Ihre staatlich-geförderte Weiterbildung

Geförderte Weiterbildung

Ihre Kurse
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Qualifikation zum Digitalisierungs- und Kommunikations-Experten
Mit unserer Weiterbildung werden Sie zum Online- und Digitalisierungsexperten.
Qualifikation zum Online- und Digitalisierungs-Experten
In der Qualifikation zum Kommunikations- und Verkaufsexperten werden Sie in den Bereichen Online-Marketing und Vertrieb geschult.
Qualifikation zum Kommunikations- und Verkaufs-Experten
Qualifikation zum Social-Media-Experten
Wie Sie zum Strategie- und Kommunikationsexperten werden, erfahren Sie von Weiterbildung-Förderung.
Qualifikation zum Strategie- und Kommunikations-Experten
Bei Weiterbildung-Förderung lernen Sie alles Wissenswerte zur Suchmaschinenoptimierung.
Qualifikation zum SEO-Spezialisten
Wie Sie zum Verkaufsspezialisten werden um Umsätze steigern, erfahren Sie auf diesem Weiterbildungsportal.
Qualifikation zum Verkaufs-Spezialisten
In dieser Weiterbildung werden Sie zum Kommunikations- und Text-Spezialisten geschult.
Qualifikation zum Kommunikations- und Text-Spezialisten
Wie Sie eine Website umziehen, erfahren Sie auf Weiterbildung-Förderung.
Qualifikation zum Website-Relaunch-Spezialisten
Qualifikation zum Kommunikationsexperten Fernseminar “Stark Texten”
Weiterbildung-Förderung erläutert Ihnen, wie Sie mit Kreativitätstechniken Ihre Arbeitsprozesse besser strukturieren.
Qualifikation zum Kreativitätstechniken-Spezialisten
Qualifikation zum Beschwerdemanagement-Spezialisten: Wie Sie aus unzufriedenen Kunden treue Fans werden
Qualifikation zum Beschwerdemanagement-Spezialisten
Wie Sie zum Google Ads Spezialisten werden, erfahren Sie auf Weiterbildung-Förderung.
Qualifikation zum Google-Ads-Spezialisten
Weiterbildung-Förderung erläutert Ihnen, wie Sie Ihren Facebook-Auftritt optimieren können.
Qualifikation zum Facebook-Ads-Spezialisten

Was bedeutet für Sie eine geförderte Weiterbildung?

Sie gibt Ihnen eine praxisnahe und marktorientierte berufliche Qualifikation an die Hand. Nehmen Sie die Herausforderung an und bewerben Sie sich für eine geförderte Weiterbildung. Erweitern Sie Ihr Wissen in der Menschenführung. Lernen Sie Planen und Organisieren. Stellen Sie sich den Anforderungen der Zukunft

 

Digitalisierung und Kommunikation im Internet bringen die Wende auf dem Arbeitsmarkt. Erkennen Sie die Zeichen der Zeit und entwickeln Sie Ihre Fähigkeiten. Melden Sie sich an. Verpassen Sie diese Chance nicht und gestalten Sie die Zukunft aktiv mit.

Weiterbildung fördern lassen

Sparen Sie bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 75 % des Arbeitsentgelts

Der Staat fördert Ihre Weiterbildung. Mit außergewöhnlich hohen Förderungen. Wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, profitiert von interessanten Möglichkeiten. Entscheiden Sie sich jetzt für eine Fortbildung.

Wie sieht die finanzielle Förderung Ihrer Weiterbildung aus?

Einige Fördergelder stehen für Sie zur Abholung bereit. Finden Sie heraus, in welcher geförderten Weiterbildung Sie sich zukünftig sehen. Natürlich fallen dabei diverse Kosten an. Der Bund und die Länder erstatten Reise – und Transportkosten, sowie Teilnahme-Gebühren. Sie erhalten beispielsweise Zuschüsse in Form von:

 

  • Bildungsgutscheinen von Ihrem Arbeitsamt.
  • Von Ihrer Kammer gezahlte Bildungsprämien.
  • Das Aufstiegs BAföG zur Talentförderung.
  • Diverse andere Fortbildungszuschüsse.

 

Vergessen Sie nicht Ihre Steuererklärung und setzen Sie die Fördergelder als Werbungskosten ab. Sicher beschäftigen Sie sich noch mit Fragen der Gestaltung Ihrer geförderten Weiterbildung. Auf einige dieser Fragen bekommen Sie auf dieser Seite eine Antwort. Bleibt etwas offen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Arbeitsamt. Dieses berät Sie gerne und gibt Ihnen notwendige Informationen für Ihre geförderte Weiterbildung.

