Förderungen für Ihre Fortbildungen

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Qualifikation zum Digitalisierungs- und Kommunikations-Experten
Mit unserer Weiterbildung werden Sie zum Online- und Digitalisierungsexperten.
Qualifikation zum Online- und Digitalisierungs-Experten
In der Qualifikation zum Kommunikations- und Verkaufsexperten werden Sie in den Bereichen Online-Marketing und Vertrieb geschult.
Qualifikation zum Kommunikations- und Verkaufs-Experten
Qualifikation zum Social-Media-Experten
Wie Sie zum Strategie- und Kommunikationsexperten werden, erfahren Sie von Weiterbildung-Förderung.
Qualifikation zum Strategie- und Kommunikations-Experten
Bei Weiterbildung-Förderung lernen Sie alles Wissenswerte zur Suchmaschinenoptimierung.
Qualifikation zum SEO-Spezialisten
Wie Sie zum Verkaufsspezialisten werden um Umsätze steigern, erfahren Sie auf diesem Weiterbildungsportal.
Qualifikation zum Verkaufs-Spezialisten
In dieser Weiterbildung werden Sie zum Kommunikations- und Text-Spezialisten geschult.
Qualifikation zum Kommunikations- und Text-Spezialisten
Wie Sie eine Website umziehen, erfahren Sie auf Weiterbildung-Förderung.
Qualifikation zum Website-Relaunch-Spezialisten
Qualifikation zum Kommunikationsexperten Fernseminar “Stark Texten”
Weiterbildung-Förderung erläutert Ihnen, wie Sie mit Kreativitätstechniken Ihre Arbeitsprozesse besser strukturieren.
Qualifikation zum Kreativitätstechniken-Spezialisten
Qualifikation zum Beschwerdemanagement-Spezialisten: Wie Sie aus unzufriedenen Kunden treue Fans werden
Qualifikation zum Beschwerdemanagement-Spezialisten
Wie Sie zum Google Ads Spezialisten werden, erfahren Sie auf Weiterbildung-Förderung.
Qualifikation zum Google-Ads-Spezialisten
Weiterbildung-Förderung erläutert Ihnen, wie Sie Ihren Facebook-Auftritt optimieren können.
Qualifikation zum Facebook-Ads-Spezialisten

Mit Förderungen für Ihre Fortbildungen maximalen Profit ernten

Seit Anbeginn der Corona-Pandemie stehen alle vor einem großen Fragezeichen. Wie geht es weiter? Kaum einer kennt die genaue Antwort. Nur eins ist klar. Die aktuelle Situation bringt einen enormen Digitalisierungs-Schub mit sich. Viele sind mit der neuen Technik überfordert. Hinzu kommen finanzielle Probleme durch einen Jobverlust, eine androhende Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit.


Doch es gibt Hoffnung für Sie. Mit verschiedensten Qualifizierungs-Maßnahmen sind Sie wieder gefragt in der neuen Arbeitswelt. Dadurch bleiben Sie nicht auf der Strecke und interessant für den Arbeitsmarkt. Ergänzen Sie Ihren Lebenslauf mit neuen Skills.

Weiterbildung fördern lassen

Sparen Sie bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts

Der Staat fördert Ihre Weiterbildung. Mit außergewöhnlich hohen Förderungen. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, profitiert von interessanten Möglichkeiten. Entscheiden Sie sich jetzt für eine Fortbildung.

Vorteile von Förderungen für Fortbildungen

Ob Privatperson oder auch Unternehmen, die aktuelle Situation birgt für alle Risiken. Doch auch eine Vielzahl an Chancen offeriert die neue Technik. Eine Fortbildung qualifiziert Ihre Angestellten für die digitale Welt. Mit den erworbenen Fähigkeiten gewinnt Ihr Unternehmen an Internet-Präsenz. So maximieren Sie Ihre Reichweite und auch Ihren Profit. 

