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Das Qualifizierungschancengesetz: Neue Wege zur beruflichen Weiterbildung

Die digitalisierte Arbeitswelt 4.0 unterliegt einem stetigen technologischen Wandel. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) unterstützt Beschäftigte dabei, sich weiterzubilden und den neuen Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden. Es schafft die notwendigen Rahmenbedingungen, um die Anpassung an den strukturellen Wandel durch gezielte Weiterbildungen zu fördern.

Inhalt

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) - einfach erklärt

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Es steigert die Weiterbildungschancen. Überdies bezuschusst der Staat die Weiterbildungskosten und das Arbeitsentgelt, wenn Sie vom Strukturwandel betroffen sind.

So wirkt sich das Qualifizierungschancengesetz in der Praxis auf Ihre Fördermöglichkeiten aus:

Wer ist die Zielgruppe des Qualifizierungschancengesetzes (QCG)?

Das Qualifizierungschancengesetz  (QCG) fördert Weiterbildungsmaßnahmen aller Beschäftigten. Doch welche Zielgruppe spricht das QCG genau an? Unabhängig von Alter und Qualifikation fallen Arbeitnehmer unter das QCG, wenn: 

  • sie darauf abzielen, Ihre beruflichen Kompetenzen zu erweitern.
  • sie vom Strukturwandel betroffen sind, da neue Technologien ihre Arbeit möglicherweise ersetzen werden.  
  • Fachkräftemangel in einer bestimmten Branche herrscht.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) kommt sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zu Gute. Einerseits bleiben Unternehmen weiterhin wettbewerbsfähig, da sie von den neu erworbenen Qualifikationen ihrer Mitarbeiter profitieren. Andererseits erwerben Arbeitnehmer wertvolles Digitalisierungs-Wissen, das ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigern lässt.

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Wie hoch ist die Weiterbildungsförderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?

Grundsätzlich besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit, Weiterbildungen von der Agentur für Arbeit fördern zu lassen. Wie hoch die Zuschüsse sind, legt das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fest. 

Die Zuschüsse variieren im Rahmen von 15 bis zu 100 Prozent. Zudem erstattet die Bundesagentur für Arbeit auch die Gehälter der Mitarbeiter. Die Weiterbildungszuschüsse sind von der Unternehmensgröße abhängig: 

  • Bei kleinen Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur bis zu 100 Prozent der Kosten.
  • Der Staat erstattet für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten
  • Unternehmen mit bis zu 2500 Mitarbeitern erhalten bis zu ein Viertel der Weiterbildungskosten gezahlt.
  • Große Unternehmen mit mehr als 2500 Mitarbeitern bekommen bis zu 15-20 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet.
  • Für Beschäftigte mit Schwerbehinderung oder fehlendem Berufsabschluss bezuschusst der Staat bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten.

Wer hat Anspruch auf eine Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?

Haben Sie Interesse an einer Weiterbildung? Wer eine Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz  (QCG) erhalten möchte, muss einige Kriterien erfüllen. Der Staat finanziert die Weiterbildungskosten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

121 Unterrichtseinheiten

Der Umfang der Weiterbildung umfasst mehr als 121 Unterrichtseinheiten. Das heißt, Weiterbildungen mit weniger als 121 Unterrichtseinheiten erhalten keinen Förderungszuschuss

Eventuelle Ersetzung der Arbeit

Die Weiterbildungsförderung ist darauf ausgerichtet, Arbeitnehmer zu unterstützen. Darunter fallen Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch neue Technologien auszusterben drohen. Sie haben die Chance eine weitere Qualifikation zu erlernen. 

Externer und zertifizierter Bildungsanbieter

Der Bildungsanbieter ist ein externer und zertifizierter Träger. Das heißt, der Staat kennt den Träger und stuft ihn als zertifiziert ein. Sobald der Bildungsanbieter nicht bekannt ist, gilt der Antrag auf Förderungszuschüsse als abgelehnt. Dabei darf der Bildungsanbieter nicht vom eigenen Unternehmen sein. 

