Geförderte Weiterbildung
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Ihre staatlich-geförderte Weiterbildung
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Sie gibt Ihnen eine praxisnahe und marktorientierte berufliche Qualifikation an die Hand. Nehmen Sie die Herausforderung an und bewerben Sie sich für eine geförderte Weiterbildung. Erweitern Sie Ihr Wissen in der Menschenführung. Lernen Sie Planen und Organisieren. Stellen Sie sich den Anforderungen der Zukunft.
Digitalisierung und Kommunikation im Internet bringen die Wende auf dem Arbeitsmarkt. Erkennen Sie die Zeichen der Zeit und entwickeln Sie Ihre Fähigkeiten. Melden Sie sich an. Verpassen Sie diese Chance nicht und gestalten Sie die Zukunft aktiv mit.
Der Staat fördert Ihre Weiterbildung. Mit außergewöhnlich hohen Förderungen. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, profitiert von interessanten Möglichkeiten. Entscheiden Sie sich jetzt für eine Fortbildung.
Einige Fördergelder stehen für Sie zur Abholung bereit. Finden Sie heraus, in welcher geförderten Weiterbildung Sie sich zukünftig sehen. Natürlich fallen dabei diverse Kosten an. Der Bund und die Länder erstatten Reise – und Transportkosten, sowie Teilnahme-Gebühren. Sie erhalten beispielsweise Zuschüsse in Form von:
Vergessen Sie nicht Ihre Steuererklärung und setzen Sie die Fördergelder als Werbungskosten ab. Sicher beschäftigen Sie sich noch mit Fragen der Gestaltung Ihrer geförderten Weiterbildung. Auf einige dieser Fragen bekommen Sie auf dieser Seite eine Antwort. Bleibt etwas offen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Arbeitsamt. Dieses berät Sie gerne und gibt Ihnen notwendige Informationen für Ihre geförderte Weiterbildung.
Heute wird so viel geschrieben, wie nie zuvor. Wer Dialoge online verständlich führt, wird wahrgenommen und ist erfolgreich. Das erfordert eine klare Kommunikation. Denn wo jedes Wort zählt, ist Präzision in den Aussagen gefragt. Leider aber haben wir das nie gelernt. Zeit, das zu ändern und Kommunikation zu digitalisieren.
Ihr eigener Wunsch bestimmt die Richtung für Ihre geförderte Weiterbildung. Machen Sie sich ausführlich Gedanken über den Bereich, in dem Sie sich weiterbilden. Finden Sie heraus, in welche Richtung Ihr neuer Weg führt. Informieren Sie sich über den Schulungsort, in dem Sie Ihre geförderte Weiterbildung absolvieren.
Gehen Sie danach mit Ihren Ideen zu Ihrem zuständigen Arbeitsamt. Damit zeigen Sie Ihr Interesse für eine Veränderung Ihrer derzeitigen Situation. Lassen Sie dieses Ihre Motivation erkennen. Dann steht einer geförderten Weiterbildung nichts mehr im Weg.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Arbeitsamt. Bereiten Sie sich danach entsprechend auf Ihr persönliches Gespräch vor. Überzeuge Sie durch gute Argumentation, damit Sie die Möglichkeit einer geförderten Weiterbildung erhalten. Achten Sie auf folgende Kriterien bei Ihrem Gespräch:
Setzen Sie sich Ziele und überzeugen Sie mit Ihrem ehrlichen Engagement. Zeigen Sie Ihr Interesse an einer beruflichen Entwicklung. Das führt Sie mit Sicherheit zu einer Bewilligung Ihrer geförderten Weiterbildung. Informieren Sie sich über Ihre ganz persönlichen Möglichkeiten Ihren Traum zu verwirklichen.
Personen ohne Ausbildung haben es schwer eine Arbeit zu finden. Bedingt durch geringe Qualifikation und wenig Erfahrung bekommen sie keine Chance. Durch die Optimierung und Digitalisierung auf dem Arbeitsmarkt, gehen Arbeitsplätze verloren. Das Gesetz zur geförderten Weiterbildung hilft Arbeitslosen auf die Beine.
