenstunden arbeiten und
  • 4 MitarbeiterInnen, welche als Minijobber etwa 3 Stunden, die Woche arbeiten.

 

  • (10 x 1) + (6 x 0,5) + (4 x 0,25) = 14 MitarbeiterInnen, die bei der Förderung zu berücksichtigen sind.

Förderung der Weiterbildung

Lassen Sie sich beraten

Wir beraten Sie, damit Sie die passende Förderung finden. Telefonisch oder per Kontaktformular.
Rufen Sie uns an unter 0821 / 41 90 360 oder füllen Sie das Formular aus.

Ihr Kontakt

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Maximal weitere 15 % zusätzliche Förderung möglich:

5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner

Wenn Ihre Weiterbildung vertraglich festgelegt ist: Es zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitergeber eine Vereinbarung oder einen Tarifvertrag gibt.

10 % bei bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb

Wenn eine Weiterbildung dringend benötigt wird, um das Unternehmen zukunftsträchtig aufzustellen. Und um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden.

15 % bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf

Wenn beide bereits genannten Voraussetzungen eintreffen.