Ihre staatlich geförderte Weiterbildung

Qualifizierungschancengesetz 🎯 QCG-Förderung einfach erklärt
Qualifizierungschancengesetz - staatlich geförderte Weiterbildung
Staatlich geförderte Weiterbildung

Weiterbildung

Qualifizierungschancengesetz

  • Das QCG fördert berufliche Weiterbildungen.
  • Lehrgangskosten werden bis zu 100 % übernommen.
  • Zusätzlich sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich.

Das QCG bildet die Grundlage für staatlich geförderte Weiterbildungen.

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Aktualisiert: Januar 2026 - Lesedauer 13 Minuten

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) – kompakt erklärt

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) gilt seit dem 1. Januar 2019. Es ist kein eigenes Gesetz, sondern Teil des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III). Die zentralen Regelungen finden sich insbesondere in § 81 SGB III (Förderung der beruflichen Weiterbildung) und § 82 SGB III (Weiterbildung von Beschäftigten). Ziel des QCG ist es, Beschäftigte und Unternehmen beim digitalen und strukturellen Wandel zu unterstützen. Wenn sich Tätigkeiten durch Digitalisierung, Automatisierung oder neue Marktanforderungen verändern, kann der Staat Weiterbildungen fördern.

Die Textakademie bietet als privater Bildungsträger AZAV-zertifizierte Weiterbildungen im Bereich KI und Digitalisierung an. Viele Angebote können dadurch staatlich gefördert werden.

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Gefördert werden:

  • Lehrgangskosten (anteilig oder vollständig, je nach Unternehmensgröße)
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, wenn Mitarbeitende während der Weiterbildung freigestellt werden

Detaillierte Hintergrundinformationen erhalten Sie in folgendem Erklärvideo:


Die Förderung soll Arbeitslosigkeit vermeiden und Qualifikationen frühzeitig an neue Anforderungen anpassen.

Das Qualifizierungschancengesetz im Überblick Gesetzliche Grundlage § 81, § 82 SGB III Seit 01.01.2019 Förderziel Arbeitsplätze sichern durch frühzeitige Qualifizierung Förderumfang Lehrgangskosten + Arbeitsentgelt- zuschüsse Strukturwandel erfolgreich gestalten

Qualifizierungsgeld ergänzend in Anspruch nehmen

Seit 2024 wurde die Förderung weiterentwickelt. Eine wichtige Ergänzung ist das Qualifizierungsgeld. Es ist eine finanzielle Leistung für Beschäftigte, die an längeren Weiterbildungen teilnehmen, weil ihr Arbeitsplatz durch strukturelle Veränderungen gefährdet ist. Es funktioniert ähnlich wie das Kurzarbeitergeld:

  • Beschäftigte erhalten einen Teil ihres entfallenden Arbeitsentgelts ersetzt.
  • Der Arbeitgeber wird während der Qualifizierungsphase finanziell entlastet.

Das Qualifizierungsgeld kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn Unternehmen größere Transformationsprozesse durchlaufen und mehrere Mitarbeitende gleichzeitig weiterqualifizieren müssen. Damit ergänzt es die klassischen QCG-Zuschüsse und stärkt die langfristige Beschäftigungssicherung in Zeiten tiefgreifender Veränderungen.

Das Qualifizierungsgeld unterstützt Unternehmen und Beschäftigte bei längeren Weiterbildungsphasen im Bereich KI und Digitalisierung.

Informieren Sie sich hier über das Qualifizierungsgeld →

Wer ist die Zielgruppe des Qualifizierungschancengesetzes (QCG)?

Das Qualifizierungschancengesetz richtet sich an Beschäftigte in Unternehmen, deren Tätigkeiten sich verändern oder künftig verändern werden. Alter und bisherige Qualifikation spielen dabei keine entscheidende Rolle.