Das Ziel ist es, einen Berufsabschluss oder eine abschluss-orientierte Teil-Qualifikation zu erwerben. Diese Form der geförderten Weiterbildung richtet sich an Beschäftigte und Arbeitssuchende ohne Ausbildung. Gleichzeitig ist es auch eine Alternative, Schritt für Schritt eine Ausbildung zu erreichen. Das betrifft beispielsweise folgende Personen und Umstände:
Arbeitslose Personen, die eine geförderte Weiterbildung erhalten, bekommen auch weiterhin Arbeitslosengeld. Natürlich nur, bei vorheriger Bewilligung. Die Auszahlung erfolgt laufend, während der Lehrgänge. Personen, die schon länger nicht mehr die Schule besucht haben, bekommen extra Hilfe. Abhängig von der Notwendigkeit Ihrer Fähigkeiten, gibt es eine Förderung der Grundkompetenzen.
Die Arbeitgeber*innen von Arbeitnehmer*innen, die eine Beschäftigung haben, bekommen 100 % Zuschuss während der Ausbildungszeit. Für Umschulungen bekommen diese ebenfalls eine Unterstützung. Dies gilt für folgenden Bereiche:
Kommt es zu einem Abschluss, gibt es Prämien für den Erfolg. Beispielsweise Prämien von 1000 Euro bei Zwischenprüfungen. Es gibt auch Prämien in Höhe von 1500 Euro, bei Abschlussprüfungen. Förderleistungen beantragen Sie bitte, bevor die Aufnahme zu Ihrer geförderten Weiterbildung beginnt.
Die Initiative Zukunfts Starter hat das Ziel, junge Erwachsene für die geförderte Weiterbildung zu begeistern. Die Altersgrenze der teilnehmenden Personen dieses Programms liegt zwischen 25 und 35 Jahren. Die Bundesagentur für Arbeit und die BMAS geben Ihnen darüber gerne Auskunft.
Die Weiterbildung „Qualifikation zum Beschwerdemanagement-Spezialisten“ ist AZAV-zertifiziert und damit förderungsfähig.
Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) legt Qualitätsstandards für Weiterbildungsträger und deren Weiterbildungen fest. Dadurch wird sichergestellt, dass die Träger leistungsfähig und zuverlässig sind. Die zertifizierten Weiterbildungen sind außerdem stets auf die Bedingungen des Arbeitsmarktes abgestimmt.
Sie haben schon Ihren Berufsabschluss. Besondere betriebliche oder private Umstände machen eine geförderte Weiterbildung erforderlich. Somit erhalten Sie eine Förderung. Ganz unabhängig von Ihrem Lebensalter, Ihrer Ausbildung und der Größe Ihrer aktuellen Firma.
Diese Gruppe ist von dem Strukturwandel besonders betroffen. Die Notwendigkeit der Umstellung auf neue Technologien machen das Erlernen neuer Fertigkeiten erforderlich. Deshalb fließen Fördergelder hier in längere Weiterbildungs-Maßnahmen. In Frage kommen hier beispielsweise:
In erster Linie richtet sich das Angebot an die mittellose Bevölkerungsschicht der jeweiligen Bundesländer. Das Ziel der geförderten Weiterbildung liegt in der Erhöhung der Beschäftigung. Ihre berufliche Qualifizierung leistet hierfür einen Beitrag. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt allgemeine Grundsätze für eine geförderte Weiterbildung vor.
Alle Arbeitnehmer*innen ohne Schul- oder Berufsabschluss haben einen rechtlichen Anspruch auf eine geförderte Weiterbildung. In allen anderen Fällen gilt eine individuelle Beurteilung durch Ihr zuständiges Arbeitsamt. Die grundsätzlichen Voraussetzungen hierfür sind folgende:
Die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt schaffen neue Qualifizierungs-Anforderungen. Die Zukunft braucht qualifizierte Arbeitnehmer*innen, um diese zu bewältigen. Speziell in dem Bereich der Digitalisierung entstehen neue Arbeitsplätze.
