KI-Verordnung (KI-VO)
Warum eine Weiterbildung zur Künstlichen Intelligenz jetzt entscheidend ist
Die KI-VO ist da – und sie betrifft auch Sie
Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO / AI Act) wurde verabschiedet – und damit rückt ein neues Zeitalter der Digitalisierung näher: Eines, in dem Unternehmen und Mitarbeitende rechtlich haftbar für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz gemacht werden können.
Viele Unternehmen setzen heute bereits KI ein – ob bewusst oder unbewusst:
- Texte
- Bilder
- Analysen
- HR-Software
- Chatbots
- Marketingautomatisierung
- Scoring-Systeme
Die Konseqeunz
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für eine gezielte, geförderte Weiterbildung zur Künstlichen Intelligenz – mit Fokus auf die Anforderungen der KI-VO.
Was ist die KI-VO (EU AI Act)?
Die KI-VO ist die erste umfassende gesetzliche Regelung für Künstliche Intelligenz weltweit. Sie wurde 2024 von der EU beschlossen und soll ab 2026 vollumfänglich gelten. Ziel ist es, Innovation zu fördern, gleichzeitig aber Grundrechte, Sicherheit und Transparenz zu schützen.
Die KI-VO basiert auf vier Risikostufen:
Die KI-VO ist die erste umfassende gesetzliche Regelung für Künstliche Intelligenz weltweit. Sie wurde 2024 von der EU beschlossen und soll ab 2026 vollumfänglich gelten. Ziel ist es, Innovation zu fördern, gleichzeitig aber Grundrechte, Sicherheit und Transparenz zu schützen.
Risikostufe
Beispiele
Pflichten
Verboten
Emotionserkennung am Arbeitsplatz, Social Scoring, manipulative KI
Einsatz untersagt
Hochrisiko-KI
HR-Software, Kreditvergabe, Gesundheitssysteme, Behörden-KI
Dokumentation, Risikomanagement, menschliche Aufsicht
Begrenztes Risiko
Chatbots, Deepfakes
Kennzeichnungspflicht
Geringes Risiko
Spiele-KI, Empfehlungssysteme
Keine Pflichten
Betrifft die KI-VO auch Anwender – also Unternehmen, die KI-Tools „nur“ einsetzen?
Ja!
Die KI-VO richtet sich nicht nur an Entwickler und Anbieter, sondern explizit auch an Unternehmen, die KI anwenden – z. B. über Drittanbieter-Software. Sie sind verpflichtet, zu wissen:
- Ob das genutzte Tool unter die KI-VO fällt.
- Welche Risiken bestehen.
- Welche Transparenz- oder Dokumentationspflichten greifen.
Wer KI nutzt, trägt Verantwortung – unabhängig davon, ob die KI selbst entwickelt oder nur verwendet wird.
Typische KI-Tools und Anwendungsbereiche (mit Pflichten laut KI-VO)
Einsatzgebiet
Beispiele (Drittanbieter)
Mögliche Pflichten
Texterstellung
ChatGPT, Jasper, Neuroflash
Transparenz im Kundenkontakt, Urheberrechte beachten
Bilder & Video
Midjourney, Runway, DALL·E
Kennzeichnungspflicht bei Deepfakes
HR / Bewerbermanagement
Recruitee, HireVue, Pymetrics
Hochrisiko: strenge Anforderungen
Chatbots / Support-KI
ChatGPT, Intercom, LivePerson
Transparenzpflicht: Nutzer muss KI erkennen
Übersetzung / Sprache
DeepL, Google Translate API
Relevanz bei Vertragskommunikation
Buchhaltung / Finanzen
Klarna AI, Xero, SAP AI
Hochrisiko bei automatisierten Entscheidungen
Marketing / Targeting
Meta AI, Salesforce Einstein
DSGVO + Transparenzpflichten
Achtung: Fast jede Branche ist betroffen
Die Breite der Verordnung sorgt dafür, dass mittlerweile fast jede Branche und nahezu jeder Arbeitsplatz direkt oder indirekt mit KI in Berührung kommt. Ob Verwaltung, Produktion, Logistik, Marketing, HR oder Finanzen – KI-Systeme arbeiten oft im Hintergrund und haben direkten Einfluss auf Entscheidungen und Prozesse.
Daher gilt:
Unwissen schützt nicht vor Haftung. Jede Abteilung braucht ein Mindestmaß an KI-Verständnis und rechtlichem Bewusstsein.