 

Sie erhalten sogar Förderungen für Ihre Fortbildungen. Dadurch profitieren Sie nicht nur von neuen Kompetenzen, sondern auch von finanziellen Zuschüssen. Die Förderungen für Fortbildungen erhalten Unternehmen und auch Privatpersonen. Unterschiedliche Förderprogramme sind im Folgenden für Sie aufgelistet.

  • ,Digital Jetzt!‘ unterstützt kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) in der Digitalisierung. Diese erhalten Gelder für neue Technik und die Qualifizierung der Angestellten.
  • Der Bildungsgutschein dient Privatpersonen in der Ausbildung von neuen Fertigkeiten. Die Förderungen für Fortbildungen erhalten Arbeitsnehmende und Arbeitslose.
  • ‚WEITER.BILDUNG!‘ fördert Unternehmen aller Größen durch die Qualifizierung Ihrer Angestellten.

 

Es gibt vielzählige Gründe an einer Weiterbildung teilzunehmen. Gerade, wenn die aktuelle Position bedroht scheint, helfen Ihnen die erworbenen Kenntnisse. Dadurch bleiben Sie gefragt auf dem Arbeitsmarkt. Die Vorzüge einer Weiterbildung lesen Sie hier:

  • Neuorientierung: Wenn der alte Job Ihnen keine Freude mehr bereitet, orientieren Sie sich einfach um. Unbefriedigende Arbeit wirkt sich häufig auf die mentale Gesundheit aus. Nach einer Weiterbildung eröffnen sich Ihnen neue Berufsfelder. Dies ist auch interessant für Personen mit physischen Gesundheits-Beschwerden. Auch als Unternehmen lohnt es sich die Angestellten in diesem Fall weiterzubilden. Dadurch verhindern Sie eine Kündigung und den Verlust eines qualifizierten Angestellten. 
  • Fachkräfte-Mangel: Die Weiterbildungen wirken effizient einem drohenden Fachkräfte-Mangel entgegen. Durch die Digitalisierung eröffnen sich neue Berufsfelder und alte schwinden. Dabei ist das Qualifikations-Niveau wichtiger denn je. Das berichtet der IW-Report Nr. 11 des IW-Kölns. Unternehmen profitieren von geschulten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Diese sind nach einem erfolgreichen Abschluss mit neuen Techniken vertraut. Für die Fortbildungen erhalten Sie sogar Förderungen.  
  • Karriere: Eine Weiterbildung dient als Sprungbrett auf der Karriereleiter. Überzeugen Sie Ihre Vorgesetzten von sich. Die neuen Fähigkeiten und Ihr Engagement zahlt sich aus. Dies sind gute Argumente für eine Beförderung oder bessere Entlohnung. 
  • Wiedereintritt: Sind Sie Mutter geworden und haben eine Zeit ausgesetzt? Auch hier empfiehlt es sich, eine Weiterbildung zu machen. Schnell sind alte Kompetenzen überholt. Eine Qualifizierungs-Maßnahme frischt Ihre Kenntnisse auf. Zudem sind Sie dadurch wieder gefragt auf dem Arbeitsmarkt. Mit dem Bildungsgutschein erhalten Sie sogar eine Förderung für Ihre Fortbildung.
  • Kundenbindung: Überzeugen Sie als Unternehmen auch Ihre Kunden davon, Ihnen treu zu bleiben. Gewinnen Sie zusätzlich neue Kunden durch eine gute Darstellung Ihres Betriebs. Qualifizierte Angestellte repräsentieren Ihr Unternehmen sowohl im Offline- als auch im Online-Kontext. 

 

Sie sehen, dass sich eine Weiterbildung auf jeden Fall lohnt. Die Qualifikations-Maßnahmen bereiten Sie effizient auf die digitale Arbeitswelt vor. Sie lernen, wie Sie Ihre Arbeitsprozesse optimieren. Dadurch bleiben Sie als Unternehmen wettbewerbsfähig und als Privatperson gefragt auf dem Arbeitsmarkt.