Ein Bildungsgutschein öffnet Ihnen die Tür für ein Leben nach der Arbeitslosigkeit. Sie bekommen den Gutschein für Ihre geförderte Weiterbildung, bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt. Die Voraussetzung für den Erhalt eines solchen Gutscheines setzt die Notwendigkeit Ihrer Weiterbildung voraus. Die Ziele einer solchen Maßnahme sind:
Erfüllen Sie eins dieser Kriterien, beantragen Sie Ihren Bildungsgutschein. Damit verhindern Sie, dass Sie in eine Langzeit-Arbeitslosigkeit abrutschen. Zusätzlich erhöhen sich Ihre Chancen für eine berufliche Karriere.
Kommen Sie für einen solchen Bildungsgutschein in Frage, beinhaltet er auch eine soziale Absicherung. Zahlungen für Kranken-, Pflege-, Unfall- und Renten-Versicherungen übernimmt Ihr Arbeitsamt. Oft beinhaltet die bewilligte Gesamtsumme ebenfalls alle Fahrtkosten und Aufwendungen für Lehrmaterial.
Der AVGS berechtigt Sie zur Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung Ihrer Wahl. Die Länge der geförderten Weiterbildung beträgt hierfür etwa 8 Wochen. Das gilt sowohl für ein Bewerbungscoaching oder eine betriebliche Trainingsmaßnahme. Ein wichtiges Kriterium stellt die Relevanz für Ihre Weiterbildung dar.
Diese Prämien erhalten Teilnehmer*innen einer geförderten Weiterbildung, mit nachfolgendem Ausbildungsabschluss an einer Handelskammer. Vorausgesetzt Sie machen im Anschluss eine weiterführende Ausbildung. Weisen Sie dafür die erforderliche Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren nach.
Die Prämie für bestandene Abschlussprüfungen nach Umschulungen oder Nichtschüler- Prüfungen beträgt 1500 €. Bei abgeschlossenen Zwischenprüfungen haben Sie Anspruch auf 1000 €. Näheres erfahren Sie in Ihrer Ausbildungs-Verordnung.
Nur die einzelnen Kammern (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) vergeben eine Weiterbildungs-Prämie. Diese bekommen Sie, wenn Sie die bestandenen Prüfungen mit Zeugnissen, bei Ihrem Arbeitsamt belegen.
Die geförderte Weiterbildung mit dem Namen Zukunfts Starter spricht Erwachsene ab 25 Jahren an. Diese bekommen dadurch die Chance ihre Berufsausbildung abzuschließen. Dazu gehören die Vorbereitungen für das Ablegen einer externen Prüfung. Ein Zukunfts Starter richtet sich speziell an Personen:
Den sogenannten Zukunfts Starter erhalten Sie als Ausbildungs-Vergütung. Darin enthalten sind die Kosten für eine interne Schulung, Lehrgangs- und Fahrtkosten. In verschiedenen Fällen übernimmt das Amt für Arbeit ebenfalls die Kinderbetreuungs-Kosten. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen, erhalten Sie eine zusätzliche Prämie.
Die Qualifizierung der Fachkräfte zu Meister*innen ist eine der bekanntesten geförderten Weiterbildungen. Sie dient der Unterstützung der gesamten Wirtschaft. Das Meister BAföG schafft einen Anreiz für eine Weiterentwicklung und Existenzgründung. Diverse Fachkräfte und Handwerker*innen profitieren von dieser Förderung.