Förderfähig sind Beschäftigte insbesondere dann, wenn:

  • sie ihre beruflichen Kompetenzen gezielt erweitern oder an neue Anforderungen anpassen möchten,
  • ihre Tätigkeit vom digitalen oder strukturellen Wandel betroffen ist,
  • neue Technologien, Automatisierung oder veränderte Prozesse ihr Aufgabenprofil verändern,
  • in ihrer Branche ein erhöhter Qualifizierungsbedarf besteht.

Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und Qualifikationen frühzeitig weiterzuentwickeln. Das QCG unterstützt dabei sowohl Beschäftigte als auch Unternehmen. Beschäftigte stärken ihre berufliche Zukunft durch aktuelle Fach- und Digitalkompetenzen. Unternehmen investieren in die Qualifikation ihrer Mitarbeitenden und bleiben dadurch wettbewerbsfähig.

Zielgruppen des QCG Beschäftigte im Strukturwandel Digitalisierungs- betroffene Qualifizierungs- bedürftige Unabhängig von Alter und Vorqualifikation

Wandel aktiv mit KI-Wissen gestalten

Das QCG unterstützt Beschäftigte dabei, berufliche Kompetenzen an neue Anforderungen anzupassen. Passend dazu bietet die Textakademie staatlich geförderte KI-Weiterbildungen für den digitalen Arbeitsalltag an.

KI-Kompetenzen praxisnah aufbauen →

Wie hoch ist die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG)?

Arbeitgeber können Weiterbildungen ihrer Beschäftigten durch die Agentur für Arbeit fördern lassen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) und hängt vor allem von der Unternehmensgröße ab.

Gefördert werden in der Regel:

  • Lehrgangskosten (anteilig oder vollständig)
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, wenn Mitarbeitende für die Weiterbildung freigestellt werden

Förderhöhe nach Unternehmensgröße

Die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten können – je nach Voraussetzungen – zwischen 15 % und 100 % liegen:

  • Weniger als 10 Beschäftigte: bis zu 100 % der Lehrgangskosten
  • Weniger als 250 Beschäftigte: bis zu 50 % der Lehrgangskosten
  • Bis zu 2.500 Beschäftigte: bis zu 25 % der Lehrgangskosten
  • Mehr als 2.500 Beschäftigte: bis zu 15–20 % der Lehrgangskosten

Förderung nach dem QCG prüfen

Je nach Unternehmensgröße können Lehrgangskosten anteilig oder vollständig übernommen werden. Zusätzlich sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich.

Die konkrete Förderhöhe hängt von den Voraussetzungen im Unternehmen ab. Eine unverbindliche Prüfung zeigt, welche Unterstützung für Ihre Weiterbildung infrage kommt.

Förderhöhe unverbindlich prüfen →
Einen kompakten Überblick zur genauen Höhe erhalten Sie in folgender Infografik.
Förderhöhe nach Unternehmensgröße beim Qualifizierungschancengesetz

Besondere Förderfälle

Für bestimmte Personengruppen kann die Förderung höher ausfallen. Dazu zählen insbesondere:

  • Beschäftigte ohne anerkannten Berufsabschluss
  • Beschäftigte mit Schwerbehinderung

In diesen Fällen können bis zu 100 % der Weiterbildungskosten übernommen werden. Die konkrete Förderhöhe wird im Einzelfall geprüft und hängt von Art, Umfang und Ziel der Weiterbildung ab.

Wer hat Anspruch auf eine Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?

Eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist möglich, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich sind insbesondere die Regelungen im § 82 SGB III (Weiterbildung von Beschäftigten).

Damit eine Weiterbildung gefördert wird, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

✔ Mindestumfang der Weiterbildung

Die Maßnahme muss mehr als 120 Unterrichtseinheiten umfassen. Kurzseminare oder eintägige Workshops sind nicht förderfähig. Gefördert werden Qualifizierungen mit substanzieller Dauer und erkennbarem Kompetenzaufbau.