Ihre Themen im Überblick

Kommunikation findet online statt

Heute wird so viel geschrieben, wie nie zuvor. Wer Dialoge online verständlich führt, wird wahrgenommen und ist erfolgreich. Das erfordert eine klare Kommunikation. Denn wo jedes Wort zählt, ist Präzision in den Aussagen gefragt. Leider aber haben wir das nie gelernt. Zeit, das zu ändern und Kommunikation zu digitalisieren.

Förderungen für Fortbildungen nach dem Qualifikations-Chancen-Gesetz

Durch das Qualifikations-Chancen-Gesetz (QCG) erhalten deutlich mehr Personen Förderungen für Fortbildungen. Während vorher einer kleinen Gruppe Fördergelder zustanden, öffnen sich dadurch vielen Menschen neue Chancen. Zusätzlich gewährleistet das QCG erhöhten Schutz durch die Arbeitslosen-Versicherung. Seit dem 01.Januar 2019 ist das Gesetz rechtsgültig. 

 

Die Bundesagentur für Arbeit hat dieses Gesetz geschaffen. Es regelt, wie viele Fördergelder Unternehmen für die Weiterbildung Ihrer Angestellten zustehen. Weiterbildungen dienen dem Schaffen neuer Fachkräfte. Die Digitalisierung schafft viele Arbeitsplätze ab, eröffnet jedoch gleichzeitig neue Berufsfelder

 

Die Qualifizierung bekommt hier eine neue Bedeutung. Gerade un- und angelernte Personen bleiben auf der Strecke. Unternehmen erhalten daher Förderungen für Fortbildungen Ihrer Beschäftigten ohne Berufsabschluss oder in der Ausbildung. Dabei übernimmt die Bundesagentur für Arbeit anteilig die Lehrgangskosten je nach Betriebsgröße.

  • Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Angestellten erhalten bis zu 100%.
  • Kleineren und mittelgroße Unternehmen steuert die Agentur für Arbeit bis zu 50% zu. Hierzu zählen Betriebe mit unter 250 Beschäftigten. Für Personen über 45 oder mit Schwerbehinderung steht Ihnen eine vollständige Erstattung zu.
  • Größere Betriebe, die mehr als 250 Personen beschäftigten erhalten bis zu 25%.
  • Unternehmen mit über 2500 Angestellten, zählen als großer Betrieb. Diese erhalten bis zu 15% Förderungen für die Fortbildungs-Kosten. Nach Betriebs-Vereinbarung oder geltendem Tarifvertrag bietet sich großen Unternehmen eine 20%ige Erhöhung an. Im Tarifvertrag sind die Qualifizierungs-Elemente definiert. 

 

Unternehmen aller Größen, haben die Möglichkeit die Zuschüsse, um bis zu 15% zu steigern. Bei einer Qualifizierungs-Vereinbarung mit dem Sozialpartner ist eine 5%ige Maximierung möglich. Falls ein erhöhter Weiterbildungs-Bedarf besteht, ist eine 10%ige Steigerung möglich. Wenn beides eintritt, addieren sie sich auf 15%. 

 

Zu der Förderung Ihrer Fortbildung gehören auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Diese variieren ebenfalls nach der jeweiligen Betriebsgröße. Generell erhöht sich der Satz bei kleinen  bis größeren Betrieben auf 100%. Dies gilt ausschließlich für Angestellte mit Schwerbehinderung oder ohne Berufsabschluss. Die Höhe der Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für Ihre Unternehmens-Größe sehen Sie hier: 

  • Kleine Unternehmen erhalten 75% Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (<10 Angestellte).
  • Kleineren bis mittelgroßen Betrieben stehen bis zu 50% Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zu (<250 Angestellte).
  • Größere und große Betriebe erhalten 25% Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (>250 und >2500 Angestellte).

 

  • 106a des Sozialgesetzbuches regelt ebenfalls, dass Sie Sozialversicherungs-Beiträge anteilig erstatten bekommen. Dies gilt ausschließlich für Angestellte, die während der Kurzarbeit eine Weiterbildung machen. Unternehmen aller Größen steht in diesem Fall eine 50%ige Erstattung der Beiträge zu. 