Diese geförderte Weiterbildung stellt Fördermittel nach dem Aufstiegsfortbildungs-Gesetz (AFBG) zur Verfügung. Diese erhalten Sie in Form von Zuschüssen zu den einzelnen Schulungen oder auch Darlehen. Es gibt hierfür keine Altersbegrenzung. Wählen Sie beispielsweise zwischen nachfolgenden Fortbildungen aus:
Eine der Grund- Voraussetzungen bildet ein bereits abgeschlossener Berufsabschluss. Diese Förderung stellt eine Aufstiegsförderung dar. Dadurch erreichen Sie ein höheres Bildungsniveau. Haben Sie bereits ein Studium absolviert, greift diese geförderte Weiterbildung nicht mehr.
Sie erhalten das Meister BAföG nur, wenn Ihre Fortbildung in einem Zeitrahmen von 36 Monaten liegt. Die Dauer Ihrer Fortbildung beträgt mindestens 400 Unterrichtsstunden bei Vollzeit Weiterbildungen. Das Gesetz schreibt mindestens 4 Tage in der Woche mit 25 Unterrichtsstunden vor.
Absolvieren sie diese Fortbildung in Teilzeit, so begrenzt sich die Dauer auf 48 Monate. Im Zuge dessen sind mindestens 18 Unterrichtsstunden im Monat zu absolvieren. Also entscheiden Sie selbst, welche Möglichkeit in Ihren Lebensplan passt.
Auf diese geförderte Weiterbildung haben deutsche Staatsbürger*innen einen Anspruch. Das gilt ebenfalls für Bürger*innen aus anderen Ländern dieser Welt. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, so erhalten diese gleichfalls ein Meister BAföG. Vorausgesetzt diese sind im Besitz einer dauerhaften Aufenthalts- Genehmigung. Außerdem empfiehlt sich ein Nachweis über eine Arbeit oder Berufsausbildung der letzten 15 Monate.
Die Vergabe des Meister BAföGs regelt §4 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG). Fernlehrgänge sind ebenfalls im AFBG enthalten. Dies umfasst auch medien-gestützte Lehrgänge nach §4a AFBG. Die medien-gestützten Lehrgänge finden auf Online-Lernplattformen statt.
Präsenzunterricht und regelmäßige Leistungskontrollen stellen eine Ergänzung hierfür dar. Eine Lehrkraft steuert und kontrolliert dabei Ihren Lernprozess. Bei einer Teilnahme legen Sie einen Teilnahme-Nachweis vor. Diesen stellt Ihre Bildungseinrichtung aus.
Einen Antrag auf Meister BAföG stellen Sie bei Ihrem kommunalen Amt für Ausbildungs-Förderung. Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 3 Monate, bevor Sie Ihre geförderte Weiterbildung antreten. Bei einer verpassten Frist gibt es keine rückwirkende Auszahlung der Fördergelder.
Über den Erhalt dieser Ausbildungs-Förderung entscheidet Ihr Interesse und Ihr Engagement. Zusätzlich zu Ihrem Meister BAföG gibt es einen Zuschuss für die Prüfungs-Vorbereitung. Stellen Sie dafür einen gesonderten Antrag bei Ihrem Amt für Ausbildungs-Förderung.
Ihr Meister BAföG besteht aus verschiedenen zusammen-gelegten Leistungen. Der Beitrag zu Ihrem Lebensunterhalt beträgt maximal 892 Euro. Darin enthalten sind beispielsweise Ihre Wohnpauschale, Kranken-Versicherung und Kinderbetreuung. Ihre Pflege-Versicherung und Ihr Grundbedarf findet ebenfalls Betrachtung
Das Meister BAföG hilft Ihnen, die Kosten Ihrer Fortbildung zu stemmen. Das geschieht Einkommens-und Vermögensunabhängig. Die Lehrgangs-und Prüfungsgebühren betragen bis zu 15.000 Euro. 50 % davon gelten als Zuschüsse und die anderen 50% gehen als Darlehen an Sie.