Abgeschlossene Berufsausbildung

Die zuletzt abgeschlossene Berufsausbildung liegt mindestens zwei Jahre zurück. Nach zwei Jahren erhalten sie dann die Möglichkeit auf eine Weiterbildung und eine Kostenübernahme.

Wer stellt den Antrag auf Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?

Sowohl der Staat als auch der Arbeitnehmer fördern nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) die berufliche Weiterbildung. Aus diesem Grund stellt der Arbeitnehmer den Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit und beim Arbeitgeber. 

Die Bundesagentur für Arbeit berät den Antragsteller zunächst. Dabei erhält er die wichtigsten Informationen über die Weiterbildung. Über Annahme oder Ablehnung der Förderung entscheidet die Bundesagentur für Arbeit. 

Die Vorteile der Weiterbildungsförderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Folgende Vorteile bietet das Qualifizierungschancengesetz (QCG) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:

  • Die Beschäftigten erhalten und verbessern langfristig ihre beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen.
  • Finanzielle Entlastung durch die Übernahme der Kosten.
  • Kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine besondere Förderung und Hilfe.
  • Der Arbeitgeber erhält qualifizierte Mitarbeiter. Diese sind auf die Herausforderungen der Arbeitswelt 4.0 vorbereitet.
  • Die Motivation, Zufriedenheit und die Bindung unter den Mitarbeitern steigt. 

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG): Ablauf-Check-Liste

Zum Download

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QCG: Voraussetzungen der Förderung auf einen Blick

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) unterstützt Arbeitnehmer dabei, in einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt ihre berufliche Weiterbildung voranzutreiben.

Im Folgenden werden die wesentlichen Voraussetzungen für die Förderungen anschaulich dargestellt:

1. Passgenauigkeit zur Arbeitsmarktsituation

Aktueller Bezug:
Die geförderten Weiterbildungsmaßnahmen müssen unmittelbar an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anknüpfen.

Praxisorientierung:
Neben theoretischen Inhalten sind praxisnahe Elemente (z. B. Workshops, Fallstudien und Coachingprogramme) essenziell, um den Transfer des Gelernten in den Berufsalltag zu ermöglichen.

2. Qualitätsanforderungen an die Bildungseinrichtungen

Anerkanntes Qualitätsmanagement:
Bildungsanbieter sollten über Zertifizierungen und regelmäßige externe Evaluierungen verfügen. Diese Qualitätssicherung bestätigt, dass die vermittelten Inhalte stets aktuell und praxisnah sind.

Nachweisbare Kompetenz:
Durch evaluierte und dokumentierte Weiterbildungsprogramme wird die Eignung der Anbieter für die Umsetzung der geförderten Maßnahmen unterstrichen.

3. Individuelle Bedarfsanalyse und Konzeptentwicklung

Bedarfsanalyse:
Vor Inanspruchnahme der Förderung ist eine gründliche Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs unabdingbar. Dies umfasst Gespräche und Abstimmungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Konzept:
Das erarbeitete Konzept muss die Ziele, Inhalte und den praxisnahen Nutzen der Maßnahme klar herausstellen.

4. Wirtschaftliche Transparenz und Kostenaufstellung

Nachvollziehbare Kostenplanung:
Eine transparente Aufstellung aller anfallenden Kosten ist für die Förderfähigkeit entscheidend.

Eigenbeteiligung:
In vielen Fällen ist es erforderlich, dass Unternehmen oder Fördernehmer einen Teil der Kosten selbst tragen, um das nachhaltige Engagement in die Weiterbildung zu signalisieren.

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Maximal weitere 15 % zusätzliche Förderung möglich:

5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner

Wenn Ihre Weiterbildung vertraglich festgelegt ist: Es zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitergeber eine Vereinbarung oder einen Tarifvertrag gibt.

10 % bei bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb

Wenn eine Weiterbildung dringend benötigt wird, um das Unternehmen zukunftsträchtig aufzustellen. Und um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden.

15 % bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf

Wenn beide bereits genannten Voraussetzungen eintreffen.

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