 

Sie sehen also, dass sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen von Weiterbildungen profitieren. Mit den Weiterbildungen qualifizieren Sie Ihre Angestellten dahingehend, im Sinne des Unternehmens zu handeln. Dies geschieht beispielsweise durch Methoden für die Umsatz-Maximierung. 

 

Das QCG schafft eine Grundlage für Förderungen von Fortbildungen. Für Unternehmen minimieren sich die Kosten für Weiterbildungen. Die Angestellten profitieren von reduzierten Lohnausfällen, beispielsweise während der Kurzarbeit. Damit haben Sie ein aussage-kräftiges Argument, Ihre Vorgesetzten von einer Weiterbildung zu überzeugen. 

 

Zum Erhalt der Fördergelder sind Sie verpflichtet ein paar Bedingungen zu erfüllen. Diese stehen im Zusammenhang mit Förderungen der Bundesagentur für Arbeit. Damit gewährleistet sie, dass die Gelder sinnvoll investiert sind. 

  • Die Förderung erhalten Sie ausschließlich für erfolgs-versprechende Fortbildungen.
  • Die letzte abgeschlossene berufliche Ausbildung ist mindestens vier Jahre her. Dies gilt nur für Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten. Hier ist vorausgesetzt, dass die Weiterbildung nach dem 31.Dezember 2020 startete. Zudem gilt dies nur für Personen mit Schwerbehinderung oder über 45 Jahren. 
  • Die Maßnahme dient der arbeitsplatz-bezogenen Anpassung. Die Gelder stehen dementsprechend nur für bestimmte Weiterbildungen zur Verfügung. Innerhalb derer erlernen die teilnehmenden Personen Kompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind. 
  • Sie haben vor kurzem eine Weiterbildung nach QCG finanziert bekommen? Dann ist die nächste Förderung erst wieder nach vier Jahren möglich. Die Ausnahme bilden Personen über 45 oder mit Schwerbehinderung.
  • Die Maßnahme dauert mindestens 160 Stunden. 
  • Nach QCG sind Träger und die Weiterbildung zugelassen. Die Schulungsstätten erhalten hierfür die AZAV-Zertifizierung. 
  • Die Qualifizierungs-Maßnahme führen die Angestellten außerhalb des eigenen Betriebes durch.

Ihre Weiterbildungen

SeminarStartOrtDauerVerfügbarPreis
Qualifikation zum Social Media Experten01.07.2023online3,5 Monateverfügbar4.830,00 €
Qualifikation zum Online- und Digitalisierungs-Experten01.07.2023online7 Monateverfügbar9.696,00 €

SeminarStartOrtDauerVerfügbarPreis
Qualifikation zum Kommunikations- und Verkaufs-Experten01.05.2023online3,5 Monateverfügbar4.848,00 €
Qualifikation zum Kreativitätstechniken-Spezialisten01.05.2023online1 Monatverfügbar1.236,24 €
Qualifikation zum Verkaufs-Spezialisten01.05.2023online1,5 Monateverfügbar1.955,36 €

SeminarStartOrtDauerVerfügbarPreis
Qualifikation zum Kommunikations- und Text-Spezialisten01.05.2023online1,5 Monateverfügbar1.850,32 €
Qualifikation zum Beschwerdemanagement-Spezialisten01.05.2023online1 Monatverfügbar1.195,84 €
Qualifikation zum Verkaufs-Spezialisten01.05.2023online1,5 Monateverfügbar1.955,36 €
Qualifikation zum Online- und Digitalisierungs-Experten01.05.2023online7 Monateverfügbar9.696,00 €
Qualifikation zum Kommunikationsexperten Fernseminar “Stark Texten”01.05.2023online1,5 Monateverfügbar1.496,50 €