Bei hervorragenden Prüfungs-Ergebnissen bekommen Sie 50% des zurück-zuzahlenden Darlehens erlassen. Generell zahlen Sie Ihr Darlehen frühestens nach 2 Jahren zurück. Für Ihre Rückzahlung sind 10 Jahre angesetzt. Das richtet sich nach der Entwicklung Ihrer beruflichen und ökonomischen Lebens-Situation.
Eine weitere Form der geförderten Weiterbildung richtet sich an überdurchschnittlich motivierte Bürger*innen. Sie haben schon eine Berufsausbildung abgeschlossen und interessieren sich für berufliche Weiterentwicklung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt in diesem Fall ein Aufstiegsstipendium.
Sind Sie motiviert und haben eine besondere Begabung, dann beantragen Sie dieses Stipendium. Die geförderte Weiterbildung und Ihr Engagement ermöglichen Ihnen Erfolg in Ihrem Berufsleben. Dies gilt ausschließlich für ein Erststudium an einer Hochschule oder einer Universität.
Die geförderte Weiterbildung in Form eines Weiterbildungsstipendiums richtet sich an junge Menschen. Eine Aufnahme in diese Weiterbildung erfolgt bis höchstens 24 Jahre. In Ausnahmefällen (zum Beispiel Elternzeit oder Freiwilligendienst) erhöht sich die Altersgrenze auf 27 Jahre.
Sie verwenden das Weiterbildungsstipendium im Anschluss an Ihre Berufsausbildung oder weiteren beruflichen Qualifizierungen. Das Stipendium fördert also Ihre Aufstiegs-Weiterbildung. Dies gilt auch für ein berufs-begleitendes Studium.
Verfügen Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung, so erfüllen Sie die Voraussetzung für ein Weiterbildungsstipendium. Dies umfasst duale Ausbildungsberufe oder Fachberufe im Gesundheitswesen. Ein Nachweis über Ihre besondere Qualifikation für dieses Stipendium wirbt für Sie.
Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung, der geförderten Weiterbildung, beträgt Ihre wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden. Eine Registrierung bei Ihrem Arbeitsamt, als Arbeitssuchende*r reicht ebenfalls aus. Während Ihrer geförderten Weiterbildung besteht die Möglichkeit auf weitere Zuschüsse für Ihren Lehrgang. Einen Teil der Kosten Ihrer geförderten Weiterbildung ist in Eigenleistung zu zahlen.
Während Ihrem Studium summieren sich schnell die Kosten. Das Einkommen Ihre Eltern reicht nicht, um Ihr Studium zu finanzieren. Wer bezahlt Ihr neues Zimmer und wer kommt für Ihre Bücher auf? Genau hier greift das Bundesausbildungs-Fördergesetz (BAföG). Dieses Gesetz strebt Chancengleichheit für alle Bürger*innen an.
Die geförderte Weiterbildung gibt hier, bei gewissen Voraussetzungen, ein zinsloses Darlehen. Dabei verpflichten Sie sich zu einer Rückzahlung von 50%, nach Beendigung des Studiums. Sie haben als Auszubildende*r und junge*r Student*in einen Rechtsanspruch auf die Auszahlung dieser Förderung. Schauen Sie, ob Sie nachfolgende Kriterien erfüllen:
Der Erhalt von BAföG steht deutschen Staatsbürge*innen, EU-Bürger*innen und ausländischen Personen mit Bleibeperspektive zu. Stellen Sie Ihren Antrag bitte ein halbes Jahr vor Beginn des Studiums. Die Bearbeitung Ihres Antrages dauert eine gewisse Zeit.
Außerdem spielt Ihre Wohnsituation eine Rolle bei der Berechnung. Wohnen Sie noch zu Hause bei Ihren Eltern, fällt das BAföG geringer aus. Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen, erhalten folgende Zahlungen:
Den Regelsatz der Fördergelder bestimmt das BAföG Amt. Es gibt Unterschiede bei der Berechnung. Das richtet sich nach der Höhe des Einkommens Ihrer Eltern und Ihren Spareinlagen.
