Förderungen für Ihre Fortbildungen
- Sparen Sie bis zu 100 % der Weiterbildungskosten.
- Holen Sie sich Förderungen zum Arbeitsentgelt (Bruttolohn + Sozialabgaben).
- Jetzt Anspruch prüfen lassen.
Ihre staatlich-geförderte Weiterbildung
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Seit Anbeginn der Corona-Pandemie stehen alle vor einem großen Fragezeichen. Wie geht es weiter? Kaum einer kennt die genaue Antwort. Nur eins ist klar. Die aktuelle Situation bringt einen enormen Digitalisierungs-Schub mit sich. Viele sind mit der neuen Technik überfordert. Hinzu kommen finanzielle Probleme durch einen Jobverlust, eine androhende Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit.
Doch es gibt Hoffnung für Sie. Mit verschiedensten Qualifizierungs-Maßnahmen sind Sie wieder gefragt in der neuen Arbeitswelt. Dadurch bleiben Sie nicht auf der Strecke und interessant für den Arbeitsmarkt. Ergänzen Sie Ihren Lebenslauf mit neuen Skills.
Der Staat fördert Ihre Weiterbildung. Mit außergewöhnlich hohen Förderungen. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, profitiert von interessanten Möglichkeiten. Entscheiden Sie sich jetzt für eine Fortbildung.
Ob Privatperson oder auch Unternehmen, die aktuelle Situation birgt für alle Risiken. Doch auch eine Vielzahl an Chancen offeriert die neue Technik. Eine Fortbildung qualifiziert Ihre Angestellten für die digitale Welt. Mit den erworbenen Fähigkeiten gewinnt Ihr Unternehmen an Internet-Präsenz. So maximieren Sie Ihre Reichweite und auch Ihren Profit.
Sie erhalten sogar Förderungen für Ihre Fortbildungen. Dadurch profitieren Sie nicht nur von neuen Kompetenzen, sondern auch von finanziellen Zuschüssen. Die Förderungen für Fortbildungen erhalten Unternehmen und auch Privatpersonen. Unterschiedliche Förderprogramme sind im Folgenden für Sie aufgelistet.
Es gibt vielzählige Gründe an einer Weiterbildung teilzunehmen. Gerade, wenn die aktuelle Position bedroht scheint, helfen Ihnen die erworbenen Kenntnisse. Dadurch bleiben Sie gefragt auf dem Arbeitsmarkt. Die Vorzüge einer Weiterbildung lesen Sie hier:
Sie sehen, dass sich eine Weiterbildung auf jeden Fall lohnt. Die Qualifikations-Maßnahmen bereiten Sie effizient auf die digitale Arbeitswelt vor. Sie lernen, wie Sie Ihre Arbeitsprozesse optimieren. Dadurch bleiben Sie als Unternehmen wettbewerbsfähig und als Privatperson gefragt auf dem Arbeitsmarkt.
Heute wird so viel geschrieben, wie nie zuvor. Wer Dialoge online verständlich führt, wird wahrgenommen und ist erfolgreich. Das erfordert eine klare Kommunikation. Denn wo jedes Wort zählt, ist Präzision in den Aussagen gefragt. Leider aber haben wir das nie gelernt. Zeit, das zu ändern und Kommunikation zu digitalisieren.
Durch das Qualifikations-Chancen-Gesetz (QCG) erhalten deutlich mehr Personen Förderungen für Fortbildungen. Während vorher einer kleinen Gruppe Fördergelder zustanden, öffnen sich dadurch vielen Menschen neue Chancen. Zusätzlich gewährleistet das QCG erhöhten Schutz durch die Arbeitslosen-Versicherung. Seit dem 01.Januar 2019 ist das Gesetz rechtsgültig.
Die Bundesagentur für Arbeit hat dieses Gesetz geschaffen. Es regelt, wie viele Fördergelder Unternehmen für die Weiterbildung Ihrer Angestellten zustehen. Weiterbildungen dienen dem Schaffen neuer Fachkräfte. Die Digitalisierung schafft viele Arbeitsplätze ab, eröffnet jedoch gleichzeitig neue Berufsfelder.
Die Qualifizierung bekommt hier eine neue Bedeutung. Gerade un- und angelernte Personen bleiben auf der Strecke. Unternehmen erhalten daher Förderungen für Fortbildungen Ihrer Beschäftigten ohne Berufsabschluss oder in der Ausbildung. Dabei übernimmt die Bundesagentur für Arbeit anteilig die Lehrgangskosten je nach Betriebsgröße.