SeminarStartOrtDauerVerfügbarPreis
Qualifikation zum Facebook-Ads-Spezialisten01.05.2023online1 Monatverfügbar977,68 €
Qualifikation zum SEO-Spezialisten01.05.2023online2 Monateverfügbar2.440,15 €
Qualifikation zum Google-Ads-Spezialisten
01.05.2023online1 Monatverfügbar977,68 €
Qualifikation zum Online- und Digitalisierungs-Experten01.05.2023online7 Monateverfügbar9.696,00 €

SeminarStartOrtDauerVerfügbarPreis
Qualifikation zum Digitalisierungs- und Kommunikations-Experten01.04.2023online13,5 Monateverfügbar19.392,00 €
Qualifikation zum Website-Relaunch-Spezialisten
01.04.2023online1 Monatverfügbar1.465,10 €
Qualifikation zum Online- und Digitalisierungs-Experten01.04.2023online7 Monateverfügbar9.696,00 €

SeminarStartOrtDauerVerfügbarPreis
Qualifikation zum Digitalisierungs- und Kommunikations-Experten01.04.2023online13,5 Monateverfügbar19.392,00 €
Qualifikation zum Kommunikations- und Text-Spezialisten01.04.2023online1,5 Monateverfügbar1.850,32 €
Qualifikation zum Digitalisierungs- und Kommunikations-Experten01.04.2023online13,5 Monateverfügbar19.392,00 €
Qualifikation zum Beschwerdemanagement-Spezialisten01.04.2023online1 Monatverfügbar1.195,84 €
Qualifikation zum Verkaufs-Spezialisten01.04.2023online1,5 Monateverfügbar1.955,36 €
Qualifikation zum Online- und Digitalisierungs-Experten01.04.2023online7 Monateverfügbar9.696,00 €
Qualifikation zum Kommunikationsexperten Fernseminar “Stark Texten”01.04.2023online1,5 Monateverfügbar1.496,50 €
Qualifikation zum Kommunikations- und Verkaufs-Experten01.04.2023online3,5 Monateverfügbar4.848,00 €

AZAV-Zertifizierung

Die Zertifizierung ist für das Zusammenarbeiten mit der Bundesagentur für Arbeit vorausgesetzt. Diese vergibt Förderungen für Weiterbildungen. Dementsprechend erhalten Weiterbildungs-Stätten diese Zertifizierung. 

 

AZAV steht hier für Akkreditierungs- und Zulassungs-Verordnung für Arbeitsförderung. Diese ersetzt die vorherige AZWV-Verordnung. Nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen erhält die Schulungsstätte die Zertifizierung. Dadurch sind Förderungen für Fortbildungen bei den zertifizierten Weiterbildungs-Stätten möglich.

 

Seit Erhalt der AZAV-Zertifizierung erhalten Sie sogar Förderungen für Fortbildungen. Diese lehrt Sie vielfältige Kompetenzen im Zusammenhang mit der Digitalisierung.

Ihre Weiterbildung wird bis zu 100 % vom Staat gefördert

Die Weiterbildung „Qualifikation zum Beschwerdemanagement-Spezialisten“ ist AZAV-zertifiziert und damit förderungsfähig

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) legt Qualitätsstandards für Weiterbildungsträger und deren Weiterbildungen fest. Dadurch wird sichergestellt, dass die Träger leistungsfähig und zuverlässig sind. Die zertifizierten Weiterbildungen sind außerdem stets auf die Bedingungen des Arbeitsmarktes abgestimmt.

Förderungen für Fortbildungen

Wie sie erfahren haben, stehen nach dem QCG verschiedensten Unternehmen Förderungen zu. Diese erhalten Sie für die Weiterbildung Ihrer Angestellten. Die Bundesagentur für Arbeit hat im Zuge dessen das Programm ‚WEITER.BILDUNG!‘ geschaffen. Ebenso bietet das BMWi Fördergelder im Rahmen von ‚Digital Jetzt!‘ an. Die Gelder erhalten kleine und mittelständige Unternehmen für die digitale Aufbereitung

 

Privatpersonen erhalten Förderungen für Fortbildungen in Form eines ‚Bildungsgutscheins‘. Dementsprechend stehen nicht nur Unternehmen Zuschüsse zu. Mit dem ‚Bildungsgutschein‘ bekommen Sie die Möglichkeit sich kosteneffizient zu schulen. Damit bleiben Sie auf dem Arbeitsmarkt gefragt.