Ihre Themen im Überblick

Kommunikation findet online statt

Heute wird so viel geschrieben, wie nie zuvor. Wer Dialoge online verständlich führt, wird wahrgenommen und ist erfolgreich. Das erfordert eine klare Kommunikation. Denn wo jedes Wort zählt, ist Präzision in den Aussagen gefragt. Leider aber haben wir das nie gelernt. Zeit, das zu ändern und Kommunikation zu digitalisieren.

Die Voraussetzungen für Ihre geförderte Weiterbildung

Ihr eigener Wunsch bestimmt die Richtung für Ihre geförderte Weiterbildung. Machen Sie sich ausführlich Gedanken über den Bereich, in dem Sie sich weiterbilden. Finden Sie heraus, in welche Richtung Ihr neuer Weg führt. Informieren Sie sich über den Schulungsort, in dem Sie Ihre geförderte Weiterbildung absolvieren.

 

Gehen Sie danach mit Ihren Ideen zu Ihrem zuständigen Arbeitsamt. Damit zeigen Sie Ihr Interesse für eine Veränderung Ihrer derzeitigen Situation. Lassen Sie dieses Ihre Motivation erkennen. Dann steht einer geförderten Weiterbildung nichts mehr im Weg. 

 

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Arbeitsamt. Bereiten Sie sich danach entsprechend auf Ihr persönliches Gespräch vor. Überzeuge Sie durch gute Argumentation, damit Sie die Möglichkeit einer geförderten Weiterbildung erhalten. Achten Sie auf folgende Kriterien bei Ihrem Gespräch:

 

  • Seien Sie pünktlich und haben Sie alle Bewerbungsunterlagen ausgefüllt dabei.
  • Überzeugen Sie durch gute Information über die jeweilige geförderte Weiterbildung.
  • Begründen Sie aktiv Ihr Interesse und die Relevanz der von Ihnen gewählten Weiterbildung.
  • Sprechen Sie die Kosten an und überzeugen Sie hier ebenfalls mit guter Recherche. Das hat Einfluss auf die Höhe der bewilligten Gesamtsumme. 

 

Setzen Sie sich Ziele und überzeugen Sie mit Ihrem ehrlichen Engagement. Zeigen Sie Ihr Interesse an einer beruflichen Entwicklung. Das führt Sie mit Sicherheit zu einer Bewilligung Ihrer geförderten Weiterbildung. Informieren Sie sich über Ihre ganz persönlichen Möglichkeiten Ihren Traum zu verwirklichen.

Ihre Weiterbildungen

SeminarStartOrtDauerVerfügbarPreis
Qualifikation zum Social Media Experten01.07.2023online3,5 Monateverfügbar4.830,00 €
Qualifikation zum Online- und Digitalisierungs-Experten01.07.2023online7 Monateverfügbar9.696,00 €

SeminarStartOrtDauerVerfügbarPreis
Qualifikation zum Kommunikations- und Verkaufs-Experten01.05.2023online3,5 Monateverfügbar4.848,00 €
Qualifikation zum Kreativitätstechniken-Spezialisten01.05.2023online1 Monatverfügbar1.236,24 €
Qualifikation zum Verkaufs-Spezialisten01.05.2023online1,5 Monateverfügbar1.955,36 €

SeminarStartOrtDauerVerfügbarPreis
Qualifikation zum Kommunikations- und Text-Spezialisten01.05.2023online1,5 Monateverfügbar1.850,32 €
Qualifikation zum Beschwerdemanagement-Spezialisten01.05.2023online1 Monatverfügbar1.195,84 €
Qualifikation zum Verkaufs-Spezialisten01.05.2023online1,5 Monateverfügbar1.955,36 €
Qualifikation zum Online- und Digitalisierungs-Experten01.05.2023online7 Monateverfügbar9.696,00 €
Qualifikation zum Kommunikationsexperten Fernseminar “Stark Texten”01.05.2023online1,5 Monateverfügbar1.496,50 €

SeminarStartOrtDauerVerfügbarPreis
Qualifikation zum Facebook-Ads-Spezialisten01.05.2023online1 Monatverfügbar977,68 €
Qualifikation zum SEO-Spezialisten01.05.2023online2 Monateverfügbar2.440,15 €
Qualifikation zum Google-Ads-Spezialisten
01.05.2023online1 Monatverfügbar977,68 €
Qualifikation zum Online- und Digitalisierungs-Experten01.05.2023online7 Monateverfügbar9.696,00 €

