Unsere Weiterbildungen richten sich an Arbeitssuchende,
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Unternehmen.
Sie vermitteln praxisnahes Wissen in Künstlicher Intelligenz,
Online Marketing und professioneller schriftlicher Kommunikation.
Digitale Kompetenzen für den beruflichen Alltag
Lernen Sie, KI-Werkzeuge sinnvoll einzusetzen, digitale Sichtbarkeit
aufzubauen und schriftlich überzeugend zu kommunizieren. Die Inhalte
verbinden verständliche Grundlagen mit Übungen, die Sie direkt auf
berufliche Aufgaben übertragen können.
Künstliche Intelligenz
Online Marketing
Schriftliche Kommunikation
Arbeitssuchende
Mit einem Bildungsgutschein können die Kosten
einer zugelassenen Weiterbildung vollständig übernommen werden.
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüft die Förderung
anhand Ihrer persönlichen und beruflichen Situation.
Bis zu 100 % Kostenübernahme
Angestellte
Das Qualifizierungschancengesetz unterstützt
die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in einem
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Abhängig von
den Voraussetzungen können Lehrgangskosten vollständig oder
anteilig gefördert werden.
Förderung über das QCG
Unternehmen
Unternehmen können ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
gezielt weiterqualifizieren. Je nach Betriebsgröße und
Fördervoraussetzungen sind Zuschüsse zu Lehrgangskosten
und zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung möglich.
Kurs- und Arbeitsentgeltzuschüsse
Ihre Weiterbildungen für
Online Marketing, KI und schriftliche Kommunikation
Weiterbilden zwischen 3–14 Monaten
14 Monate
1a Stratege
Vollumfänglich weiterbilden – mit allem, was digitale Dialoge benötigen.
Mit dem modularen Kurskonzept gestalten Sie Ihren persönlichen Lernweg. Wir liefern praxisorientierte Inhalte, die Sie sofort anwenden können – von aktuellen Online-Marketing-Trends bis zu innovativen KI-Methoden. Wählen Sie gezielt die Inhalte, die Sie beruflich voranbringen und kombinieren Sie die Module flexibel miteinander.
1. KI
(3 Monate)
Sie integrieren KI gezielt in Ihren Arbeitsalltag und steigern Ihre Effizienz.
KI verstehen und anwenden
Das Beste aus KI-Tools herausholen, Inhalte erstellen und Abläufe gezielt automatisieren.
Über 65.000 Unternehmen vertrauen auf unsere Weiterbildung
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Das sagen unsere Kunden
Testimonials bearbeiten
Experten-Sektion
3 Experten. Eine klare Botschaft.
Rechtsanwalt, Steuerberater und Professor erklären, warum diese Förderung für Unternehmen unter 50 Mitarbeitern besonders attraktiv ist.
Patrick Staniforth erklärt die rechtliche Grundlage in 2 Minuten.
Rechtsanwalt
Die rechtliche Grundlage Ihrer Förderung
Diese Förderung basiert auf einem Gesetz: dem Qualifizierungs-Chancen-Gesetz, das für sozialversicherungspflichtige Angestellte gilt. Darauf haben Angestellte einen verbrieften Rechtsanspruch. Der Bund fördert und die Arbeitsagentur zahlt aus.
Es gibt kein Risiko und keine Rückzahlungspflicht — auch nicht bei Abbruch. Mit unserer Hilfe ist der Antragsprozess in einer Stunde erledigt.
Sie können sich das gar nicht vorstellen, dass es so eine lukrative Förderung gibt? Hier die Zahlen nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG):
Ihr Vorteil
Ihre Kategorie
Unter 50 Mitarbeiter
Weiterbildungskosten
100 %
vollständig erstattet
Gehaltskosten (Brutto + SV)
75 %*
über bis zu 14 Monate
Offizielle Informationen
Wie die Bundesagentur für Arbeit beim Strukturwandel unterstützt, erfahren Sie auf den offiziellen Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Dort ist alles amtlich erklärt — und gibt Ihnen die Sicherheit, dass wirklich alles vom Bund gefördert wird.
Ganz genau lesen Sie es im Gesetzestext nach: Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bildet die rechtliche Grundlage. Kein Risiko, keine Rückzahlungspflicht — auch nicht bei Abbruch.
* Weitere 5 % zusätzliche Förderung (unabhängig von der Betriebsgröße) möglich bei: Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung oder Tarifvertrag, der eine betriebsbezogene berufliche Weiterbildung vorsieht. Bis zu 100 % bei fehlendem Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen.
Offizielle Informationen
Wie die Bundesagentur für Arbeit beim Strukturwandel unterstützt, erfahren Sie auf den offiziellen Seiten der Bundesagentur für Arbeit. Dort ist alles amtlich erklärt — und gibt Ihnen die Sicherheit, dass wirklich alles vom Bund gefördert wird.
Ganz genau lesen Sie es im Gesetzestext nach: Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bildet die rechtliche Grundlage. Kein Risiko, keine Rückzahlungspflicht — auch nicht bei Abbruch.
Der Bund fördert bis zu 75 % der Gehaltskosten (Brutto + Sozialabgaben), und das über 14 Monate. Die Förderhöhe ist direkt mit dem Bruttogehalt verbunden:
1
Bruttogehalt
4.000 €
monatlich
2
Gehaltskosten
4.800 €
+ 20 % Sozialabgaben
3
Monatl. Förderung
3.600 €
75 % von 4.800 €
4
× 14 Monate
50.400 €
Gehaltsförderung
5
Gesamt-Förderung
≈ 80.375 €
inkl. Weiterbildungskosten ca. 29.975 €
Rechenbeispiel basiert auf einem Mitarbeiter mit 4.000 € Bruttogehalt. Ihre individuelle Förderhöhe hängt vom tatsächlichen Gehalt ab — wir berechnen sie kostenlos für Sie.
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Maximal weitere 15 % zusätzliche Förderung möglich:
5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner
Wenn Ihre Weiterbildung vertraglich festgelegt ist: Es zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitergeber eine Vereinbarung oder einen Tarifvertrag gibt.
10 % bei bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb
Wenn eine Weiterbildung dringend benötigt wird, um das Unternehmen zukunftsträchtig aufzustellen. Und um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden.
15 % bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf
Wenn beide bereits genannten Voraussetzungen eintreffen.
Das hat funktioniert.
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