Förderung von Fortbildungen: Bildungsgutschein

Als Privatperson profitieren Sie von Weiterbildungen. Dort erhalten Sie Fertigkeiten, die Sie für den Arbeitsmarkt interessant machen. Die Maßnahme wirkt dem drohenden Fachkräfte-Mangel und der Arbeitslosigkeit entgegen. Daher sind die Maßnahmen auch für Personen ohne derzeitige berufliche Tätigkeit sinnvoll. 

 

Dadurch gelingt der (Wieder-)Einstieg in die Arbeitswelt. Der ‚Bildungsgutschein‘ unterstützt Sie dabei. Sie erhalten eine Förderung für Ihre Fortbildung. Die groben Informationen über diese Fördermaßnahme sehen Sie hier:

  • Die Fördergelder erhalten Angestellte und Arbeitslose.
  • Die Bundesagentur für Arbeit, Bund und Länder oder das Jobcenter vergibt die Fördergelder.
  • Bedingung: Die Maßnahme verfolgt ein Ziel (z.B. (Wieder-)Einstieg in die Arbeitswelt)
  • Auf dem Bildungsgutschein sind Zweck und Länge der Maßnahme vermerkt. Es ist verpflichtend, diesen bei einer Schulungsstätte einzulösen, die dies erfüllt.
  • Mit Erhalt des Bildungsgutscheins übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Lehrgangskosten und Fahrtkosten. Bei aktueller Arbeitslosigkeit erhalten Sie weiterhin Arbeitslosengeld.

Während der gesamten Weiterbildung sichert Sie die Bundesagentur für Arbeit sozial ab.

Förderung von Fortbildungen: WEITER.BILDUNG!

Viele Unternehmen benötigen Unterstützung in der Qualifizierung Ihrer Angestellten. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie dabei. Mit dem Förderprogramm ‚WEITER.BILDUNG!‘ vergibt sie Gelder an Unternehmen aller Größen. Die Förderung erhalten die Unternehmen für betriebliche Fortbildungen Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Diese erhalten Sie nur, wenn…

  • .. die Maßnahme mindestens 120 Stunden andauert.
  • .. die Schulung und die Träger nach QCG zugelassen sind.
  • .. die Maßnahme einem konkreten Vorhaben dient (z.B. einem Bildungsabschluss).

 

Die Zuschüsse variieren dabei nach der jeweiligen Betriebsgröße. Die dazugehörigen Informationen entnehmen Sie aus dem Abschnitt ‚Qualifikations-Chancen-Gesetz‘. Was genau es mit dem Programm ‚WEITER.BILDUNG!‘ auf sich hat, ist hier ersichtlich:

  • Die Förderung beinhaltet eine Beteiligung an den Fortbildungs-Kosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
  • Die Förderung für Fortbildungen erhalten Sie für Weiterbildungen in Voll- oder Teilzeit oder berufsbegleitend. Diese ist auf das jeweilige Unternehmen abgestimmt.
  • Falls mehrere Ihrer Angestellten dieselbe Weiterbildung machen, stellen Sie einen Sammelantrag. Dieser erspart Ihnen kostbare Zeit. Den Antrag erhalten Sie auf dem Onlineportal der Bundesagentur für Arbeit.

 

Auch für Ihre Angestellten in Kurzarbeit rentiert sich eine Weiterbildung. Sowohl auf individueller-, als auch auf Unternehmensebene. Unter Erfüllung folgender Bedingungen, bleibt der Anspruch auf das Kurzarbeitergeld während des Arbeitsausfalls bestehen.