SeminarStartOrtDauerVerfügbarPreis
Qualifikation zum Digitalisierungs- und Kommunikations-Experten01.04.2023online13,5 Monateverfügbar19.392,00 €
Qualifikation zum Website-Relaunch-Spezialisten
01.04.2023online1 Monatverfügbar1.465,10 €
Qualifikation zum Online- und Digitalisierungs-Experten01.04.2023online7 Monateverfügbar9.696,00 €

SeminarStartOrtDauerVerfügbarPreis
Qualifikation zum Digitalisierungs- und Kommunikations-Experten01.04.2023online13,5 Monateverfügbar19.392,00 €
Qualifikation zum Kommunikations- und Text-Spezialisten01.04.2023online1,5 Monateverfügbar1.850,32 €
Qualifikation zum Digitalisierungs- und Kommunikations-Experten01.04.2023online13,5 Monateverfügbar19.392,00 €
Qualifikation zum Beschwerdemanagement-Spezialisten01.04.2023online1 Monatverfügbar1.195,84 €
Qualifikation zum Verkaufs-Spezialisten01.04.2023online1,5 Monateverfügbar1.955,36 €
Qualifikation zum Online- und Digitalisierungs-Experten01.04.2023online7 Monateverfügbar9.696,00 €
Qualifikation zum Kommunikationsexperten Fernseminar “Stark Texten”01.04.2023online1,5 Monateverfügbar1.496,50 €
Qualifikation zum Kommunikations- und Verkaufs-Experten01.04.2023online3,5 Monateverfügbar4.848,00 €

Geförderte Weiterbildung von Personen ohne Berufsabschluss

Personen ohne Ausbildung haben es schwer eine Arbeit zu finden. Bedingt durch geringe Qualifikation und wenig Erfahrung bekommen sie keine Chance. Durch die Optimierung und Digitalisierung auf dem Arbeitsmarkt, gehen Arbeitsplätze verloren. Das Gesetz zur geförderten Weiterbildung hilft Arbeitslosen auf die Beine.

Das Ziel ist es, einen Berufsabschluss oder eine abschluss-orientierte Teil-Qualifikation zu erwerben. Diese Form der geförderten Weiterbildung richtet sich an Beschäftigte und Arbeitssuchende ohne Ausbildung. Gleichzeitig ist es auch eine Alternative, Schritt für Schritt eine Ausbildung zu erreichen. Das betrifft beispielsweise folgende Personen und Umstände:

  • Wenn Sie eine Ausbildung haben, diese aber nicht länger nutzen.
  • Berücksichtigung erhalten auch Arbeitslose, die pflegend tätig waren.
  • Arbeitnehmer*innen die unter 3 Jahren Arbeitserfahrung haben und nachweisen, dass sie keine Ausbildung haben.

Arbeitslose Personen, die eine geförderte Weiterbildung erhalten, bekommen auch weiterhin Arbeitslosengeld. Natürlich nur, bei vorheriger Bewilligung. Die Auszahlung erfolgt laufend, während der Lehrgänge. Personen, die schon länger nicht mehr die Schule besucht haben, bekommen extra Hilfe. Abhängig von der Notwendigkeit Ihrer Fähigkeiten, gibt es eine Förderung der Grundkompetenzen.

Die Arbeitgeber*innen von Arbeitnehmer*innen, die eine Beschäftigung haben, bekommen 100 % Zuschuss während der Ausbildungszeit. Für Umschulungen bekommen diese ebenfalls eine Unterstützung. Dies gilt für folgenden Bereiche:

  • Bei einer Leseschwäche oder der mangelnden Fähigkeit zu Lesen.
  • Wenn Sie gerne das Schreiben erlernen.
  • Für Grundkenntnisse in der Mathematik.
  • Oder für die ersten Schritte in die Computer-Technik.
  • Bei akutem Fachkräftemangel.

Kommt es zu einem Abschluss, gibt es Prämien für den Erfolg. Beispielsweise Prämien von 1000 Euro bei Zwischenprüfungen. Es gibt auch Prämien in Höhe von 1500 Euro, bei Abschlussprüfungen. Förderleistungen beantragen Sie bitte, bevor die Aufnahme zu Ihrer geförderten Weiterbildung beginnt.

Die Initiative Zukunfts Starter hat das Ziel, junge Erwachsene für die geförderte Weiterbildung zu begeistern. Die Altersgrenze der teilnehmenden Personen dieses Programms liegt zwischen 25 und 35 Jahren. Die Bundesagentur für Arbeit und die BMAS geben Ihnen darüber gerne Auskunft. 