KI-VO betrifft (fast) jede Branche – und jeden Arbeitsplatz
Die Tragweite der KI-Verordnung wird aktuell noch unterschätzt: Fast jeder Arbeitsbereich ist mittlerweile direkt oder indirekt vom Einsatz Künstlicher Intelligenz betroffen.
Ob Verwaltung, Vertrieb, Marketing, Produktion, Logistik, IT, Personalwesen, Kundenservice oder Buchhaltung – überall werden KI-Systeme verwendet, oft sogar unbemerkt: Texte, Bilder, Datenanalysen, Chatbots, Übersetzungen, Prognosen – vieles davon wird heute bereits von KI-gestützten Tools erzeugt oder unterstützt.
Was bedeutet das?
- Jeder Mitarbeiter kann im Umgang mit KI haftungsrelevante Fehler machen – oft aus Unwissenheit.
- Jede Abteilung muss künftig wissen, ob eingesetzte Tools unter die KI-VO fallen.
- Jeder Betrieb muss den Überblick behalten – sonst drohen Bußgelder, Reputationsverlust und rechtliche Probleme.
Wer KI nutzt, muss Verantwortung übernehmen. Die Zeit zum Handeln ist jetzt.
Weiterbildung als Compliance-Maßnahme
Eine dokumentierte KI-Schulung dient nicht nur der Qualifizierung – sie ist auch ein wichtiger Bestandteil Ihrer Compliance-Strategie. Denn:
Geschulte Mitarbeiter sind weniger fehleranfällig im Umgang mit KI – und Unternehmen haben einen Nachweis über ihre Sorgfaltspflichten.
- Ihre Mitarbeiter sind geschult im Umgang mit KI
- Sie stärken das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner
- Sie reduzieren rechtliche Risiken und Bußgelder
- Sie handeln zukunftssicher und gesetzeskonform
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
- Sie müssen wissen, ob ein Tool KI verwendet – und wenn ja, in welchem Risikobereich laut KI-VO.
- Die Verantwortung liegt beim Unternehmen, nicht nur beim Tool-Anbieter!
- Auch Open-Source-Modelle oder API-Dienste (z. B. GPT via API) sind betroffen.
- Dokumentation, Transparenz und menschliche Aufsicht sind Pflicht bei Hochrisiko-Anwendungen
Fazit: Handeln Sie jetzt
Die EU-KI-Verordnung ist keine ferne Zukunftsmusik, sondern Realität. Unternehmen und Mitarbeiter sind verpflichtet, sich mit ihren und den eingesetzten KI-Systemen auseinanderzusetzen.
- Nutzen Sie die Chance jetzt: Bilden Sie sich oder Ihr Team weiter – mit staatlicher Förderung und maximalem Nutzen.
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FAQ zur KI-Verordnung (KI-VO) & KI-Weiterbildung
Die EU-KI-Verordnung („EU AI Act“) ist ein europäisches Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Ziel ist es, Risiken wie Diskriminierung, Intransparenz oder Manipulation durch KI zu begrenzen – ohne Innovation zu bremsen. Sie gilt ab 2026 verbindlich in der gesamten EU.
Die Verordnung betrifft nicht nur Entwickler oder Anbieter von KI-Systemen, sondern auch alle Unternehmen, die KI-Tools einsetzen – also auch Nutzer. Das umfasst z. B. HR-Software, Chatbots, Übersetzungsdienste oder Tools zur Texterstellung.
Ja, das ist dringend zu empfehlen – nicht nur wegen der Haftung. Die KI-VO schreibt vor, dass menschliche Aufsicht, Dokumentation und Transparenz gewährleistet sein müssen. Mitarbeitende müssen wissen, wann sie mit KI arbeiten und welche Pflichten gelten.
Ja! Unsere Schulung ist in vielen Fällen staatlich förderfähig – z. B. über Bildungsgutschein (SGB III), Qualifizierungschancengesetz oder ESF-Förderungen. Wir beraten Sie gerne zu den passenden Fördermöglichkeiten.
Jetzt. Viele Anforderungen der KI-VO gelten bereits für die Übergangszeit oder vorbereitende Maßnahmen. Frühzeitige Weiterbildung verschafft Ihnen rechtliche Sicherheit und strategische Vorteile im Wettbewerb.
Ihre Weiterbildung wird bis zu 100 % vom Staat gefördert
Weiterbildungen der Textakademie sind AZAV-zertifiziert und damit förderungsfähig.
Diese außergewöhnlich hohen Förderungen sind möglich:
- Bis zu 100 % Förderung der Weiterbildungskosten
- Bis zu 75 % Gehaltskosten-Förderung über die Dauer der Weiterbildung