Unternehmen aller Größen, haben die Möglichkeit die Zuschüsse, um bis zu 15% zu steigern. Bei einer Qualifizierungs-Vereinbarung mit dem Sozialpartner ist eine 5%ige Maximierung möglich. Falls ein erhöhter Weiterbildungs-Bedarf besteht, ist eine 10%ige Steigerung möglich. Wenn beides eintritt, addieren sie sich auf 15%.
Zu der Förderung Ihrer Fortbildung gehören auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Diese variieren ebenfalls nach der jeweiligen Betriebsgröße. Generell erhöht sich der Satz bei kleinen bis größeren Betrieben auf 100%. Dies gilt ausschließlich für Angestellte mit Schwerbehinderung oder ohne Berufsabschluss. Die Höhe der Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für Ihre Unternehmens-Größe sehen Sie hier:
Sie sehen also, dass sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen von Weiterbildungen profitieren. Mit den Weiterbildungen qualifizieren Sie Ihre Angestellten dahingehend, im Sinne des Unternehmens zu handeln. Dies geschieht beispielsweise durch Methoden für die Umsatz-Maximierung.
Das QCG schafft eine Grundlage für Förderungen von Fortbildungen. Für Unternehmen minimieren sich die Kosten für Weiterbildungen. Die Angestellten profitieren von reduzierten Lohnausfällen, beispielsweise während der Kurzarbeit. Damit haben Sie ein aussage-kräftiges Argument, Ihre Vorgesetzten von einer Weiterbildung zu überzeugen.
Zum Erhalt der Fördergelder sind Sie verpflichtet ein paar Bedingungen zu erfüllen. Diese stehen im Zusammenhang mit Förderungen der Bundesagentur für Arbeit. Damit gewährleistet sie, dass die Gelder sinnvoll investiert sind.
Seminar | Start | Ort | Dauer | Verfügbar | Preis |
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Qualifikation zum Social Media Experten | 01.07.2023 | online | 3,5 Monate | ![]() | 4.830,00 € |
Qualifikation zum Online- und Digitalisierungs-Experten | 01.07.2023 | online | 7 Monate | ![]() | 9.696,00 € |
Seminar | Start | Ort | Dauer | Verfügbar | Preis |
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Qualifikation zum Kommunikations- und Verkaufs-Experten | 01.05.2023 | online | 3,5 Monate | ![]() | 4.848,00 € |
Qualifikation zum Kreativitätstechniken-Spezialisten | 01.05.2023 | online | 1 Monat | ![]() | 1.236,24 € |
Qualifikation zum Verkaufs-Spezialisten | 01.05.2023 | online | 1,5 Monate | ![]() | 1.955,36 € |
Seminar | Start | Ort | Dauer | Verfügbar | Preis |
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Qualifikation zum Kommunikations- und Text-Spezialisten | 01.05.2023 | online | 1,5 Monate | ![]() | 1.850,32 € |
Qualifikation zum Beschwerdemanagement-Spezialisten | 01.05.2023 | online | 1 Monat | ![]() | 1.195,84 € |
Qualifikation zum Verkaufs-Spezialisten | 01.05.2023 | online | 1,5 Monate | ![]() | 1.955,36 € |
Qualifikation zum Online- und Digitalisierungs-Experten | 01.05.2023 | online | 7 Monate | ![]() | 9.696,00 € |
Qualifikation zum Kommunikationsexperten Fernseminar “Stark Texten” | 01.05.2023 | online | 1,5 Monate | ![]() | 1.496,50 € |
Seminar | Start | Ort | Dauer | Verfügbar | Preis |
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Qualifikation zum Facebook-Ads-Spezialisten | 01.05.2023 | online | 1 Monat | ![]() | 977,68 € |
Qualifikation zum SEO-Spezialisten | 01.05.2023 | online | 2 Monate | ![]() | 2.440,15 € |
Qualifikation zum Google-Ads-Spezialisten | 01.05.2023 | online | 1 Monat | ![]() | 977,68 € |
Qualifikation zum Online- und Digitalisierungs-Experten | 01.05.2023 | online | 7 Monate | ![]() | 9.696,00 € |
Seminar | Start | Ort | Dauer | Verfügbar | Preis |
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Qualifikation zum Digitalisierungs- und Kommunikations-Experten | 01.04.2023 | online | 13,5 Monate | ![]() | 19.392,00 € |