Die Bildungsprämie existiert seit 2008. Diese Prämie unterstützt Sie, wenn Sie sich für eine berufliche geförderte Weiterbildung entscheiden. Die Bildungsprämie setzt einen gültigen Arbeitsvertrag voraus. Damit weisen SIe nach, dass sie mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten
Neben dem Arbeitsvertrag gelten auch andere Tätigkeits-und Einkommens-Nachweise als akzeptabel. Sie arbeiten in Kurzarbeit, sind selbständige*r Unternehmer*in oder aufgrund eines Kindes stundenweise beschäftigt. Das berechtigt Sie zu einer Bildungsprämie.
Offiziell steht Ihnen pro Kalenderjahr ein Bildungsscheck zu. Bei Bedarf bekommen Sie einen weiteren Scheck. Allerdings erst nach einer erneuten Prüfung. Voraussetzung hierfür bildet die Notwendigkeit Ihrer geförderten Weiterbildung, für die Beendigung Ihrer Arbeitslosigkeit.
Bei einem Bildungsscheck handelt es sich um einen Pauschalzuschuss von etwa 500-1500 €. Er dient einer individuellen, berufsbezogenen Qualifizierung und dem Ausbau fachlicher Kompetenzen. Mit einem Bildungsscheck, als geförderte Weiterbildung, erlangen Sie Schlüssel-Qualifikationen oder Kenntnisse zur Digitalisierung. In Frage kommen hierfür beispielsweise:
Ihren Bildungsscheck bekommen Sie von Volkshochschulen, den zuständigen Kammern und Weiterbildungs-Einrichtungen. Ihr aktuelles Unternehmen und Ihr zuständiges Arbeitsamt stellen ebenfalls diesen Scheck aus. In jedem Bundesland gibt es hierfür eigene Regelungen.
Gemeinsamkeiten finden sich nur in der Höhe des Brutto-Jahreseinkommens von über 20.000 €. Die Förderung via Bildungsscheck beträgt 50% der gesamten Kosten Ihrer geförderten Weiterbildung. Bei großem Interesse an Ihrer Weiterbildung übernehmen die Firmen die anderen 50%.
Ein Bildungsurlaub dient der Angestellten-Weiterbildung. Hierbei spielt Ihr Wohnort keine Rolle, sondern der Ort Ihres Unternehmens. Sowohl Ihr Unternehmen, als auch Ihre geförderte Weiterbildung entsprechen dem Arbeitnehmer-Weiterbildungs-Gesetz (AWbG). Das gilt für alle Unternehmen in 14 Bundesländern. Ausnahmen hierfür bilden Bayern und Sachsen.
Eine Unternehmens-Zugehörigkeit von 6 Monaten berechtigt Sie zu einem Bildungsurlaub. Dieser reicht von 1 – 6 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres, je nach Bundesland. Es besteht die Möglichkeit in einigen Ländern, die Anzahl der Tage von 2 Kalenderjahren zusammenzulegen. Die Lehrgangszeit pro Tag beträgt 6 – 8 Stunden.
Sie beantragen Ihren Bildungsurlaub mindestens 6 Monat vor dem Beginn Ihrer geförderten Weiterbildung. Ihr*e Arbeitgeber*in hat das Recht, Ihren Bildungsurlaub 3 Wochen vor Start zu widerrufen. Erkundigen Sie sich bei den Ministerien Ihres Bundeslandes über Ihre speziellen Möglichkeiten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Förderung Ihrer Weiterbildung. Ihre ganz individuelle Lebenssituation entscheidet letztendlich darüber, wie diese aussieht. Diese verfügbaren Fördermittel sehen wie folgt aus:
Alle diese Möglichkeiten unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung für eine zukunftsorientierte, berufliche Karriere. So meistern Sie Ihren Start in das berufliche Leben, den Wiedereinstieg oder eine Umschulung. Zögern Sie nicht und entscheiden Sie sich jetzt für eine geförderte Weiterbildung.
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