  • Die Weiterbildung lehrt gefragte Kompetenzen.
  • Die Maßnahme ist an die betrieblichen Strukturen angepasst.
  • Die Schulung ist zu verschieben oder abzubrechen, sobald der Betrieb die Arbeitskraft einfordert.

 

Generell lohnt es sich, die Angestellten in Kurzarbeit weiterzubilden. Diese sind danach effizientere Arbeitskräfte. Sie nutzen die gewonnenen Kenntnisse, um Ihr Unternehmen zu stützen. Dabei wirkt die Bundesagentur für Arbeit mit. Auch während der Schulung profitieren Sie als Unternehmen von der Weiterbildung Ihrer Angestellten. Sie erhalten sogar Zuschüsse zu den Sozialversicherungs-Beiträgen, wenn…

  • .. die Zahlung des Kurzarbeitergelds vom 01.Juni 2021 bis 31.Dezember 2021 erfolgte. Hier ist während der Fortbildungs-Maßnahme eine vollständige Erstattung möglich.
  • .. die Angestellten das Kurzarbeitergeld vom 31.Dezember bis zum 31.Juni 2023 beziehen. §106a des Sozialgesetzbuches regelt, dass während der Weiterbildung Zuschüsse bis zu 50% möglich sind.

 

Die Erstattung der Beiträge ist an Voraussetzungen gekoppelt. Diese sind die gleichen, wie der Erhalt von Fördergeldern im Rahmen von ‚WEITER.BILDUNG!‘. Die Bundesagentur für Arbeit setzt jedoch das folgende ergänzend voraus:

  • Die Weiterbildung beginnt während der Kurzarbeit.
  • Alternativ zu den anderen Bedingungen: Die Weiterbildung bereitet auf ein förderfähiges Ziel zu. Das Aufstiegs-Fortbildungs-Gesetz schafft hier den Rahmen.

 

Ebenfalls erhalten Sie Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Kurzarbeit. Diese erhalten Sie, wenn die Weiterbildung während der Kurzarbeit beginnt. Im Falle eines Arbeitsausfalls bei gleichzeitiger Zahlung von Kurzarbeitergeld, ist dies nicht möglich.

Förderung von Fortbildungen: Digital Jetzt!

Kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) sind noch nicht fit für die neue, digitale Arbeitswelt. Nur 60% der KMU sehen die neuen Technologien als mittel- bis sehr wichtig an. Das heißt 40% haben noch nicht anerkannt, wie viele Chancen die Digitalisierung bietet. Zusätzlich besitzen 34% der KMU keine digitalen Kompetenzen

 

Das Förderprogramm ‚Digital Jetzt!‘ wirkt dem effizient entgegen. Die Fördergelder vergibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die Förderungen erhalten die KMU für Fortbildungen. Weiterhin investiert das BMWi in die technische Aufrüstung der Unternehmen. Leider funktioniert die Anmeldung über das Antragstool nicht mit allen Browsern. Nutzen Sie daher Google Chrome, Microsoft Edge, Opera oder Firefox.

 

Das BMWi versucht dabei die KMU zu unterstützen. Häufig sind kleine Unternehmen die Verlierer der Digitalisierung. Dabei schöpfen diese Ihre Möglichkeiten nicht angemessen aus. Gehören Sie nicht zu den Verlierern. Nutzen Sie das Programm ‚Digital Jetzt!‘ um Ihr Unternehmen fit zu machen. Hier finden Sie Informationen über die Förderung von Fortbildungen und technischer Aufrüstungen im Überblick.  

  • Das Programm fördert Betriebe mit drei bis 499 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
  • Im Dezember 2023 läuft das Förderprogramm aus.
  • Die Förderung steht Betrieben, mit einem Sitz in Deutschland zu.
  • Die Gelder erhalten Betriebe aller Branchen. Hierzu gehören ebenfalls Handwerks-Betriebe oder Freiberufler und -beruflerinnen.