✔ Bezug zum Strukturwandel

Die Weiterbildung muss einen beruflichen Anlass haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • sich Tätigkeiten durch Digitalisierung oder Automatisierung verändern,
  • neue Software oder Technologien eingeführt werden,
  • sich Anforderungen im Beruf deutlich verschieben.

Ziel ist es, Beschäftigung zu sichern und Qualifikationen frühzeitig anzupassen – bevor Arbeitslosigkeit entsteht.

✔ Zertifizierter, externer Bildungsträger

Die Weiterbildung muss bei einem externen und AZAV-zertifizierten Bildungsträger stattfinden. Das bedeutet: Der Anbieter ist staatlich zugelassen und erfüllt festgelegte Qualitätsstandards. Interne Schulungen im eigenen Unternehmen sind in der Regel nicht förderfähig.

✔ Mindestabstand zur letzten Ausbildung

Die letzte abgeschlossene Berufsausbildung muss in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegen. Damit soll sichergestellt werden, dass es sich um eine echte Weiterqualifizierung und nicht um eine Erstausbildung handelt.

Wichtig

Die konkrete Förderentscheidung erfolgt immer im Einzelfall durch die Agentur für Arbeit. Neben den formalen Kriterien prüft sie auch, ob die Weiterbildung arbeitsmarktlich sinnvoll und notwendig ist. Kurz gesagt: Gefördert werden umfangreiche, zertifizierte Weiterbildungen mit Bezug zum Strukturwandel und zur Sicherung der Beschäftigung.

Voraussetzungen für QCG-Förderung Mindestumfang > 120 Unterrichtseinheiten Keine Kurzseminare Substanzieller Kompetenzaufbau Strukturwandel-Bezug Digitalisierung Automatisierung Neue Technologien Veränderte Anforderungen AZAV-Zertifizierung Externer Bildungsträger Staatlich zugelassen Qualitätsstandards erfüllt Zeitlicher Abstand Mind. 2 Jahre seit letzter Berufsausbildung Weiter-, nicht Erstqualifizierung
AZAV-zertifizierter Bildungsträger

Voraussetzungen für geförderte Weiterbildung erfüllt

Die Textakademie erfüllt als privater Bildungsträger die Voraussetzungen für staatlich geförderte Weiterbildungen. Auch im Online Marketing können passende Qualifizierungen gefördert werden – zum Beispiel eine praxisnahe SEO-Schulung.

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Wer stellt den Antrag auf Weiterbildung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG)?

Beim Qualifizierungschancengesetz (QCG) läuft die Antragstellung anders ab als beim klassischen Bildungsgutschein. Entscheidend ist: Antragsteller ist in der Regel der Arbeitgeber – nicht der Arbeitnehmer. Die Förderung ist im § 82 SGB III geregelt und richtet sich ausdrücklich an Beschäftigte in Unternehmen. Deshalb wird der Antrag grundsätzlich vom Unternehmen bei der Agentur für Arbeit gestellt. Wie die einzelnen Schritte konkret aussehen, zeigt das folgende Schaubild:

Die Anstragstellung bei der QCG-Förderung kompakt im Überblick.

Wichtiger Unterschied zum Bildungsgutschein

Den Bildungsgutschein beantragt in der Regel die arbeitssuchende Person. Beim QCG hingegen läuft die Antragstellung über den Arbeitgeber. Kurz gesagt: Der Arbeitgeber stellt den Antrag – die Agentur prüft – der Arbeitnehmer profitiert.

Ablauf der Antragstellung beim Qualifizierungschancengesetz
Bildungsgutschein & Förderung

Schritt für Schritt zum Bildungsgutschein

Auf der Unterseite erfahren Sie, wie die Antragstellung funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und worauf beim Bildungsgutschein geachtet werden sollte.