Ihre Weiterbildung wird bis zu 100 % vom Staat gefördert

Die Weiterbildung „Qualifikation zum Beschwerdemanagement-Spezialisten“ ist AZAV-zertifiziert und damit förderungsfähig

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) legt Qualitätsstandards für Weiterbildungsträger und deren Weiterbildungen fest. Dadurch wird sichergestellt, dass die Träger leistungsfähig und zuverlässig sind. Die zertifizierten Weiterbildungen sind außerdem stets auf die Bedingungen des Arbeitsmarktes abgestimmt.

Die geförderte Weiterbildung von Personen mit Berufsabschluss

Sie haben schon Ihren Berufsabschluss. Besondere betriebliche oder private Umstände machen eine geförderte Weiterbildung erforderlich. Somit erhalten Sie eine Förderung. Ganz unabhängig von Ihrem Lebensalter, Ihrer Ausbildung und der Größe Ihrer aktuellen Firma.

Diese Gruppe ist von dem Strukturwandel besonders betroffen. Die Notwendigkeit der Umstellung auf neue Technologien machen das Erlernen neuer Fertigkeiten erforderlich. Deshalb fließen Fördergelder hier in längere Weiterbildungs-Maßnahmen. In Frage kommen hier beispielsweise:

  • Weiterbildungen mit einem angestrebten Meisterabschluss.
  • Fortbildungen für Techniker*innen und Fachwirt*innen.
  • Lehrgänge für geprüfte berufliche Spezialist*innen oder Bachelor/Master Professional.

Die allgemeinen Grundsätze zur Förderung von Weiterbildung

In erster Linie richtet sich das Angebot an die mittellose Bevölkerungsschicht der jeweiligen Bundesländer. Das Ziel der geförderten Weiterbildung liegt in der Erhöhung der Beschäftigung. Ihre berufliche Qualifizierung leistet hierfür einen Beitrag. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt allgemeine Grundsätze für eine geförderte Weiterbildung vor. 

 

Alle Arbeitnehmer*innen ohne Schul- oder Berufsabschluss haben einen rechtlichen Anspruch auf eine geförderte Weiterbildung. In allen anderen Fällen gilt eine individuelle Beurteilung durch Ihr zuständiges Arbeitsamt. Die grundsätzlichen Voraussetzungen hierfür sind folgende:

 

  • Durch die geförderte Weiterbildung erlangen Sie eine Qualifizierung.
  • Diese verhilft Ihnen letztendlich zu einer Beschäftigung.
  • Sie überwinden Ihre jahrelange Berufsentfremdung und bilden sich durch diverse Ausbildungs-Bausteine fort.
  • Sie bekommen eine geförderte Weiterbildung mit Unterstützung Ihres aktuellen Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitgeberin. 

 

Die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt schaffen neue Qualifizierungs-Anforderungen. Die Zukunft braucht qualifizierte Arbeitnehmer*innen, um diese zu bewältigen. Speziell in dem Bereich der Digitalisierung entstehen neue Arbeitsplätze.

Der Bildungsgutschein von Ihrem Arbeitsamt

Ein Bildungsgutschein öffnet Ihnen die Tür für ein Leben nach der Arbeitslosigkeit. Sie bekommen den Gutschein für Ihre geförderte Weiterbildung, bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt. Die Voraussetzung für den Erhalt eines solchen Gutscheines setzt die Notwendigkeit Ihrer Weiterbildung voraus. Die Ziele einer solchen Maßnahme sind: 

 

  • Fehlende Schul – oder Berufsabschlüsse abschließen.
  • Drohende Arbeitslosigkeit vermeiden.
  • Bestehende Arbeitslosigkeit abschließen.

 

Erfüllen Sie eins dieser Kriterien, beantragen Sie Ihren Bildungsgutschein. Damit verhindern Sie, dass Sie in eine Langzeit-Arbeitslosigkeit abrutschen. Zusätzlich erhöhen sich Ihre Chancen für eine berufliche Karriere

 

Kommen Sie für einen solchen Bildungsgutschein in Frage, beinhaltet er auch eine soziale Absicherung. Zahlungen für Kranken-, Pflege-, Unfall- und Renten-Versicherungen übernimmt Ihr Arbeitsamt. Oft beinhaltet die bewilligte Gesamtsumme ebenfalls alle Fahrtkosten und Aufwendungen für Lehrmaterial. 