Qualifikation zum Website-Relaunch-Spezialisten | 01.04.2023 | online | 1 Monat | ![]() | 1.465,10 € |
Qualifikation zum Online- und Digitalisierungs-Experten | 01.04.2023 | online | 7 Monate | ![]() | 9.696,00 € |
Seminar | Start | Ort | Dauer | Verfügbar | Preis |
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Qualifikation zum Digitalisierungs- und Kommunikations-Experten | 01.04.2023 | online | 13,5 Monate | ![]() | 19.392,00 € |
Qualifikation zum Kommunikations- und Text-Spezialisten | 01.04.2023 | online | 1,5 Monate | ![]() | 1.850,32 € |
Qualifikation zum Digitalisierungs- und Kommunikations-Experten | 01.04.2023 | online | 13,5 Monate | ![]() | 19.392,00 € |
Qualifikation zum Beschwerdemanagement-Spezialisten | 01.04.2023 | online | 1 Monat | ![]() | 1.195,84 € |
Qualifikation zum Verkaufs-Spezialisten | 01.04.2023 | online | 1,5 Monate | ![]() | 1.955,36 € |
Qualifikation zum Online- und Digitalisierungs-Experten | 01.04.2023 | online | 7 Monate | ![]() | 9.696,00 € |
Qualifikation zum Kommunikationsexperten Fernseminar “Stark Texten” | 01.04.2023 | online | 1,5 Monate | ![]() | 1.496,50 € |
Qualifikation zum Kommunikations- und Verkaufs-Experten | 01.04.2023 | online | 3,5 Monate | ![]() | 4.848,00 € |
Die Zertifizierung ist für das Zusammenarbeiten mit der Bundesagentur für Arbeit vorausgesetzt. Diese vergibt Förderungen für Weiterbildungen. Dementsprechend erhalten Weiterbildungs-Stätten diese Zertifizierung.
AZAV steht hier für Akkreditierungs- und Zulassungs-Verordnung für Arbeitsförderung. Diese ersetzt die vorherige AZWV-Verordnung. Nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen erhält die Schulungsstätte die Zertifizierung. Dadurch sind Förderungen für Fortbildungen bei den zertifizierten Weiterbildungs-Stätten möglich.
Seit Erhalt der AZAV-Zertifizierung erhalten Sie sogar Förderungen für Fortbildungen. Diese lehrt Sie vielfältige Kompetenzen im Zusammenhang mit der Digitalisierung.
Die Weiterbildung „Qualifikation zum Beschwerdemanagement-Spezialisten“ ist AZAV-zertifiziert und damit förderungsfähig.
Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) legt Qualitätsstandards für Weiterbildungsträger und deren Weiterbildungen fest. Dadurch wird sichergestellt, dass die Träger leistungsfähig und zuverlässig sind. Die zertifizierten Weiterbildungen sind außerdem stets auf die Bedingungen des Arbeitsmarktes abgestimmt.
Wie sie erfahren haben, stehen nach dem QCG verschiedensten Unternehmen Förderungen zu. Diese erhalten Sie für die Weiterbildung Ihrer Angestellten. Die Bundesagentur für Arbeit hat im Zuge dessen das Programm ‚WEITER.BILDUNG!‘ geschaffen. Ebenso bietet das BMWi Fördergelder im Rahmen von ‚Digital Jetzt!‘ an. Die Gelder erhalten kleine und mittelständige Unternehmen für die digitale Aufbereitung.
Privatpersonen erhalten Förderungen für Fortbildungen in Form eines ‚Bildungsgutscheins‘. Dementsprechend stehen nicht nur Unternehmen Zuschüsse zu. Mit dem ‚Bildungsgutschein‘ bekommen Sie die Möglichkeit sich kosteneffizient zu schulen. Damit bleiben Sie auf dem Arbeitsmarkt gefragt.
Als Privatperson profitieren Sie von Weiterbildungen. Dort erhalten Sie Fertigkeiten, die Sie für den Arbeitsmarkt interessant machen. Die Maßnahme wirkt dem drohenden Fachkräfte-Mangel und der Arbeitslosigkeit entgegen. Daher sind die Maßnahmen auch für Personen ohne derzeitige berufliche Tätigkeit sinnvoll.
Dadurch gelingt der (Wieder-)Einstieg in die Arbeitswelt. Der ‚Bildungsgutschein‘ unterstützt Sie dabei. Sie erhalten eine Förderung für Ihre Fortbildung. Die groben Informationen über diese Fördermaßnahme sehen Sie hier:
Während der gesamten Weiterbildung sichert Sie die Bundesagentur für Arbeit sozial ab.