Informationen zur Antragstellung ansehen →

Das QCG als Instrument für nachhaltige Qualifizierung

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) schafft einen Rahmen, um berufliche Weiterbildung gezielt zu fördern. Es unterstützt Beschäftigte dabei, ihre Kompetenzen an digitale und strukturelle Veränderungen anzupassen. Gleichzeitig entlastet es Unternehmen finanziell bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden.

Beschäftigte sichern durch geförderte Weiterbildungen ihre langfristige Beschäftigungsfähigkeit. Sie erwerben aktuelles Fachwissen und bleiben für neue Anforderungen einsatzfähig. Unternehmen profitieren von qualifizierten, motivierten Mitarbeitenden und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit – insbesondere in Zeiten des technologischen Wandels.

Durch die Übernahme von Lehrgangskosten und mögliche Zuschüsse zum Arbeitsentgelt reduziert das QCG finanzielle Hürden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzliche Unterstützung.

QCG: Win-Win für alle Beteiligten 👤 Beschäftigte ✓ Langfristige Beschäftigungs- fähigkeit gesichert ✓ Aktuelle Fachkompetenzen ✓ Bessere Karrierechancen 🏢 Unternehmen ✓ Qualifizierte Mitarbeitende ✓ Finanzielle Entlastung ✓ Gestärkte Wettbewerbs- fähigkeit

Kursangebot im Überblick

Alle Weiterbildungen der Textakademie sind AZAV-zertifiziert und können bis zu 100 % staatlich gefördert werden. Vollständig online, flexibel und berufsbegleitend.

Komplettprogramme

1a Stratege
14 Monate
1a Stratege für Digitalisierung, Kommunikation und Mediengestaltung
Vollumfänglich weiterbilden – mit allem, was digitale Dialoge benötigen:
Kommunikation + Text
Website-Relaunch
Social Media
SEO
Google Ads
Google Analytics
Zur Weiterbildung
1a Experte
12 Monate
1a Experte für Digitalisierung, Kommunikation und Mediengestaltung
Rundum kompetent: Digitale Kommunikation meistern – mit SEO und strategischem Content-Aufbau.
Kommunikation + Text
Website-Relaunch
Social Media
SEO
Google Ads
Google Analytics
Zur Weiterbildung
1a Profi
9 Monate
1a Profi für Digitalisierung, Kommunikation und Mediengestaltung
Mehr können: Von Text und Kommunikation bis hin zu Social Media und Website-Relaunch.
Kommunikation + Text
Website-Relaunch
Social Media
SEO
Google Ads
Google Analytics
Zur Weiterbildung
1a Manager
6 Monate
1a Manager für digitale Kommunikation und Medien
Grundlagen schaffen: Kommunikation & Text im digitalen Zeitalter verstehen und anwenden.
Kommunikation + Text
Website-Relaunch
Social Media
SEO
Google Ads
Google Analytics
Zur Weiterbildung

Einzelkurse Kommunikation

Kommunikation 1
3 Monate
Kommunikation 1
Online texten 1
Sie lernen, wie Sie mit gezielter Blickführung Aufmerksamkeit gewinnen, Inhalte clever strukturieren und Ihre Texte professionell überarbeiten.
In 2 Sek. begeistern
Dialoge richtig planen
10 Schritte zu verständlicher Kommunikation
Zur Weiterbildung
Kommunikation 2
3 Monate
Kommunikation 2
Online texten 2
Wer überzeugen will, muss den Nutzen sichtbar machen. Wie Sie aus Produkteigenschaften echte Vorteile ableiten.
Die stärksten Vorteile finden
Mit Headlines überzeugen
Texte weiter optimieren
Zur Weiterbildung

