Der Bildungsurlaub ermöglicht es Angestellten, sich beruflich weiterzubilden, ohne dafür Urlaubstage einsetzen zu müssen. Entscheidend ist dabei nicht Ihr Wohnort, sondern der Standort Ihres Arbeitgebers. Sowohl das Unternehmen als auch die Weiterbildung müssen den Vorgaben des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG) beziehungsweise der jeweiligen Landesgesetze entsprechen. In Deutschland gilt der Anspruch auf Bildungsurlaub in 14 Bundesländern. Bayern und Sachsen bilden derzeit Ausnahmen, da dort kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub besteht.
Voraussetzungen für Bildungsurlaub
In der Regel haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn Sie mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind. Je nach Bundesland stehen Ihnen ein bis fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr zu. In einigen Bundesländern können diese Tage auch über zwei Jahre hinweg gesammelt und zusammen genutzt werden. Die Weiterbildung selbst umfasst üblicherweise sechs bis acht Unterrichtsstunden pro Tag.
Antrag und Organisation
Der Antrag auf Bildungsurlaub muss rechtzeitig vor Beginn der Weiterbildung beim Arbeitgeber eingereicht werden. Häufig wird empfohlen, den Antrag mehrere Monate im Voraus zu stellen, damit genügend Zeit für die organisatorische Planung bleibt. Arbeitgeber haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, einen beantragten Bildungsurlaub abzulehnen oder zu verschieben, etwa wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Da die Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich sind, lohnt sich ein Blick auf die Informationsseiten der zuständigen Landesministerien, um die genauen Voraussetzungen und Fristen zu prüfen.