Ihr Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der AVGS berechtigt Sie zur Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung Ihrer Wahl. Die Länge der geförderten Weiterbildung beträgt hierfür etwa 8 Wochen. Das gilt sowohl für ein Bewerbungscoaching oder eine betriebliche Trainingsmaßnahme. Ein wichtiges Kriterium stellt die Relevanz für Ihre Weiterbildung dar. 

Die Weiterbildungs-Prämien

Diese Prämien erhalten Teilnehmer*innen einer geförderten Weiterbildung, mit nachfolgendem Ausbildungsabschluss an einer Handelskammer. Vorausgesetzt Sie machen im Anschluss eine weiterführende Ausbildung. Weisen Sie dafür die erforderliche Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren nach. 

Die Prämie für bestandene Abschlussprüfungen nach Umschulungen oder Nichtschüler- Prüfungen beträgt 1500 €. Bei abgeschlossenen Zwischenprüfungen haben Sie Anspruch auf 1000 €. Näheres erfahren Sie in Ihrer Ausbildungs-Verordnung.

 

Nur die einzelnen Kammern (Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) vergeben eine Weiterbildungs-Prämie. Diese bekommen Sie, wenn Sie die bestandenen Prüfungen mit Zeugnissen, bei Ihrem Arbeitsamt belegen. 

Der Zukunfts Starter

Die geförderte Weiterbildung mit dem Namen Zukunfts Starter spricht Erwachsene ab 25 Jahren an. Diese bekommen dadurch die Chance ihre Berufsausbildung abzuschließen. Dazu gehören die Vorbereitungen für das Ablegen einer externen Prüfung. Ein Zukunfts Starter richtet sich speziell an Personen: 

 

  • Die durch private Gründe erst später in das Berufsleben einsteigen oder zurückkehren.
  • Mit geringer oder keiner Qualifizierung.
  • Ohne Berufsabschluss, aber seit 4 Jahren einer Tätigkeit nachgehen.

 

Den sogenannten Zukunfts Starter erhalten Sie als Ausbildungs-Vergütung. Darin enthalten sind die Kosten für eine interne Schulung, Lehrgangs- und Fahrtkosten. In verschiedenen Fällen übernimmt das Amt für Arbeit ebenfalls die Kinderbetreuungs-Kosten. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfungen, erhalten Sie eine zusätzliche Prämie.

Das Meister BAföG

Die Qualifizierung der Fachkräfte zu Meister*innen ist eine der bekanntesten geförderten Weiterbildungen. Sie dient der Unterstützung der gesamten Wirtschaft. Das Meister BAföG schafft einen Anreiz für eine Weiterentwicklung und Existenzgründung. Diverse Fachkräfte und Handwerker*innen profitieren von dieser Förderung. 

 

Diese geförderte Weiterbildung stellt Fördermittel nach dem Aufstiegsfortbildungs-Gesetz (AFBG) zur Verfügung. Diese erhalten Sie in Form von Zuschüssen zu den einzelnen Schulungen oder auch Darlehen. Es gibt hierfür keine Altersbegrenzung. Wählen Sie beispielsweise zwischen nachfolgenden Fortbildungen aus:

 

  • Zu staatlich geprüften Erzieher*innen.
  • Als Handwerksmeister*innen.
  • Für qualifizierte Industriemeister*innen.
  • Als konkurrenzstarke Betriebswirt*innen.
  • Gelernte Technikermeister*innen.

 

Eine der Grund- Voraussetzungen bildet ein bereits abgeschlossener Berufsabschluss. Diese Förderung stellt eine Aufstiegsförderung dar. Dadurch erreichen Sie ein höheres Bildungsniveau. Haben Sie bereits ein Studium absolviert, greift diese geförderte Weiterbildung nicht mehr. 

Sie erhalten das Meister BAföG nur, wenn Ihre Fortbildung in einem Zeitrahmen von 36 Monaten liegt. Die Dauer Ihrer Fortbildung beträgt mindestens 400 Unterrichtsstunden bei Vollzeit Weiterbildungen. Das Gesetz schreibt mindestens 4 Tage in der Woche mit 25 Unterrichtsstunden vor. 

Absolvieren sie diese Fortbildung in Teilzeit, so begrenzt sich die Dauer auf 48 Monate. Im Zuge dessen sind mindestens 18 Unterrichtsstunden im Monat zu absolvieren. Also entscheiden Sie selbst, welche Möglichkeit in Ihren Lebensplan passt. 