Viele Unternehmen benötigen Unterstützung in der Qualifizierung Ihrer Angestellten. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie dabei. Mit dem Förderprogramm ‚WEITER.BILDUNG!‘ vergibt sie Gelder an Unternehmen aller Größen. Die Förderung erhalten die Unternehmen für betriebliche Fortbildungen Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Diese erhalten Sie nur, wenn…
Die Zuschüsse variieren dabei nach der jeweiligen Betriebsgröße. Die dazugehörigen Informationen entnehmen Sie aus dem Abschnitt ‚Qualifikations-Chancen-Gesetz‘. Was genau es mit dem Programm ‚WEITER.BILDUNG!‘ auf sich hat, ist hier ersichtlich:
Auch für Ihre Angestellten in Kurzarbeit rentiert sich eine Weiterbildung. Sowohl auf individueller-, als auch auf Unternehmensebene. Unter Erfüllung folgender Bedingungen, bleibt der Anspruch auf das Kurzarbeitergeld während des Arbeitsausfalls bestehen.
Generell lohnt es sich, die Angestellten in Kurzarbeit weiterzubilden. Diese sind danach effizientere Arbeitskräfte. Sie nutzen die gewonnenen Kenntnisse, um Ihr Unternehmen zu stützen. Dabei wirkt die Bundesagentur für Arbeit mit. Auch während der Schulung profitieren Sie als Unternehmen von der Weiterbildung Ihrer Angestellten. Sie erhalten sogar Zuschüsse zu den Sozialversicherungs-Beiträgen, wenn…
Die Erstattung der Beiträge ist an Voraussetzungen gekoppelt. Diese sind die gleichen, wie der Erhalt von Fördergeldern im Rahmen von ‚WEITER.BILDUNG!‘. Die Bundesagentur für Arbeit setzt jedoch das folgende ergänzend voraus:
Ebenfalls erhalten Sie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Kurzarbeit. Diese erhalten Sie, wenn die Weiterbildung während der Kurzarbeit beginnt. Im Falle eines Arbeitsausfalls bei gleichzeitiger Zahlung von Kurzarbeitergeld, ist dies nicht möglich.
Kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) sind noch nicht fit für die neue, digitale Arbeitswelt. Nur 60% der KMU sehen die neuen Technologien als mittel- bis sehr wichtig an. Das heißt 40% haben noch nicht anerkannt, wie viele Chancen die Digitalisierung bietet. Zusätzlich besitzen 34% der KMU keine digitalen Kompetenzen.
Das Förderprogramm ‚Digital Jetzt!‘ wirkt dem effizient entgegen. Die Fördergelder vergibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die Förderungen erhalten die KMU für Fortbildungen. Weiterhin investiert das BMWi in die technische Aufrüstung der Unternehmen. Leider funktioniert die Anmeldung über das Antragstool nicht mit allen Browsern. Nutzen Sie daher Google Chrome, Microsoft Edge, Opera oder Firefox.
Das BMWi versucht dabei die KMU zu unterstützen. Häufig sind kleine Unternehmen die Verlierer der Digitalisierung. Dabei schöpfen diese Ihre Möglichkeiten nicht angemessen aus. Gehören Sie nicht zu den Verlierern. Nutzen Sie das Programm ‚Digital Jetzt!‘ um Ihr Unternehmen fit zu machen. Hier finden Sie Informationen über die Förderung von Fortbildungen und technischer Aufrüstungen im Überblick.
‚Digital Jetzt!‘ schafft KMU Zugangschancen. Sie unterstützt die Unternehmen gezielt bei der digitalen Transformation. Damit das Förderprogramm einen effizienten Nutzen hat, definierte das BMWi die Ziele vorab:
Leider sind die Gelder begrenzt. Ebenso herrscht eine hohe Nachfrage. Zur Gewährleistung von Chancengleichheit lost das BMWi Unternehmen unter den Registrierungen aus. Danach leiten sie weitere Schritte ein. Ihr Unternehmen präsentiert dabei, was die Förderung bezweckt. Dazu gehören:
Achten Sie darauf, die Bedingungen zu erfüllen. Falls Sie dies nicht tun, treten eventuell Problematiken auf. Unter Einhaltung aller Voraussetzungen steht einer Förderung Ihrer Fortbildung nichts im Weg.
Im Zuge der Digitalisierung verändert sich die Arbeitswelt. Hier eröffnen sich neue Berufsfelder, für die eine Qualifizierung nötig ist. Damit bleiben Sie auch während des strukturellen Wandels ein notwendiger Bestandteil des Arbeitsmarktes. Sie lernen, wie Sie die digitalen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Seit Erhalt der AZAV-Zertifizierung, bieten sich Förderungen für die Fortbildungen an.
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Wenn Ihre Weiterbildung vertraglich festgelegt ist: Es zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitergeber eine Vereinbarung oder einen Tarifvertrag gibt.
Wenn eine Weiterbildung dringend benötigt wird, um das Unternehmen zukunftsträchtig aufzustellen. Und um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden.
Wenn beide bereits genannten Voraussetzungen eintreffen.
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