Einzelkurse Fachthemen

KI
3 Monate
KI
Sie integrieren KI gezielt in Ihren Arbeitsalltag und steigern so Ihre Effizienz.
Grundlagen KI + Prompts
Fortgeschrittene Prompten
KI-Tools
KI-Agenten
Eigene GPT's
Zur Weiterbildung
SEO
2 Monate
SEO
Grundlagen Suchmaschinen-Optimierung: Damit Ihre Website sichtbarer wird.
Die richtigen Keywords finden
Content für SEO
Technische SEO-Optimierung
Tools für SEO
Erfolgsmessung SEO
Zur Weiterbildung
Website-Relaunch + Social Media
4 Monate
Website-Relaunch + Social Media
Websites und Social-Media-Beiträge gezielt planen.
Website analysieren
Schwächen identifizieren
Website-Konzept ausarbeiten
Grafik + Layout Website
Plan für die Umsetzung
Zur Weiterbildung
Google Ads + Analytics
2 Monate
Google Ads + Analytics
Genaues und zuverlässiges Online-Marketing mit Ads und Analytics: Effizient werben, gezielt analysieren.
Zielgruppen gezielt ansprechen
Anzeigen aufsetzen
Vorteile definieren
Reporting Google Analytics
Auswertungen verstehen
Zur Weiterbildung
Alle Kurse starten monatlich. Die Textakademie begleitet Sie von der Förderprüfung bis zum Zertifikat – kostenlos und unverbindlich. Jetzt Fördercheck starten →

Ihre Weiterbildung wird bis zu 100 % vom Staat gefördert

Weiterbildungen der Textakademie sind AZAV-zertifiziert und damit förderungsfähig.

Diese außergewöhnlich hohen Förderungen sind möglich:

👉Bis zu 100 % Förderung der Weiterbildungskosten
💶Bis zu 75 % Gehaltskosten-Förderung über die Dauer der Weiterbildung

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Das Qualifizierungschancengesetz (QCG): Ablauf-Check-Liste

FAQ zum Qualifizierungschancengesetz (QCG)

1. Wie lange dauert die Beantragung eines Förderantrags?

Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. In der Praxis sollten Unternehmen mehrere Wochen einplanen. Entscheidend ist, wie vollständig die Unterlagen eingereicht werden und ob Rückfragen entstehen. Erst nach schriftlicher Bewilligung durch die Agentur für Arbeit darf die geförderte Weiterbildung beginnen. Ein vorzeitiger Start kann zum Ausschluss der Förderung führen.

2. Wie starte ich als Arbeitgeber den Förderprozess?

Der erste Schritt ist die interne Abstimmung im Unternehmen. Klären Sie, welche Qualifikation benötigt wird und warum sie arbeitsmarktlich notwendig ist. Anschließend nehmen Sie Kontakt mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit auf. Dort wird geprüft, ob die Voraussetzungen nach § 82 SGB III erfüllt sind. Erst danach stellen Sie den formellen Antrag.

3. Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Typischerweise werden folgende Angaben verlangt:

  • Beschreibung der geplanten Weiterbildung
  • Nachweis der AZAV-Zertifizierung des Bildungsträgers
  • Angaben zur Unternehmensgröße
  • Begründung der Notwendigkeit (z. B. Digitalisierung, neue Prozesse)
  • Angaben zum Arbeitsentgelt der teilnehmenden Mitarbeitenden

Die Agentur für Arbeit kann zusätzliche Unterlagen anfordern, wenn Klärungsbedarf besteht.

4. Muss ich selbst einen Bildungsträger auswählen?

Ja. Das Unternehmen sucht grundsätzlich selbst einen passenden Bildungsträger aus. Wichtig ist, dass dieser AZAV-zertifiziert ist. Erst wenn Maßnahme und Anbieter die Fördervoraussetzungen erfüllen, kann die Agentur für Arbeit die Förderung bewilligen. Der Bildungsträger unterstützt häufig bei der organisatorischen Abstimmung.

5. Wie hoch ist die maximale Förderung und wie lange gilt sie?

Die Förderhöhe hängt von der Unternehmensgröße ab. Lehrgangskosten können – je nach Fall – zwischen 15 % und 100 % übernommen werden. Zusätzlich sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich, wenn Mitarbeitende freigestellt werden. Die Dauer der Förderung entspricht in der Regel der Dauer der Weiterbildung. Längere Maßnahmen werden individuell geprüft.