Auf diese geförderte Weiterbildung haben deutsche Staatsbürger*innen einen Anspruch. Das gilt ebenfalls für Bürger*innen aus anderen Ländern dieser Welt. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, so erhalten diese gleichfalls ein Meister BAföG. Vorausgesetzt diese sind im Besitz einer dauerhaften Aufenthalts- Genehmigung. Außerdem empfiehlt sich ein Nachweis über eine Arbeit oder Berufsausbildung der letzten 15 Monate.

Die Vergabe des Meister BAföGs regelt §4 des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG). Fernlehrgänge sind ebenfalls im AFBG enthalten. Dies umfasst auch medien-gestützte Lehrgänge nach §4a AFBG. Die medien-gestützten Lehrgänge finden auf Online-Lernplattformen statt. 

Präsenzunterricht und regelmäßige Leistungskontrollen stellen eine Ergänzung hierfür dar. Eine Lehrkraft steuert und kontrolliert dabei Ihren Lernprozess. Bei einer Teilnahme legen Sie einen Teilnahme-Nachweis vor. Diesen stellt Ihre Bildungseinrichtung aus. 

Einen Antrag auf Meister BAföG stellen Sie bei Ihrem kommunalen Amt für Ausbildungs-Förderung. Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 3 Monate, bevor Sie Ihre geförderte Weiterbildung antreten. Bei einer verpassten Frist gibt es keine rückwirkende Auszahlung der Fördergelder.

Über den Erhalt dieser Ausbildungs-Förderung entscheidet Ihr Interesse und Ihr Engagement. Zusätzlich zu Ihrem Meister BAföG gibt es einen Zuschuss für die Prüfungs-Vorbereitung. Stellen Sie dafür einen gesonderten Antrag bei Ihrem Amt für Ausbildungs-Förderung.

Ihr Meister BAföG besteht aus verschiedenen zusammen-gelegten Leistungen. Der Beitrag zu Ihrem Lebensunterhalt beträgt maximal 892 Euro. Darin enthalten sind beispielsweise Ihre Wohnpauschale, Kranken-Versicherung und Kinderbetreuung. Ihre Pflege-Versicherung und Ihr Grundbedarf findet ebenfalls Betrachtung

Das Meister BAföG hilft Ihnen, die Kosten Ihrer Fortbildung zu stemmen. Das geschieht Einkommens-und Vermögensunabhängig. Die Lehrgangs-und Prüfungsgebühren betragen bis zu 15.000 Euro. 50 % davon gelten als Zuschüsse und die anderen 50% gehen als Darlehen an Sie.

Bei hervorragenden Prüfungs-Ergebnissen bekommen Sie 50% des zurück-zuzahlenden Darlehens erlassen. Generell zahlen Sie Ihr Darlehen frühestens nach 2 Jahren zurück. Für Ihre Rückzahlung sind 10 Jahre angesetzt. Das richtet sich nach der Entwicklung Ihrer beruflichen und ökonomischen Lebens-Situation.

Das Aufstiegsstipendium

Eine weitere Form der geförderten Weiterbildung richtet sich an überdurchschnittlich motivierte Bürger*innen. Sie haben schon eine Berufsausbildung abgeschlossen und interessieren sich für  berufliche Weiterentwicklung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt in diesem Fall ein Aufstiegsstipendium. 


Sind Sie motiviert und haben eine besondere Begabung, dann beantragen Sie dieses Stipendium. Die geförderte Weiterbildung und Ihr Engagement ermöglichen Ihnen Erfolg in Ihrem Berufsleben. Dies gilt ausschließlich für ein Erststudium an einer Hochschule oder einer Universität.

Das Weiterbildungsstipendium

Die geförderte Weiterbildung in Form eines Weiterbildungsstipendiums richtet sich an junge Menschen. Eine Aufnahme in diese Weiterbildung erfolgt bis höchstens 24 Jahre. In Ausnahmefällen (zum Beispiel Elternzeit oder Freiwilligendienst) erhöht sich die Altersgrenze auf 27 Jahre. 

Sie verwenden das Weiterbildungsstipendium im Anschluss an Ihre Berufsausbildung oder weiteren beruflichen Qualifizierungen. Das Stipendium fördert also Ihre Aufstiegs-Weiterbildung. Dies gilt auch für ein berufs-begleitendes Studium.

Verfügen Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung, so erfüllen Sie die Voraussetzung für ein Weiterbildungsstipendium. Dies umfasst duale Ausbildungsberufe oder Fachberufe im Gesundheitswesen. Ein Nachweis über Ihre besondere Qualifikation für dieses Stipendium wirbt für Sie. 

Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung, der geförderten Weiterbildung, beträgt Ihre wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden. Eine Registrierung bei Ihrem Arbeitsamt, als Arbeitssuchende*r reicht ebenfalls aus. Während Ihrer geförderten Weiterbildung besteht die Möglichkeit auf weitere Zuschüsse für Ihren Lehrgang. Einen Teil der Kosten Ihrer geförderten Weiterbildung ist in Eigenleistung zu zahlen.

Das Studium als geförderte Weiterbildung

Während Ihrem Studium summieren sich schnell die Kosten. Das Einkommen Ihre Eltern reicht nicht, um Ihr Studium zu finanzieren. Wer bezahlt Ihr neues Zimmer und wer kommt für Ihre Bücher auf? Genau hier greift das Bundesausbildungs-Fördergesetz (BAföG). Dieses Gesetz strebt Chancengleichheit für alle Bürger*innen an.

 

Die geförderte Weiterbildung  gibt hier, bei gewissen Voraussetzungen, ein zinsloses Darlehen. Dabei verpflichten Sie sich zu einer Rückzahlung von 50%, nach Beendigung des Studiums. Sie haben als Auszubildende*r  und junge*r Student*in einen Rechtsanspruch auf die Auszahlung dieser Förderung. Schauen Sie, ob Sie nachfolgende Kriterien erfüllen:

 

  • Sie studieren zum ersten Mal.
  • Sie sind bei Beginn des BA Studiums nicht älter als 29 Jahre.
  • Zum Start des Masterstudiums haben Sie das 34. Lebensjahr nicht überschritten.
  • Sie reichen nach dem vierten Fachsemester einen Leistungsnachweis beim BAföG-Amt ein.
  • Sie einen Studienfach-Wechsel nur aus besonderen Gründen gemacht haben.

 

Der Erhalt von BAföG steht deutschen Staatsbürge*innen, EU-Bürger*innen und ausländischen Personen mit Bleibeperspektive zu. Stellen Sie Ihren Antrag bitte ein halbes Jahr vor Beginn des Studiums. Die Bearbeitung Ihres Antrages dauert eine gewisse Zeit.

 

Außerdem spielt Ihre Wohnsituation eine Rolle bei der Berechnung. Wohnen Sie noch zu Hause bei Ihren Eltern, fällt das BAföG geringer aus. Studierende, die nicht mehr zu Hause wohnen, erhalten folgende Zahlungen:

 

  • Bis zu Ihrem 24. Geburtstag erhalten Sie 752 Euro Fördergeld.
  • 861 Euro pro Monat, wenn Sie zwischen 25 und 29 Jahre sind.
  • Ab Ihrem 30. Lebensjahr bekommen Sie 941 Euro BAföG.

 

Den Regelsatz der Fördergelder bestimmt das BAföG Amt. Es gibt Unterschiede bei der Berechnung. Das richtet sich nach der Höhe des Einkommens Ihrer Eltern und Ihren Spareinlagen.

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie existiert seit 2008. Diese Prämie unterstützt Sie, wenn Sie sich für eine berufliche geförderte Weiterbildung entscheiden. Die Bildungsprämie setzt einen gültigen Arbeitsvertrag voraus. Damit weisen SIe nach, dass sie mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten

Neben dem Arbeitsvertrag gelten auch andere Tätigkeits-und Einkommens-Nachweise als akzeptabel. Sie arbeiten in Kurzarbeit, sind selbständige*r Unternehmer*in oder aufgrund eines Kindes stundenweise beschäftigt. Das berechtigt Sie zu einer Bildungsprämie.

Offiziell steht Ihnen pro Kalenderjahr ein Bildungsscheck zu. Bei Bedarf bekommen Sie einen weiteren Scheck. Allerdings erst nach einer erneuten Prüfung. Voraussetzung hierfür bildet die Notwendigkeit Ihrer geförderten Weiterbildung, für die Beendigung Ihrer Arbeitslosigkeit.

Bildungsscheck

Bei einem Bildungsscheck handelt es sich um einen Pauschalzuschuss von etwa 500-1500 €. Er dient einer individuellen, berufsbezogenen Qualifizierung und dem Ausbau fachlicher Kompetenzen. Mit einem Bildungsscheck, als geförderte Weiterbildung, erlangen Sie Schlüssel-Qualifikationen oder Kenntnisse zur Digitalisierung. In Frage kommen hierfür beispielsweise:

 

  • Lehrgänge zum Erlangen beruflicher Befähigungs-Nachweise.
  • Kurse für die internen, digitalen Kommunikations-Aufgaben im Unternehmen.
  • Weiterbildungs-Kurse für die Konfliktlösung im Unternehmen.
  • Ebenfalls berufsbegleitende Studiengänge, die zur Entwicklung der Digitalisierung beitragen.
  • Kurse zur Vorbereitung für externe Prüfungen.
  • Eine Nach-Qualifizierung im Rahmen eines Anerkennungs-Verfahrens.
  • Die Hilfe zum Abschluss eines Fortbildungs-Berufes.