 

‚Digital Jetzt!‘ schafft KMU Zugangschancen. Sie unterstützt die Unternehmen gezielt bei der digitalen Transformation. Damit das Förderprogramm einen effizienten Nutzen hat, definierte das BMWi die Ziele vorab:

  • Bessere Chancen durch digitale Geschäftsmodelle.
  • Förderungen von Fortbildungen und Finanzierung von digitalen Technologien.
  • Vernetzung durch felder-übergreifende Digitalisierungs-Prozesse
  • Verbesserung der IT-Sicherheit.
  • Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit verstärken.
  • Geschäftsprozesse digitalisieren und optimieren. 
  • KMU in wirtschaftsschwachen Gebieten stärken.
  • Beschäftigte im Erkennen von Digitalisierungs-Chancen ausbilden.

 

Leider sind die Gelder begrenzt. Ebenso herrscht eine hohe Nachfrage. Zur Gewährleistung von Chancengleichheit lost das BMWi Unternehmen unter den Registrierungen aus. Danach leiten sie weitere Schritte ein. Ihr Unternehmen präsentiert dabei, was die Förderung bezweckt. Dazu gehören:

  • Plan-Aufstellung mit dem individuellen Digitalisierungs-Vorhaben.
  • Typ und Anzahl der Qualifizierungs-Maßnahmen.
  • Derzeitiger Digitalisierungs-Zustand.
  • Digitalisierung-Ziele, die Sie durch die Weiterbildung erreichen.
  • Überblick, über allgemeinere Ziele (z.B. Marktposition stärken, Arbeitsplätze schaffen).

 

Achten Sie darauf, die Bedingungen zu erfüllen. Falls Sie dies nicht tun, treten eventuell Problematiken auf. Unter Einhaltung aller Voraussetzungen steht einer Förderung Ihrer Fortbildung nichts im Weg. 

  • Die Qualifizierungs-Maßnahme startet erst nach der Förder-Bewilligung.
  • Die Weiterbildung ist binnen eines Jahres nach der Förder-Bewilligung umzusetzen.
  • Das BMWi erhält einen Einblick in die Ausgaben der Gelder.

Ein Überblick über Förderungen für Fortbildungen

Im Zuge der Digitalisierung verändert sich die Arbeitswelt. Hier eröffnen sich neue Berufsfelder, für die eine Qualifizierung nötig ist. Damit bleiben Sie auch während des strukturellen Wandels ein notwendiger Bestandteil des Arbeitsmarktes. Sie lernen, wie Sie die digitalen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Seit Erhalt der AZAV-Zertifizierung, bieten sich Förderungen für die Fortbildungen an.

  • Als Privatperson erhalten Sie unter Erfüllung gewisser Kriterien den ‚Bildungsgutschein‘. Dieser stellt eine Förderung für Ihre Fortbildung dar. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt Lehrgangskosten, Fahrtkosten und sichert Sie sozial ab. Sie erhalten bei bestehender Arbeitslosigkeit sogar weiterhin Arbeitslosengeld.
  • Die Weiterbildungen bieten sich auch für Unternehmen an. Bilden Sie Ihre Angestellten entsprechend fort und profitieren Sie davon. Im Rahmen des Qualifizierungs-Chancen-Gesetzes erhalten Sie sogar Förderungen für die Fortbildungen. Für Unternehmen aller Größen bietet sich eine Förderung im Rahmen des Programms ‚WEITER.BILDUNG!‘ an. KMU stehen für die digitale Aufrüstung Fördergelder im Rahmen von ‚Digital Jetzt!‘ zu. Hierzu zählt die Qualifizierung der Angestellten. Ebenfalls erhalten Sie Gelder für digitale Ausstattungen.

Maximal weitere 15 % zusätzliche Förderung möglich:

5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner

Wenn Ihre Weiterbildung vertraglich festgelegt ist: Es zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitergeber eine Vereinbarung oder einen Tarifvertrag gibt.

10 % bei bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb

Wenn eine Weiterbildung dringend benötigt wird, um das Unternehmen zukunftsträchtig aufzustellen. Und um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden.

15 % bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf

Wenn beide bereits genannten Voraussetzungen eintreffen.

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