6. Werden Teilzeitkräfte und ältere Mitarbeiter gefördert?

Teilzeitbeschäftigte sind grundsätzlich förderfähig, sofern sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Auch ältere Mitarbeitende können gefördert werden. Entscheidend ist nicht das Alter, sondern die arbeitsmarktliche Notwendigkeit der Weiterbildung.

7. Sind Mitarbeitende während der Weiterbildung freigestellt?

Die Freistellung wird individuell zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden vereinbart. Die Weiterbildung kann in Vollzeit oder berufsbegleitend erfolgen. Erfolgt eine Freistellung, kann die Agentur für Arbeit Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gewähren. Die konkrete Ausgestaltung hängt von Umfang und Organisation der Maßnahme ab.

8. Endet die Förderung bei einem Austritt aus dem Unternehmen?

Kündigt ein Mitarbeitender während der Weiterbildung, wird die Förderung individuell geprüft. In der Regel endet die Zuschusszahlung mit dem Beschäftigungsverhältnis. Eine pauschale Rückzahlungspflicht besteht nicht.

9. Wann muss ein Unternehmen Zuschüsse zurückzahlen?

Rückforderungen können entstehen, wenn:

  • die Weiterbildung vor Bewilligung begonnen wurde,
  • falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden (arglistige Täuschung),
  • Fördervoraussetzungen nachträglich nicht erfüllt sind
  • oder Mittel zweckwidrig verwendet wurden.

Deshalb ist es wichtig, alle Angaben korrekt einzureichen und den Bewilligungsbescheid genau zu beachten.

QCG-Quiz

Prüfen Sie Ihr Wissen rund um das Qualifizierungschancengesetz, Fördervoraussetzungen, Antragstellung und Zielgruppen.

Beantworten Sie 10 Fragen zum Qualifizierungschancengesetz. Bei einigen Fragen ist nur eine Antwort richtig, bei anderen mehrere.
1 Seit wann gilt das Qualifizierungschancengesetz laut Artikel?
1 Antwort
2 Welche Leistungen können laut Artikel durch das QCG gefördert werden?
Mehrere Antworten
Tipp: Hier sind mehrere Aussagen richtig.
3 An wen richtet sich das Qualifizierungschancengesetz laut Artikel in erster Linie?
1 Antwort
4 Wann sind Beschäftigte laut Artikel besonders förderfähig?
Mehrere Antworten
Tipp: Hier sind mehrere Aussagen richtig.
5 Wie hoch kann laut Artikel der Zuschuss zu den Lehrgangskosten bei Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ausfallen?
1 Antwort
6 Welche Voraussetzungen nennt der Artikel für eine Förderung nach § 82 SGB III?
Mehrere Antworten
Tipp: Hier sind mehrere Aussagen richtig.
7 Wer stellt laut Artikel in der Regel den Antrag auf Förderung nach dem QCG?
1 Antwort
8 Welche Schritte nennt der Artikel für den Ablauf der Antragstellung?
Mehrere Antworten
Tipp: Hier sind mehrere Aussagen richtig.
9 Worin unterscheidet sich das QCG laut Artikel vom klassischen Bildungsgutschein?
1 Antwort
10 Was beschreibt der Artikel zum Qualifizierungsgeld seit 2024?
Mehrere Antworten
Tipp: Hier sind mehrere Aussagen richtig.

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Maximal weitere 15 % zusätzliche Förderung möglich:

5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner

Wenn Ihre Weiterbildung vertraglich festgelegt ist: Es zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitergeber eine Vereinbarung oder einen Tarifvertrag gibt.

10 % bei bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb

Wenn eine Weiterbildung dringend benötigt wird, um das Unternehmen zukunftsträchtig aufzustellen. Und um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden.

15 % bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf

Wenn beide bereits genannten Voraussetzungen eintreffen.

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