 

Ihren Bildungsscheck bekommen Sie von Volkshochschulen, den zuständigen Kammern und Weiterbildungs-Einrichtungen. Ihr aktuelles Unternehmen und Ihr zuständiges Arbeitsamt stellen ebenfalls diesen Scheck aus. In jedem Bundesland gibt es hierfür eigene Regelungen.

 

Gemeinsamkeiten finden sich nur in der Höhe des Brutto-Jahreseinkommens von über 20.000 €. Die Förderung via Bildungsscheck beträgt 50% der gesamten Kosten Ihrer geförderten Weiterbildung. Bei großem Interesse an Ihrer Weiterbildung übernehmen die Firmen die anderen 50%.

Der Bildungsurlaub

Ein Bildungsurlaub dient der Angestellten-Weiterbildung. Hierbei spielt Ihr Wohnort keine Rolle, sondern der Ort Ihres Unternehmens. Sowohl Ihr Unternehmen, als auch Ihre geförderte Weiterbildung entsprechen dem Arbeitnehmer-Weiterbildungs-Gesetz (AWbG). Das gilt für alle Unternehmen in 14 Bundesländern. Ausnahmen hierfür bilden Bayern und Sachsen. 

 

Eine Unternehmens-Zugehörigkeit von 6 Monaten berechtigt Sie zu einem Bildungsurlaub. Dieser reicht von 1 – 6 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres, je nach Bundesland. Es besteht die Möglichkeit in einigen Ländern, die Anzahl der Tage von 2 Kalenderjahren zusammenzulegen. Die Lehrgangszeit pro Tag beträgt 6 – 8 Stunden.

 

Sie beantragen Ihren Bildungsurlaub mindestens 6 Monat vor dem Beginn Ihrer geförderten Weiterbildung. Ihr*e Arbeitgeber*in hat das Recht, Ihren Bildungsurlaub 3 Wochen vor Start zu widerrufen. Erkundigen Sie sich bei den Ministerien Ihres Bundeslandes über Ihre speziellen Möglichkeiten.

Das Fazit zu Ihrer geförderten Weiterbildung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Förderung Ihrer Weiterbildung. Ihre ganz individuelle Lebenssituation entscheidet letztendlich darüber, wie diese aussieht. Diese verfügbaren Fördermittel sehen wie folgt aus:

  • Der Bildungsgutschein von Ihrem zuständigen Arbeitsamt.
  • Eine Fördermaßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Dadurch hilft sie diversen Ausbildungs- bzw. Arbeitssuchenden bei einem Berufseinstieg (AVGS).
  • Diverse Weiterbildungs-Prämien, als Anreiz für eine geförderte Weiterbildung.
  • Den sogenannten Zukunfts-Starter, der Ihnen einen neuen Weg Ihrer beruflichen Karriere erschließt.
  • Ihre Möglichkeit, sich in der akademischen Welt zu etablieren (BAföG).
  • Ein Aufstiegsstipendium, dass Ihnen die Möglichkeit gibt Ihr Interessenfeld tiefergehend zu beleuchten.
  • Das Weiterbildungsstipendium für diejenigen, die nach Elternzeit und Freiwilligendienst, auf die Schulbank zurückzukehren.

Alle diese Möglichkeiten unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung für eine zukunftsorientierte, berufliche Karriere. So meistern Sie Ihren Start in das berufliche Leben, den Wiedereinstieg oder eine Umschulung. Zögern Sie nicht und entscheiden Sie sich jetzt für eine geförderte Weiterbildung.

Maximal weitere 15 % zusätzliche Förderung möglich:

5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner

Wenn Ihre Weiterbildung vertraglich festgelegt ist: Es zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitergeber eine Vereinbarung oder einen Tarifvertrag gibt.

10 % bei bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb

Wenn eine Weiterbildung dringend benötigt wird, um das Unternehmen zukunftsträchtig aufzustellen. Und um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden.

15 % bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf

Wenn beide bereits genannten Voraussetzungen eintreffen.

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